Gemeinschaftskraftwerk Hanau GmbH & Co.KG
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Wilhelm Schmitt seit 5.3.2021 | Prokura |
Adrián Szabó seit 26.9.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hanau | 50.10% |
| 49.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hanau Netz GmbHHanauJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Die Hanau Netz GmbH (HNG) wurde am 15. Oktober 2012 von der Stadtwerke Hanau GmbH (SWH), Hanau, sowie der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), Frankfurt am Main, gegründet und am 25. Oktober 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 94188 eingetragen. Das Stammkapital der HNG beträgt EUR 50.000,00 und entfällt zum Geschäftsjahresende vollständig auf die SWH, nachdem diese mit notariellem Kaufvertrag vom 16. Oktober 2023 den bis zu diesem Zeitpunkt von der NRM gehalten Anteil von 10 % (EUR 5.000,00) erworben hat. Die HNG ist Netzbetreiber für das Strom- und das Gasverteilungsnetz gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie grundzuständiger Messstellenbetreiber. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erstreckte sich das Tätigkeitsgebiet der HNG auf das Versorgungsgebiet der Stadt Hanau sowie in der Sparte Gas auf die benachbarte Gemeinde Großkrotzenburg. Das Wasserverteilungsnetz der SWH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr als Betriebsführer betrieben. Zum Geschäftsjahresende hat die HNG Straßenbeleuchtungsanlagen von der Stadt Hanau sowie Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen von der Hanau Energiedienstleistungen und -managementgesellschaft mbH (HEMG), Hanau, übernommen und wird künftig für deren Bewirtschaftung sorgen. 2. Aufstellung des Jahresabschlusses Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß dem Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Beachtung der Regelungen des GmbHG. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Bilanz entspricht, ergänzt um gesondert ausgewiesene Forderungen gegen die und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hanau sowie Empfangene Ertragszuschüsse, dem gesetzlichen Gliederungsschema (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewandt. Die gesetzliche Gliederung wurde um den Posten "Aufwand/Ertrag aus Ergebnisabführungsvertrag" und um die Zwischensummen "Finanzergebnis" und "Ergebnis vor Steuern" ergänzt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden über außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen linearen Abschreibungen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als Herstellungskosten werden neben Einzelkosten auch Eigenleistungen aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese werden zu gleitenden Durchschnittspreisen ermittelt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Werthaltigkeitsrisiken in den Vorräten werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips durch Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Gemäß § 9 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für Stromversorgung und § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) für die Gasversorgung ist der Netzbetreiber berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten, u. a. für die Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses, und gemäß § 11 NAV bzw. § 11 NDAV einen angemessenen Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage zu verlangen. Mit der Vermögensübertragung von der NRM zum 1. Januar 2013 wurden die bis zum 31. Dezember 2009 bei NRM im Profit Center Hanau als empfangene Ertragszuschüsse passivierten Bauzuschüsse ebenfalls übertragen. Seit dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten mit den korrespondierenden Anschaffungs- und Herstellungskosten an die SWH weitergereicht. Für das von der SWH gepachtete Netzgebiet wurden Netzanschlussbeiträge sowie Baukostenzuschüsse für Strom und Gas bis zum 31. Dezember 2009 als empfangene Ertragszuschüsse passiviert. Die erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt ratierlich über die Laufzeit von 20 Jahren. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bekannten Verpflichtungen und Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben - beziehungsweise bei Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen zehn -Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/einer Einheit (TEUR/ Euro Mio./ %, usw.) entstehen. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind den nachfolgenden Tabelle sowie in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Bei der Position entgeltlich erworbene Software und Rechte sind im Geschäftsjahr insbesondere Softwaremodule zur digitalen Überprüfung von Gasrohrnetzen zugegangen. Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen betreffen eine Softwarelösung, mit deren Hilfe Zählerwechselprozesse optimiert werden können. Der deutliche Anstieg bei den technischen Anlagen und Maschinen ist, im Vergleich zum Vorjahr, in erster Linie auf den Erwerb von Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von insgesamt TEUR 8.468 zurückzuführen. Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung hat die hat im Geschäftsjahr 2023 mehrere Einsatzfahrzeuge angeschafft und hält damit an ihrer Strategie zur Erneuerung des Fuhrparks fest. Das Vorratsvermögen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 7.526 (i. Vj. TEUR 2.160) betrifft in erster Linie Bestände an unfertigen Aufträgen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 5.703 (i. Vj. TEUR 2.654). Davon entfallen auf Forderungen aus energiewirtschaftlichen Umlagen sowie klassischen Lieferungen und Leistungen TEUR 808 (i. Vj. TEUR 369) und auf Netzentgelte gegen konzernfremden Energielieferanten und Mehr-/Mindermengen TEUR 4.895 (i. Vj. TEUR 2.285). Die Forderungen gegen die Stadt Hanau betragen TEUR 97 (i. Vj. TEUR 1) und setzen sich folgendermaßen zusammen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf TEUR 1.481 (i. Vj TEUR 5.608). Davon bestehen TEUR 1.018 (i. Vj. TEUR 1.826) gegen die Alleingesellschafterin SWH und TEUR 439 (i. Vj. TEUR 850) gegen die HEMG insbesondere aus Netzentgelten und sonstigem Leistungsverkehr.