Roggensack GmbHLiquidiert
Bürgermeister-Steenbock-Straße 26, 24558 Henstedt-Ulzburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion Roggensack seit 3.2.2015 | Liquidator |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roggensack GmbHHenstedt-UlzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Steuergesetze aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. B. Grundsätze der Bilanzierung Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das zum 31.12.2010 ermittelte Körperschaftsguthaben gemäß § 37 KStG wurden mit dem abgezinsten Barwert unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungswert angesetzt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. C. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von Frau Marion Roggensack wahrgenommen. Der zur Offenlegung bestimmte und nach § 317 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Henstedt-Ulzburg, den 20. Dezember 2011
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