Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Simply's GmbHLiquidiert
Güntzelstraße 10, 10717 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beysat Altindag seit 15.2.2008 | Geschäftsführer |
Klaus Hause seit 15.2.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Simply's GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Sämtliche Wertansätze lauten auf Euro; § 244 HGB. Gemäß § 284 Abs. 1 HGB sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder die im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise in den Anhang aufzunehmenden Angaben entweder in den allgemeinen Erläuterungen zum Anhang oder in den Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu diesem Bericht zu verlagern, ist dies geschehen. In diesen Fällen wird jeweils im Rahmen der Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den entsprechenden Anlagen verwiesen. Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht erstellt. Die Ausweise entsprechen sowohl den handels- als auch den steuerrechtlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB - Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften des HGB, §§ 252 - 256 HGB sowie §§ 279 - 283. - Die Mitglieder der Geschäftsführung werden unter C. "Ergänzende Angaben" genannt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Gesellschaft
I. Bilanzierungsgrundsätze Planmäßige Abschreibungen sind bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzunehmen deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei anderen Vermögensgegenständen können planmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der einzelne (abnutzbare) Anlagegegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vornahme planmäßiger Abschreibungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB). Nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen außerplanmäßige Abschreibungen bei allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Sie erfolgen, um Anlagegegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. Demgegenüber lässt das Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 EStG) außerplanmäßige Abschreibungen nur bei dauernden Wertminderungen zu. Da der vorliegende Jahresabschluss sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen Vorschriften zu entsprechen hat, werden außerplanmäßige Abschreibungen nur bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorgenommen. a. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt entspre chend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 150,00 sind gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr (ab dem 1.1.2008) in voller Höhe Betriebsausgaben. Ein Wahlrecht besteht insoweit nicht mehr. Für Anschaffungen zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und nach den gesetzlichen Vorgaben über fünf Jahre abgeschrieben. Die Aufwendungen der erforderlichen Umbauten in den angemieteten Räumlichkeiten werden aktiviert und über die Laufzeit des Mietvertrages (Grundmietzeit und Verlängerungsoption) linear abgeschrieben. Die übernommenen Geschäftsanteile der Berliner Volksbank eG wurden dem Finanzanlagevermögen zugeführt. Der Ausweis erfolgt mit den Anschaffungskosten. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für derartige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten und die bisher in Anspruch genommenen Abschreibungen sind in einem Anlagenspiegel zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 3 beigefügt ist. b. Umlaufvermögen Beim Umlaufvermögen sind gem. § 253 HGB bis zur Bilanzaufstellung eingetretene Wertminderungen durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Soweit die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist, Zuschreibungen vorgenommen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. c. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und bekannt gewordenen ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. d. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Klaus Hause bestehen in Höhe von rd. T€ 44. Die Rückzahlung wurde ausgesetzt. Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH hat für den Kreditvertrag mit der Berliner Volksbank eG in Höhe von € 70.000,00 eine Ausfallbürgschaft über € 56.000,00 ( 80% des Kredites ) übernommen. Außerdem haben die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaften abgegeben. II. Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand somit nicht statt. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Die Gesellschaft ist durch Abschluss eines Leasingvertrages Verpflichtungen eingegangen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Die erste Rate war am 1. Oktober 2008 fällig. C. Ergänzende Angaben Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt. Zur Geschäftsführung waren die Herren Klaus Hause und Beysat Altindag bestellt worden. Die Geschäftsführer haben im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten.
Klaus Hause Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.03.2012 |
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