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden insbesondere die noch nicht abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von TEUR 1.004 (i. Vj. TEUR 177) ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Zum Stichtag belaufen sich der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten auf insgesamt TEUR 171 (i. Vj. TEUR 286). Das Eigenkapital ergibt sich mit TEUR 50 aus dem gezeichneten Kapital und mit TEUR 2.347 (i. Vj. TEUR 2.347) aus der Kapitalrücklage. Die passivierten empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Netzkosten- und Hausanschlussbeiträge im Netzgebiet der SWH. Sie werden über die Laufzeit von 20 Jahren aufgelöst und betragen TEUR 219 (i. Vj. TEUR 262). Die Rückstellungen zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
Die enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit (ATZ) resultiert aus erwarteten Aufstockungsverpflichtungen gemäß der Betriebsvereinbarung Altersteilzeit sowie aus Erfüllungsrückständen gegenüber Mitarbeitern, die das Blockmodell in Anspruch nehmen. Die Berechnung der Rückstellungen für ATZ und Jubiläum erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und mit einem Rechnungszinsfuß von 1,74 % (i. Vj. 1,44 %). Der Gehaltstrend wurde ab März 2024 mit 10,0 %, für das Jahr 2025 mit 2,5 % und ab dem Jahr 2026 mit 2,0 % berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.326 (i. Vj. TEUR 5.387) betreffen vor allem vorgelagerte Netzkosten, Mehr-/Mindermengen, energiewirtschaftliche Umlagen sowie klassische Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hanau in Höhe von TEUR 3.283 (i. Vj. TEUR 1) stehen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Straßenbeleuchtungsvermögens zum 31. Dezember 2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 7.761 (i. Vj. TEUR 1.040) und setzen sich folgendermaßen zusammen:
Sie betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 76 (i. Vj. TEUR 1.040) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.685 (i. Vj. TEUR 0). Mit der BeteiligungsHolding Hanau GmbH (BHG), Hanau, besteht ein Vertrag zur Teilnahme am zentralen Cash-Management der BHG. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Mietkaufverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.344 (i. Vj. TEUR 0) sowie mit TEUR 909 (i. Vj. TEUR 820) aus Umsatz- und Lohnsteuerverbindlichkeiten zusammen. Der Mietkauf steht im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb der Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen von der HEMG zum Geschäftsjahresende. Die verbleibende Restschuld der HEMG gegenüber dem Finanzdienstleistungsinstitut hat die HNG übernommen. Verbindlichkeitenspiegel
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten folgende periodenfremde Effekte:
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Effekte in Höhe von TEUR 541 (i. Vj. TEUR 455). Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten folgende periodenfremde Effekte:
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die vorgelagerten Netzkosten Gas enthalten periodenfremde Effekte in Höhe von TEUR -41 (i. Vj. TEUR -8). Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus Service Level Agreements betreffen die SWH (TEUR 2.181), die Mainova ServiceDienste GmbH (MSD) (TEUR 1.208), Frankfurt am Main, die NRM (TEUR 646) und die BHG (TEUR 171). Finanzergebnis
Die Zinserträge resultieren aus positiven Cash-Pool-Beständen bei der BHG. Die Zinsaufwendungen betreffen in erster Linie den Cash-Pool sowie die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. Ergebnisübernahme Zum 6. November 2012 wurde zwischen der Alleingesellschafterin SWH und der HNG ein Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrag abgeschlossen, wonach die HNG sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an SWH abzuführen. Im Gegenzug ist SWH verpflichtet, jeden Jahresfehlbetrag der HNG auszugleichen. Gemäß diesem Ergebnisabführungsvertrag ist der Jahresfehlbetrag in 2023 in Höhe von TEUR 539 (i. Vj. Jahresüberschuss TEUR 493) von der Muttergesellschaft SWH zu übernehmen. 6. Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Aufgrund des am 7. Juli 2005 veröffentlichten Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) hat die HNG gemäß § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung zu erstellen. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden in der internen Rechnungslegung getrennte Konten für die Tätigkeiten Stromverteilung, Strom sonstiges, Gasverteilung, Gas sonstiges und Sonstiges geführt bzw. es wurde eine Kostenzuordnung durch Schlüsselung vorgenommen. Es wurden entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt. In der internen Rechnungslegung erfolgte eine ordnungsgemäße Dokumentation bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Kostenzuordnung bzw. - schlüsselung. 7. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: Vereinbarung mit der BHG (verbundenes Unternehmen) über die Teilnahme am Cash-Pooling- System. Umsatzerlöse mit der SWH aus der Betriebsführung Wasserversorgung (TEUR 3.269) und aus Investitionen in das Netz (TEUR 18.967). Materialaufwand aus der Pacht für das Strom- und Gasnetz sowie sonstige betriebliche Aufwendungen für technische und kaufmännische Dienstleistungen zwischen der SWH und der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 7.825. Die HNG hat zum Geschäftsjahresende Straßenbeleuchtungsanlagen von der Stadt Hanau (TEUR 3.282) sowie Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen von der HEMG (TEUR 5.185) erworben. 