IU Leipzig GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Borrmann seit 25.10.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
aborri.com GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang1. Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss der aborri.com GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die aborri.com GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. 2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden lineraer abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert von 150 Euro bis zu einem Wert von 1000 Euro (geringfügige Wirtschaftsgüter Sammelposten) werden im Zugangsjahr über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Darin enthalten Forderungen gegen Gesellschafter mit einer Fälligkeit kleiner ein Jahr: 117.022,02 Euro. Darin enthalten Forderungen größer 1 Jahr bis 5 Jahre 10.087,50 Euro. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt, 50 % des Kapitals wurden eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen wurden unter vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung aller Umstände im Einzelfall gebildet und sichern erkennbare Risiken in ausreichender Höhe ab. Die Verbindlichkeiten werden entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 161.093,56 Euro. 3. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 4. Sonstige Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Alexander Borrmann geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Ein Geschäftsführergehalt wurde nicht bezahlt. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendungsbeschluss aufgestellt.
Leipzig, 03.06.2010 Alexander Borrmann |
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