Family
Restaurant GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
163.524,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
32.010,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
131.514,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
658.869,53 |
1.490.051,83 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
28.023,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
395.575,36 |
363.397,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
263.294,17 |
1.098.630,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
12.396,65 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
144.609,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
658.869,53 |
1.810.582,26 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
337.463,82 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.116,06 |
14.116,06 |
| III.
Verlustvortrag |
184.290,43 |
145.420,15 |
| IV.
Jahresüberschuss |
482.073,60 |
-38.870,28 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
144.609,78 |
| B.
Rückstellungen |
96.620,56 |
441.659,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
224.785,15 |
1.368.923,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
658.869,53 |
1.810.582,26 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2016
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Family Restaurant GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
| Firmenname laut
Registergericht |
Family Restaurant
GmbH |
| Firmensitz lt.
Registergericht |
Mönchengladbach |
| Registereintrag |
Handelsregister |
| Registergericht |
Mönchengladbach |
| Register-Nr |
HRB 4839 |
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01.01.2016 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2015.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für geringwertige Anlagegüter, die bis zum
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a
EStG in der bis dahin geltenden Fassung an. Dementsprechend
werden geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 150 im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten über EUR 150 und bis zu EUR
1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der
jährlich mit einen Fünftel abgeschrieben wird,
wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre
unterstellt wird.
Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der
seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 410 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im
Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die
Änderung der Bewertungsmethode in Bezug auf die
geringwertigen Anlagegüter hatte keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
293.467,64
|
Verbindlichkeiten
|
3.626,01
|
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
(Dennis Froitzheim)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2018 festgestellt.
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