8. Sonstige finanziellen Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen bestehen für die HNG vor allem aus den Pachtverträgen für die Strom- und Gasnetze mit der SWH. Der Vertrag wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Die Verträge wurden weder zum 31. Dezember 2017 noch zum 31. Dezember 2022 gekündigt und verlängerten sich jeweils um weitere fünf Jahre. Die sich daraus ergebenden Pachtaufwendungen für das Jahr 2024 betragen insgesamt TEUR 5.615. Für die Folgejahre wird mit einer leicht steigenden Pacht gerechnet. Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus dem abgeschlossenen Strombezugsvertrag für die Beschaffung der Verlustenergie mit der Syneco Trading GmbH, München. Der Vertrag wurde für die Jahre 2020 bis 2024 abgeschlossen und sieht eine strukturierte Vorgehensweise über Tranchen vor. Das für das Geschäftsjahr 2024 fixierte Volumen beläuft sich auf TEUR 2.993. Außerdem besteht ein Bestellobligo von TEUR 7.373. Die HNG ist auf Basis tarifvertraglicher Regelungen verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer Beiträge für eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge in die Zusatzversorgungskasse Wiesbaden zu leisten. Die Höhe der Umlage für die HNG beträgt 6,1 % des umlagepflichtigen Bruttoentgelts. Von den Arbeitnehmern werden weitere 0,9 % getragen. Aufgrund des nicht durch den Gewährvertrag der Stadt Hanau abgesicherten Teils der Versicherten zahlt die HNG gemäß § 12 der ZVK-Satzung einen so genannten Risikozuschlag in Höhe von 15 % auf 54,91 % der Gesamtumlage. Weiterhin trägt die HNG ein sogenanntes Sanierungsgeld in Höhe von 1,4 % vom Bruttoentgelt im Berichtsjahr 2023. Im Jahr 2023 betrug das umlagepflichtige Entgelt TEUR 7.871. Die von der HNG zu zahlende Umlage betrug TEUR 480, der Risikoaufschlag TEUR 45 und das Sanierungsgeld TEUR 110. 9. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr Herr Dipl.-Kfm. Adrián Szabó, Hanau. Die Vergütung der Geschäftsführung wird im Anhang aufgrund der Regelungen in § 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen. Der Aufsichtsrat der Hanau Netz GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr TEUR 16. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 beschäftigte die HNG 124 (i. Vj. 124) Mitarbeiter. Die Belegschaft setzt sich aus 18 weiblichen und 106 männlichen Beschäftigen zusammen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen gemäß § 285 Nr. 14 und 14a HGB, den Konzernabschluss der BHG, einbezogen. Der Konzernabschluss der BHG wird im Unternehmensregister elektronisch offengelegt. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB beträgt im Geschäftsjahr TEUR 23 (i. Vj. TEUR 21). Dieses teilt sich in Abschlussprüfungsleistungen (TEUR 20; i. Vj. TEUR 18) und sonstige Leistungen (TEUR 3; i. Vj. TEUR 3) auf. Andere Bestätigungsleistungen oder Steuerberatungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. Die HNG setzt im Rahmen der Geschäftstätigkeit keine derivativen Finanzinstrumente ein. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Hanau, den 28. Februar 2024 der Hanau Netz GmbH Adrián Szabó, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Gegenstand der Hanau Netz GmbH (HNG) ist das Pachten, Verwalten, Betreiben und Instandhalten von Elektrizitäts-, Beleuchtungs-, Gasversorgungs-, Fernwärme-, und Wasserversorgungsnetzen sowie Messstellen nebst Zubehör und Telekommunikationslinien für Dritte, insbesondere für die Stadtwerke Hanau GmbH mit Sitz in Hanau (SWH). Die Gesellschaft stellt Dritten die von ihr betriebenen Netze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Energiewirtschaftsgesetzes, zur Verfügung, eröffnet ihnen den Netzzugang und schließt Dritte, insbesondere Letztverbraucher, in gleicher Weise an das von ihr betriebene Netz an, ermöglicht ihnen so den Netzanschluss und führt Messstellenbetrieb sowie Messstellendienstleistungen durch. Die Gesellschaft ermittelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Bedingungen und Entgelte für Netzzugang, Netzanschluss und Messung und stellt die technischen und sonstigen Bedingungen für einen sicheren und zuverlässigen Transport von Energie und Wasser sicher. Im Rahmen des Netzbetriebes kauft und verkauft die Gesellschaft Energie von und an Lieferanten. Weiter werden Verkehrssignalanlagen für Dritte betrieben und sonstige Dienstleistungen in Zusammenhang mit den oben genannten Netzen erbracht. Alleinige Gesellschafterin ist die SWH. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Mit der Energiewende soll die Energieversorgung Deutschlands von nuklearen und fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz umgestellt werden. Wesentliche Elemente der langfristigen und sektorübergreifenden Strategie sind der Ausbau der erneuerbaren Energien verbunden mit dem Aufbau von Energiespeichern und der Realisierung von Energieeinsparmaßnahmen. Dabei kommt der Sektorenkopplung eine wichtige Rolle zu. Durch intelligente Kopplung der Sektoren Elektrizität, Wärmeversorgung (bzw. Kälte), Verkehr und Industrie sollen mit Hilfe von bestimmten energieeffizienten Technologien wie Wärmepumpenheizungen, KWK-Anlagen oder Elektroautos eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs realisiert werden. Bei allen Veränderungen bleibt der sichere Netzbetrieb ungeachtet der steigenden dezentral eingespeisten Strommengen eines der wichtigsten Ziele. Wegen der steigenden Zahl der Stromerzeuger, die unterschiedlich viel Strom einspeisen, bedarf es sogenannter intelligenter Netze und intelligenter Zähler, mit deren Hilfe Schwankungen bestmöglich abgefedert werden können. Der Netzausbau fokussiert sich nicht auf die größtmögliche Durchleitungsmenge, sondern orientiert sich an der intelligenten und effizienten Entwicklung der Stromnetze. Den politischen, gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen folgend entwickelt und bewirtschaftet die HNG die Verteilnetzsparten Strom und Gas. Neben einer Netzbewirtschaftungsstrategie und Optimierungen im Lastmanagement fokussiert sich die HNG in einem hohen Maß auf die Versorgungssicherheit und -qualität der Netze. Die HNG agiert außerdem gemäß § 3 Abs. 