ES-CAR-SERVICE GmbHLiquidiert
Albersdorfer Straße 18, 04249 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul-Georg Golle seit 13.12.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ES-Car Service Gesellschaft mit beschränkter HaftungLeipzigJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Durch den Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ergaben sich keine materiellen Auswirkungen die von Bedeutung wären. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung nach dem Going concern-Grundsatz. Nach Ansicht der Geschäftsführung sind im Anlagevermögen ausreichend stille Reserven zur Abdeckung der buchmäßigen Überschuldung vorhanden, sodass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht gegeben ist. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sammelposten wurden im Berichtsjahr gemäß § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit dem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. III. Angaben zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten / Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Übrigen hat die Gesellschaft ihren Gläubigern - abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - keine besonderen Sicherheiten gewährt. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Der im Bilanzverlust enthaltene Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.219,74 soll zunächst auf neue Rechnung vorgetragen werden. V. Sonstige AngabenGeschäftsführer: Herr Gunther Golle. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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