Diete + Siepmann Baumanagement GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bastian Heinrich Friedrich Overbeck seit 18.2.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Overbeck GmbH (vormals: Dorn + Overbeck GmbH)KaarstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva
Kaarst, den 28. Dezember 2016 Geschäftsführung Anhang zum 31. Dezember 2015I. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Aktivierung der immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Beteiligungen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen werden unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriftenvorgenommen. Sämtliche Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden voll abgeschrieben, sofern sie nicht über fünf Jahre im Sammelposten abgeschrieben werden. Im Rahmen der Projekterfolgsrechnung erfolgt die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge (Vorräte) mit den Personal- und Sachkosten unter Einschluss aller Gemeinkosten sowie der Gehälter der Geschäftsführer. Aus der Gegenüberstellung von aktivierten Kosten und passivierten Anzahlungen ergibt sich der nichtrealisierte Erfolg aller noch laufenden Projekte. Insbesondere, soweit die angefallenen Kosten höher sind als die erhaltenen Anzahlungen, werden die Projekte daraufhin untersucht, ob bei Endabrechnung ein Verlust droht, der eine Abwertung erforderlich macht. Darüber hinaus gehende Rückstellungen für sonstige Projektverluste oder nachlaufende Kosten bei bereits abgerechneten Projekten werden - soweit erforderlich - gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten aktiviert. Notwendige Forderungsabschreibungen wurden vorgenommen. Darüber hinaus-gehende Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen ermittelt worden. Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. II. Erläuterungen zur BilanzAlle nach §§ 284, 285 HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG i. V. m. §§ 288, 326 HGB zu machenden Erläuterungen werden alternativ in der Bilanz angegeben. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen nicht. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. IV. Sonstige AngabenEs ist vorgesehen, den Bilanzgewinn von € 122.713,81 auf neue Rechnung vorzutragen. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Geschäftsführer war 2015 bzw. ist zurzeit:
Kaarst, den 28. Dezember 2016 Geschäftsführung |
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