4 MsbG als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Konzessionsgebiet. Die wesentlichen Elemente, die die wirtschaftliche Lage der HNG beeinflussen, sind die genehmigten Erlösobergrenzen der Regulierungskammer Hessen (RegKH). Während Strom das letzte Jahr der dritten Regulierungsperiode abschließt, ist Gas in das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode eingetreten. Für Gas liegt lediglich ein Beschlussentwurf für die Erlösobergrenze der vierten Regulierungsperiode vor, die endgültige Festlegung wird in 2024 erwartet. Bis dahin werden für die Erlösobergrenze Gas die Parameter des Beschlussentwurfs herangezogen, während für Strom weiterhin die Festlegung der dritten Regulierungsperiode fortbesteht. Zentrale Bestandteile der Erlösobergrenzen sind die durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Eigenkapitalzinssätze und die sektoralen Produktivitätsfaktoren, die für die Wirtschaftlichkeit des Strom- und Gasnetzbetriebs von besonderer Bedeutung sind. Gegen diese nachteiligen Festlegungen hatte die überwiegende Mehrheit der Netzbetreiber Klage erhoben. Nachdem zunächst eine positive Entwicklung durch die Urteile der Oberlandesgerichte zu den Eigenkapitalzinssätzen und sektoralen Produktivitätsfaktoren zu erkennen war, wurden inzwischen das Vorgehen der BNetzA vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die HNG bekennt sich uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und achtet darauf, dass seine Lieferanten sowohl verantwortungsvoll als auch gesetzmäßig handeln. Als kommunales Unternehmen ist HNG dabei insbesondere der Korruptionsprävention verpflichtet. Das Vertrauen in die Objektivität und Integrität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wesentlicher Grundpfeiler der Geschäftstätigkeit. Finanzielle Leistungsindikatoren Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 konnte die HNG deutlich höhere Umsatzerlöse als im Jahr 2022 erzielen. Dies ist insbesondere auf gestiegene Erträge im Bereich der Mehr- und Mindermengenabrechnung zurückzuführen. Die Erlöse aus Netznutzung stiegen in der Sparte Strom, im Vergleich zu dem vorherigen Berichtszeitraum, um EUR 2,8 Mio. und in der Sparte Gas um EUR 1,2 Mio. an. Ferner konnten deutlich gesteigerte Erlöse im Bereich der Bautätigkeit, beeinflusst durch den Bau eines Umspannwerkes, erzielt werden. Die Erlöse stiegen von EUR 10,6 Mio. auf EUR 19,0 Mio. an. Soweit die Abschläge auf die Erlösobergrenze die Zuschläge übersteigen, werden diese über entsprechende Rückstellungsbildungen neutralisiert und gem. § 5 der ARegV annuitätisch über die drei dem Jahr der Ermittlung folgenden Kalenderjahre durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenze verteilt. Im Berichtsjahr wurde sowohl die Erlösobergrenze in der Sparte Strom wie auch Gas unterschritten. Eine Rückstellungsbildung war somit nicht erforderlich. Bei den in dienstleistender Tätigkeit betriebenen Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen wurden mit EUR 2,3 Mio. Erlöse auf Vorjahresniveau erzielt. Die HNG hat zum 31. Dezember 2023 von der Stadt Hanau die Straßenbeleuchtungsanlagen (EUR 3,3 Mio.) sowie von der Hanau Energiedienstleistungen und -managementgesellschaft mbH (HEMG), Hanau, die Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen (EUR 5,2 Mio.) erworben, um diese im Auftrag der Stadt ganzheitlich zu betreiben und weiterzuentwickeln. Ertragslage Zur Darstellung der Ertragslage verwenden wir in der nachfolgenden Übersicht eine unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten abgeleitete Ergebnisrechnung.
Die Umsatzerlöse der HNG betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 86,7 Mio. (i. Vj. EUR 67,2 Mio.) und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Die Bestandsveränderung ist im Berichtsjahr von EUR 0,2 Mio. auf EUR 5,2 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg steht im direkten Zusammenhang mit den großen Bauprojekten, wie der Erstellung eines Umspannwerkes. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen EUR 0,6 Mio. (i. Vj. EUR 0,5 Mio.). Den Erlösen stand ein Materialaufwand von EUR 75,2 Mio. (i. Vj. EUR 49,3 Mio.) gegenüber. Der Anstieg steht in direktem Zusammenhang mit den gestiegenen Beträgen aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung und dem gesteigerten Investitionsmaßnahmenvolumen. Die Aufwendungen für vorgelagerte Netzkosten in der Elektrizitäts- und der Gasverteilung stiegen korrespondierend zu den Erlösen aus Netznutzung an. Die im Materialaufwand enthaltenen Aufwendungen aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung belaufen sich auf EUR 13,5 Mio. (i. Vj. EUR 5,2 Mio.). Weitere Kostenbestandteile sind die Aufwendungen für Strom- und Gasbezug von EUR 24,4 Mio. (i. Vj. EUR 19,9 Mio.), Aufwendungen für die überlassene Infrastruktur EUR 5,6 Mio. (i. Vj. EUR 5,7 Mio.) sowie Material- und Fremdleistungseinsatz von EUR 27,5 Mio. (i. Vj. EUR 15,3 Mio.). Zum 31. Dezember 2023 waren für die HNG 127 (i. Vj. 126) Mitarbeiter tätig. Im Berichtsjahr resultiert daraus ein Personalaufwand von EUR 10,9 Mio. (i. Vj. EUR 10,4 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen EUR 6,3 Mio. (i. Vj. EUR 7,0 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen Entgelte für Dienstleistungen von der SWH und der MSD. Nach Berücksichtigung von Zinsen und Steuern wird für das Berichtsjahr ein Jahresfehlbetrag vor Ergebnisübernahme in Höhe von EUR 0,5 Mio. (i. Vj. Jahresüberschuss EUR 0,5 Mio.) ausgewiesen. Zum 6. November 2012 wurde zwischen der Gesellschafterin SWH und der HNG ein Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrag abgeschlossen, wonach die HNG sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an SWH abzuführen. Im Gegenzug ist SWH verpflichtet, jeden Jahresfehlbetrag der HNG auszugleichen. Vermögenslage In der folgenden Bilanzübersicht sind die einzelnen Posten nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst.
