Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRA 9198
Eingetragen
27.5.2015
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnVeredlung von HolzwarenGroßhandel mit Flachglas

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Christl
seit 27.5.2015
Kommanditist

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Name
Rolle
Ort
Sebastian Christl
Kommanditist

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Venars GmbH & Co.KG

Regensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 6.496,00 11.027,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 6.495,00 11.026,00
B. Umlaufvermögen 209.226,54 188.029,00
I. Vorräte 128.489,94 116.726,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.595,30 32.437,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.141,30 38.864,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.213,80 1.082,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 216.936,34 200.138,90

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 164.332,58 139.674,21
B. Rückstellungen 12.521,00 13.425,00
C. Verbindlichkeiten 40.082,76 47.039,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 216.936,34 200.138,90

Anhang

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapital-gesellschaften (§§ 264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare Abschreibung gewählt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nennwert, vermindert um Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen (Vorjahr: 0,00 €) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

2. Verbindlichkeiten

Bezeichnung
Stand
RLZ
RLZ
RLZ
 
31.12.2019
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus LuL
10.965,30 €
       10.965,30 €
0,00 €
0,00 €
sonstige Verbindlichkeiten
29.117,46 €
       29.117,46 €
0,00 €
0,00 €
Summe
40.082,76 €
       40.082,76 €
                    -   €
                    -   €


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt. Risiken aus Wechseln, Schecks und Gewähr-leistungsverträgen bestehen nicht. Es wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestellt.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang.

3. Größenabhängige Erleichterungen

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

4. Gewährte Vorschüsse und Kredite an das Geschäftsführungsorgan

An das Geschäftsführungsorgan wurden keine Kredite und Vorschüsse gewährt.

sonstige Berichtsbestandteile


Regensburg, den 18.12.2020

gez. Sebastian Christl
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt.

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