WEFGO-Verlag GmbH
Germering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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1.121,75
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2.122,82
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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150,01
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896,33
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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816,43
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5.227,99
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C. Nicht durch EK gedeckter
Fehlbetrag
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2.490,87
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475,58
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Summe Aktiva
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4.579,06
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3.494,74
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II. Verlustvortrag
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-26.040,17
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-20.306,71
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III. Jahresfehlbetrag
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2.015,29
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5.733,46
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IV. Nicht durch EK gedeckter
Fehlbetrag
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2.490,87
|
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475,58
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B. Verbindlichkeiten
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4.579,06
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3.494,74
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Summe Passiva
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4.579,06
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3.494,74
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB)
Wir haben die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.
Aus Übersichtlichkeitsgründen haben wir bei
Wahlrechten die Angaben regelmäßig in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht und nicht
im Anhang.
1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V.
m. §§ 246 bis 251 HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Als Sonderposten mit Rücklageanteil sind
diejenigen Passivposten angesetzt, die für Zwecke der
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind.
Sie werden nach Maßgabe des Steuerrechts
aufgelöst.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB berücksichtigt.
Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vermerkt.
Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen
gleichwertige Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.
Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V. m.
§§ 252 bis 256 HGB)
Die Bewertungsmethoden sind unter Beachtung der
handelsrechtlichen Normen an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet worden.
Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Dem stehen
auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur beachtet worden, sofern sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Den Abschreibungen liegen die folgenden
Nutzungsdauern zugrunde:
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 8 Jahre
Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.
Von der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit,
Zugänge des ersten Halbjahres voll und Zugänge
des zweiten Halbjahres mit der halben Abschreibung
abzuschreiben (R. 44 Abs. 2 EStR), wurde Gebrauch gemacht.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu € 410,00 netto sind nach § 6 Abs. 2 EStG
im Zugangsjahr voll abgeschrieben worden. In der
"Entwicklung des Anlagevermögens" wird darüber
hinaus der Zugang der geringwertigen Wirtschaftsgüter
gleichzeitig als Abgang dieses Jahres gezeigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das
Grundkapital beträgt € 25.564,59. Die
Höhe des Grundkapitals stimmt mit der Eintragung im
Handelsregister überein.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung
2.1 Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 beläuft sich der
Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren auf 0,00.
3. Sonstige Angaben
Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgenden
Geschäftsführer vorgenommen:
Name Vorname Funktion/Beruf
Auer Rudolf Dipl.-Ing.
Ergebnisverwendung
Die Gesellschaft schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von € 2.015,29 auf neue Rechnung
vorzutragen. Der Verlustvortrag beträgt damit €
28.055,46.
Germering, 15.04.2011
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