Das Gesamtvermögen der HNG von EUR 28,9 Mio. (i. Vj. EUR 14,8 Mio.) umfasst auf der Aktivseite Anlagevermögen aus dem entgeltlichen Erwerb von Software und Rechten sowie Sachanlagen von EUR 12,8 Mio. (i. Vj. EUR 3,8 Mio.) und Umlaufvermögen, vor allem mit EUR 7,5 Mio. (i. Vj. EUR 2,2 Mio.) Vorräte, mit EUR 5,8 Mio. (i. Vj. EUR 2,7 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit EUR 1,5 Mio. (i. Vj. EUR 5,6 Mio.) Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Das gestiegene Anlagevermögen ist in erster Linie auf den Erwerb von Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen (Mio. 8,5 EUR) zurückzuführen. Die Zunahme des Vorratsvermögens ist auf den deutlich höheren Bestand an unfertigen Aufträgen für investive Baumaßnahmen - insbesondere die Erstellung eines Umspannwerkes - zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vorjahresvergleich aufgrund einer deutlich höheren Verbrauchsabgrenzung angestiegen. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist insbesondere auf den rückläufigen Bestand des Cash-Pool-Kontos zurückzuführen. Im Vorjahr wurde hingegen auf der Aktivseite eine Forderung in Höhe von EUR 2,9 Mio. ausgewiesen. Auf der Passivseite weist die HNG im Wesentlichen sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 4,5 Mio. (i. Vj. EUR 4,7 Mio.), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 8,6 Mio. (i. Vj. EUR 5,4 Mio.) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von EUR 7,8 Mio. (i. Vj. EUR 1,0 Mio.) aus. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist auf eine Cash-Pool-Verbindlichkeit gegenüber der BHG in Höhe von EUR 6,2 Mio. (i. Vj. Forderung EUR 2,9 Mio.) zurückzuführen. Das Eigenkapital der HNG zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 2,4 Mio. (i. Vj. EUR 2,4 Mio.). Finanzlage Der Finanzmittelbestand der HNG betrifft ausschließlich flüssige Mittel und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,2 Mio. (1. VJ. EUR 0,3 Mio). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit war im Berichtsjahr insbesondere durch den Erwerb von Straßenbeleuchtungs- und Verkehrssignalanlagen geprägt. Insgesamt ergaben sich negative Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit, die nicht vollständig durch den positiven Cashflow aus Finanzierungstätigkeit kompensiert werden konnten, so dass sich der Finanzmittelfonds verringerte. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Personal Für die HNG ist es ein erklärtes Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Mitarbeiter motiviert arbeiten können und leistungsfähig bleiben, da die Mitarbeiter zu den großen Stärken der Gesellschaft zählen. Zum Ende des Geschäftsjahres waren 127 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der HNG beschäftigt. Dabei waren 14 Prozent der Beschäftigten weiblich. Das Durchschnittsalter lag bei ungefähr 44 Jahren. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer betrug rund 15,0 Jahre. Aus- und Weiterbildung Die HNG bildet in den netztechnischen Berufen selbst aus (aktuell fünf Auszubildende in der Sparte Strom und fünf Industriemechaniker) und ist bestrebt, einem drohenden Fachkräftemangel angemessen zu begegnen. Die Ausbildung für die kaufmännischen Berufe erfolgt dienstleistend über die SWH. Die bedarfsorientierte Ausbildung ist nach wie vor ein wichtiges Instrument, um vor allem den vielen demografisch bedingten Abgängen entgegenzuwirken. Die Qualifikation der Mitarbeiter wird von der HNG aufgrund permanent steigender Anforderungen an fachliche Qualifikation und effektive Führungsstrukturen als ein wesentlicher Leistungsindikator mit einem hohen strategischen Wert betrachtet. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungs- und Fortbildungslehrgängen teil. Über die Stelle für Personalentwicklung wurde ein Führungskräfte und Personalentwicklungsprogramm installiert. Der Gesamtaufwand für die Weiterbildung nimmt seit mehreren Jahren zu und wird voraussichtlich in der Zukunft weiter über dem Niveau der vergangenen Jahre liegen. Arbeitssicherheit Der Arbeitssicherheit wird bei der HNG traditionell ein hoher Stellenwert beigemessen. Es wird ein aktiver Arbeitsschutz betrieben, welcher durch die eingerichteten Funktionen zur Arbeitssicherheit begleitet wird. Die allgemeine Entwicklung der Unfallkennzahlen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden kontinuierlich überwacht. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt vier Unfälle verzeichnet. Somit bewegt sich die HNG bezogen auf die Unfallhäufigkeit auf einem weiterhin guten Niveau. Energiemanagementsystem Im Jahr 2021 wurde der Geltungsbereich des bei der SWH bestehenden Energiemanagementsystems auf den Tätigkeitsbereich der HNG ausgeweitet. Der Geltungsbereich umfasst dabei die in Hanau betriebenen Unternehmensstandorte der SWH und der HNG. Mit Hilfe des Energiemanagementsystems werden Zielgrößen entwickelt und sich daraus ergebende Energieeinsparpotenziale definiert, systematisch erfasst und schließlich auch umgesetzt. Das Energiemanagementsystem wurde auf Basis der DIN ISO 50001 eingeführt, wird kontinuierlich aufrechterhalten und ständig weiterentwickelt. Im November 2023 wurde das mit der Zertifizierung einhergehende jährliche Audit erfolgreich bestanden. Der HNG wurde bestätigt ein funktionierendes Energiemanagementsystem zu besitzen und ihre Energiesparziele konsequent zu verfolgen. Informationssicherheit Das bei der HNG bestehende Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) wurde im August 2023 dem im Zertifizierungszyklus vorgesehenen jährlichen Überwachungsaudit gemäß DIN ISO/IEC 27001 unterzogen. Mit dem ISMS verfolgt die HNG nach wie vor das Ziel eine hohe IT- Sicherheit, im Sinne eines sicheren Netzbetriebs, zu gewährleisten. Im Rahmen des Überwachungsaudits im Jahr 2023 wurde ein wirksames ISMS, dessen Sicherheitsprozess gelebt und kontinuierlich verbessert wird, bestätigt. In diesem Zusammenhang ist den Administratoren ein hohes Maß an Engagement zur Sicherung der Systeme und Automatisierung der computergestützten Prozesse zugesprochen worden. Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 11, Abs. 1e EnWG seit Mai 2023 in ihren informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Energieversorgungsnetze maßgeblich sind, in angemessener Weise Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Die HNG hat ein solches System zur Angriffserkennung implementiert und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im April 2023 erstmalig gegenüber dem BSI nachgewiesen. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die zukünftige Entwicklung der HNG ist durch Risiken, aber auch Chancen gekennzeichnet. Als lokaler Verteilnetzbetreiber bewegt sich die HNG in einem durch die RegKH und die BNetzA regulierten Markt, in dem sich Chancen und Risiken vorwiegend innerhalb der von den Behörden vorgegebenen Rahmenbedingungen ergeben. Risikomanagementsystem Die HNG ist seit der Gründung in das konzernweite Risikomanagementsystem der Beteiligungs- Holding Hanau GmbH eingebunden, welches ein integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichtsprozesses ist. Das Risikomanagementsystem dient der Unternehmensleitung dazu, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Ziel ist die systematische Identifizierung, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken. Unter der Berücksichtigung definierter Risikokategorien werden die wesentlichen Risiken unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet. Das konzernweit genutzte Erfassungssystem wurde im Berichtsjahr fortgeführt. Es erfüllt die Bedürfnisse der HNG an ein funktionierendes Risikomanagementsystem. Die Erfassung der Risiken und die Berichterstattung hierüber erfolgen quartalsweise. Entwicklung der Erlösobergrenzen Die netzentgeltrelevante Erlösobergrenze Strom 2023 ist gegenüber dem Vorjahr um 15 % angestiegen. Diese Erlösobergrenze basiert auf dem Beschluss der RegKH zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die dritte Regulierungsperiode Strom vom 10. November 2020. In der Erlösobergrenze ist der Kapitalkostenausgleich enthalten, der sich gemeinsam aus dem beantragten Kapitalkostenaufschlag vom 30. Juni 2022 und dem von der RegKH ermittelten Kapitalkostenabschlag ergibt. Die netzentgeltrelevante Erlösobergrenze der Gasverteilung ist 2023 gegenüber 2022 um 4,3 % gesunken. Basis ist der Beschlussentwurf der RegKH zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Gas vom 31. Juli 2023. Wie in der Stromverteilung sind auch in die Gasverteilung der Kapitalkostenausgleich mit dem zum 30. Juni 2022 beantragten Kapitalkostenaufschlag und dem von der Regulierungskammer im Beschlussentwurf festgelegten Kapitalkostenabzug in die Erlösobergrenze eingeflossen. Des Weiteren wurden die aktuellen Netznutzungsentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers NRM für das Jahr 2023 berücksichtigt. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in die Verteilnetze Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung und dem damit verbundenen Kapitalkostenabgleich wurde der Zeitversatz der Investitionskosten beseitigt. Der eingeführte Kapitalkostenabgleich setzt sich aus den beiden Instrumenten Kapitalkostenabzug und Kapitalkostenaufschlag zusammen. Beim Kapitalkostenabgleich hat der Netzbetreiber durch den sofortigen Wegfall des Sockeleffekts einen Anreiz zu investieren, ansonsten reduzieren sich aufgrund des Entfalls der Kapitalkosten unmittelbar auch seine Erlöse. Die HNG wird die Effekte des Kapitalkostenabgleichs auch in den kommenden Geschäftsjahren aktiv verfolgen, um dessen Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und umsetzen zu können. Mit der Einführung des Kapitalkostenabgleichs entfällt das Instrument des Erweiterungsfaktors. Das Wachstum der Stadt Hanau sowie sich daraus ergebende Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und zur Prozessoptimierung offerieren Chancen. Eine Effizienzsteigerung kann sich durch Steigerung der Netzanschlusszahlen und die damit einhergehende Verdichtung der Netzanschlüsse im bestehenden Netz ergeben, welche die Strukturparameter des Effizienzwertes verbessern. Weitere Chancen ergeben sich aus der Ansiedlung von zwei Rechenzentren, deren hohe Anschlusswerte eine Steigerung der Netzhöchstlast im Jahr 2026 erwarten lässt und zugleich Chancen auf eine Effizienzsteigerung bietet. Bau von Umspannwerken In der Stadt Hanau gibt es durch den Bau von Rechenzentren und hierfür benötigten Umspannwerken in den nächsten Jahren größere bauliche Veränderungen. Die Planungsphase dieser Großprojekte ist abgeschlossen und deren bauliche Umsetzung findet zurzeit statt. Risiken können sich insbesondere aus unvorhersehbaren Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen ergeben. Die HNG hat hierfür Vorsorge getroffen und sieht diese Risiken als beherrschbar an. Das Wachstum der Stadt Hanau und der Region stellen eine Chance auf Verbesserung der Netzparameter und eine bessere Auslastung der HNG-Strukturen dar. Aufgrund der räumlichen Nähe zu dem größten Internetknoten der Welt in Frankfurt besteht die Chance, dass sich in den nächsten Jahren weitere Rechenzentrumsbetreiber im Netzgebiet der HNG ansiedeln. Ein Risiko besteht hingehen darin, dass die benötigte Infrastruktur und damit insbesondere die dafür benötigte Leistung aus dem Übertragungsnetz nicht in der Schnelligkeit und in dem Umfang bereitgestellt werden kann, wie es erforderlich wäre. Digitalisierung der Energiewende Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) bildet