NEOM GmbH
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Lentz seit 2.8.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stelleon GmbHDeizisauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
ANHANG zum 31. Dezember 2011Erforderliche Angaben I. Angaben zur Generalnorm Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von allen größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht. Besondere Umstände ergaben sich nicht, die dazu führten, dass der Jahresabschluss, trotz Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt. II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1. Darstellungsstetigkeit Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten. III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen sind linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Die Möglichkeiten der erhöhten - und Sonderabschreibungen wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Spezielle Risiken wurden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Skontoverlust und Unverzinslichkeit der Forderungen wurden bei der Bemessung des Delkredererisikos berücksichtigt. Im Berichtsjahr waren Einzelrisiken nicht erkennbar. Die aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt. Für Rückstellungen wurden die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Bei der Ermittlung der Steuerrückstellungen wurde der Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsleitung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanz 1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben keine eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten größer als 5 Jahre enthalten. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Angaben über die Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten: Carmen Lentz 01.01. bis 31.12.2011 2. Liste der Gesellschafter Gemäß § 40 GmbHG waren zum Bilanzstichtag die folgenden Gesellschafter beteiligt:
Das Stammkapital ist jeweils zur Hälfte eingezahlt. Die ausstehenden Stammeinlagen sind nicht eingefordert. 3. Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Deizisau, den 24.11.2012 Carmen Lentz, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.12.2012. |
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