die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende. Kernelement des GDEW ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz, MsbG), dessen Regelungen die Einführung und den Betrieb eines intelligenten Messsystems als Kern einer modernen Infrastruktur betreffen. Ein intelligentes Messsystem besteht dabei aus einer modernen Messeinrichtung ("digitaler Stromzähler") sowie einer zentralen Kommunikationseinheit ("Smart-Meter-Gateway", SMGW). Über SMGWs können nun Stromzähler und technische Anlagen in ein intelligentes Stromnetz (Smart Grid) eingebunden und Daten, künftig auch spartenübergreifend (Strom, Wärme, Gas und Wasser) und im Sinne der Sektorkopplung (einschließlich Elektromobilität und Wärme), ausgetauscht werden. Die bestehende Infrastruktur wird besser genutzt, der Ausbaubedarf reduziert und die Netzstabilität verbessert. In Bezug auf die intelligenten Messsysteme führt die HNG in ihrer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Rollout auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme bis zum Jahr 2032 durch. Hierbei wurde im Rahmen der Zertifizierung für das ISMS bereits in 2018 ein entsprechendes Zutrittsberechtigungskonzept zu den Bereichen des Zähler- und Messwesens umgesetzt, das kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen (zuletzt sichere Lieferkette) angepasst wurde. Im Abrechnungssystem SAP IS-U wurde das Konzept zum Erstellen des elektronischen Lieferscheins (eLS) eingeführt. Für den eLS ist ein zweistufiges IT-Sicherheitskonzept vorgesehen, welches alle Bestell- und Abwicklungsvorgänge verschlüsselt. In den kommenden Jahren ergeben sich Risiken aus der Digitalisierung der Energiewende und der damit verbundenen Nicht-Verpflichtung von Lieferanten, die Abrechnung des Messstellenbetriebs vorzunehmen, welche sich auf das Zusammenspiel der Marktpartner auswirken wird. Ebenfalls lassen sich die mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) verbundenen Investitionen heute noch nicht abschließend kalkulieren. Dem Risiko, dass die anfallenden Kosten nicht durch die festgelegten Preisobergrenzen gedeckt werden können, wird mit einer konsequenten Kostenüberwachung entgegengewirkt. Eigenkapitalverzinsung Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag durchgeführt. Demnach werden die Zinsen jährlich neu ermittelt und passen sich somit unmittelbar dem Markt an. Die Methodik wird sowohl im Gas als auch Strom ab dem Jahr 2024 bis zum Ende der vierten Regulierungsperiode für alle zukünftigen Investitionen angewendet. Betriebsrisiken Das Energiewirtschaftsgesetz fordert entsprechend der Kernaufgabe eines Netzbetreibers die Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit der Netze und der dazugehörigen Anlagen. Durch eine kontinuierliche Instandhaltung und Überwachung der netztechnischen Anlagen auf der Grundlage anerkannter technischer Regelwerke wird ein hoher technologischer Sicherheitsstandard gewährleistet, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Störungen und Schäden erheblich reduziert wird. Die Zuverlässigkeit aller Arbeitsabläufe und das hohe Maß an technischer Sicherheit sowie die ordnungsgemäße Umsetzung aller Standards werden im Rahmen der in regelmäßigen Abständen stattfindenden Überprüfung der TSM-Zertifizierung nachgewiesen. Im Oktober 2023 fand eine Zwischenprüfung des technischen Sicherheitsmanagements (TSM) statt, um die bestehende TSM-Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Die Zwischenprüfung wurde erfolgreich bestanden. Im Falle unvermeidlicher Störfälle bzw. damit in Zusammenhang stehender Restrisiken aus dem Betrieb der Netzinfrastrukturen greifen hinsichtlich etwaiger Personen- und Sachschäden in angemessener Höhe abgeschlossene Versicherungen. Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge) In 2015 konnte sich die SWH (als Verpächterin der Strom- und Gasnetze) im Rahmen der Neuvergabe der 20-jährigen Konzessionsverträge für Strom und Gas durch die Stadt Hanau erfolgreich durchsetzen. Damit ist Planungssicherheit noch für die nächsten 11 Jahre gegeben und das Geschäft der HNG gesichert. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und Entwicklung der Durchleitungsmengen Angesichts der zentralen Veränderungstreiber der Energiewende sowie regulatorischer und technischer Neuerungen werden Netzbetreiber auch künftig zahlreichen Herausforderungen gegenüberstehen. Die Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen wie bspw. die beschriebene jährliche Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes wird die Ergebnisse verbessern. Auch durch die Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU) der BNetzA können zukünftige Gasnetzinvestitionen - durch die Ansetzung von kürzeren kalkulatorischen Nutzungsdauern - zu einem positiven Effekt führen. Damit soll das Risiko, dass Anlagen die nicht bis 2045 komplett refinanziert sind - insbesondere die, die nicht für Wasserstoff oder andere grüne Gase genutzt werden können - verringert werden. Die milde Witterung sowie die Auswirkungen der Energiekrise führten auch in 2023 zu reduzierten Durchleitungsmengen bei der HNG. Dennoch lässt sich feststellen, dass der Rückgang der Mengen weniger stark ausfiel als zunächst angenommen. Die Prognoseabweichungen, die zwischen den geplanten und realisierten Durchleitungsmengen und damit zwischen den geplanten und realisierten Erlösen entstehen, werden über das Regulierungskonto ausgeglichen. Mit dem Instrument des Regulierungskontos werden die Abweichungen, die zwischen den erzielten Erlösen und der festgelegten Erlösobergrenze entstehen, ermittelt. Der Saldo wird jährlich für das vorangegangene Jahr festgestellt und fließt gleichmäßig in die Erlösobergrenzen der nächsten drei Kalenderjahre ein. Auf diese Weise trägt der regulierte Netzbetreiber kein Mengenrisiko. Positive Entwicklungen ergeben sich auf Grund des erwarteten weiteren Wachstums in der Stadt Hanau, wobei die HNG für die Sparte Strom von einer konstanten Mengenentwicklung ausgeht. Finanz- und Ertragsrisiken Durch den zwischen der HNG und der SWH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag sowie die Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling-System ist eine Bestandsgefährdung der Gesellschaft derzeit nicht erkennbar. Außerdem garantieren das Prinzip des Regulierungskontos sowie die jährliche Anpassung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile innerhalb der Erlösobergrenze den langfristigen Gesamtausgleich der Erträge. Potenziellen Forderungsausfallrisiken - einschließlich Risiken aus Insolvenzanfechtung - begegnet die HNG mit einer Reihe von Maßnahmen, wie einem effizienten Forderungsmanagement. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen beziehungsweise Rückstellungen berücksichtigt. Energiebilanzierung Das abgelaufene Geschäftsjahr war von deutlichen Preissteigerungen und auch Preisschwankungen für die Medien Strom und Gas, insbesondere aufgrund des noch immer währenden Krieges in der Ukraine, geprägt. Die damit einhergehenden Unsicherheiten stellen die HNG vor Herausforderungen bei der täglichen Mengenprognose. Abweichungen in diesem Bereich können größere Differenzen in der Energiebilanzierung und damit einhergehend auch Auswirkungen auf energiewirtschaftliche Umlagen nach sich ziehen, die, gepaart mit den gestiegenen Preisen, hohe Mehraufwände für die HNG bedeuten können. Sonstige Risiken Aus sonstigen Betriebs- und Organisationsrisiken, insbesondere bedingt durch das Versagen von internen Verfahren, Mitarbeitern und Systemen sowie infolge externer Ereignisse, ergeben sich in Bezug auf das aggregierte Schadenspotenzial unwesentliche Risiken bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Diesen Risiken wird mit Maßnahmen wie internen Richtlinien, Genehmigungs- und Kontrollprozessen, der kontinuierlichen Durchführung von Revisionen und den Kontrollen im Rahmen der Abschlusserstellung begegnet. Prognosebericht Die HNG erwartet in 2024 ein positives Ergebnis im sechsstelligen Bereich. Die Mittelfristplanung sieht für das Jahr 2025 ebenfalls ein positives Ergebnis vor. Dies wird unter anderem durch den Übergang zur neuen Regulierungsperiode im Strom sowie die fortlaufende Investitionstätigkeit begünstigt. Risiken liegen weiterhin im Roll-Out für die intelligenten Messsysteme und dem damit verbundenen umfangreichen Investitionsbedarf. Chancen und Risiken sieht die Gesellschaft in der weiteren Regulierung des Netzgeschäftes und der Festlegung des Effizienzwertes für die vierte Regulierungsperiode in der Sparte Strom. Zusammenfassende Beurteilung Die Regulierung und die sich weiter verschärfende Gesetzgebung werden die Geschäftstätigkeit der HNG und ihrer Gesellschafterin auch zukünftig maßgeblich beeinflussen und so auch Einfluss auf Arbeitsplätze, Einkommen und Wertschöpfung in der Region nehmen. Die Kompensation der inflationsbedingten Kostensteigerung sowie der Tarifentwicklung, die in der Erlösobergrenze nur unzureichend abgebildet werden, wie auch der sich immer mehr beschleunigende Wandel der Energiewirtschaft erfordern weiterhin eine kontinuierliche Optimierung des Netzgeschäfts. Im Geschäftsjahr hat die HNG trotz der angespannten Versorgungslage im Bereich Gas mit weiteren Projekten der digitalen Projektverwaltung von Baumaßnahmen ihre Bestrebungen zur notwendigen Optimierung der bestehenden Prozesse weiter vorangetrieben. Die HNG ist eingebunden in das Risikomanagement des BHG-Verbundes und hat eine vollständige Risikoinventur jeweils zum Quartalsende durchgeführt. Die absehbaren Risiken wurden aktuell bewertet und sind bereits in die Wirtschaftsplanung 2024 ff. eingegangen. Aufgrund der derzeitigen vertraglichen Gegebenheiten sind keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Insgesamt blickt die Geschäftsführung im Großen und Ganzen weiterhin optimistisch in die Zukunft und sieht - auch in einem regulierten Wettbewerbsumfeld - die HNG gut aufgestellt.
Hanau, den 28. Februar 2024 der Hanau Netz GmbH Adrián Szabó, Geschäftsführer Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus dem Gesamtjahresabschluss der Hanau Netz GmbH zum 31. Dezember 2023 wurden beibehalten. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Hanau Netz GmbH (HNG). Für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse auf den Stichtag, 31. Dezember 2023 bzw. für das Berichtsjahr 2023 wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches angewendet. Grundsätze, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmensaktivitäten zugeordnet werden Auf Basis des ab 31. Dezember 2012; 24:00 Uhr gültigen Pachtvertrages für das Strom- und Gasverteilungsnetz zwischen HNG und der Stadtwerke Hanau GmbH (SWH) erfolgt die Zuordnung bzw. das Verfahren zur Zuordnung von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie Aufwendungen und Erträge über Profitcenter, die den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet sind. In den Fällen, in denen ein unmittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Unternehmensaktivitäten nicht gegeben ist oder eine unmittelbare Zuordnung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich durch Schlüsselung. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des energiewirtschaftlichen Bereichs werden direkt zugeordnet. Die Posten der nicht energiewirtschaftlichen Bereiche werden sachgerecht geschlüsselt. Die Zuordnung des Sachanlagenvermögens erfolgt in der ersten Stufe direkt. Anlagen, die von mehreren Sparten in Anspruch genommen werden, werden auf Basis der im Umlagesystem genutzten Schlüsselung aufgeteilt und in den entsprechenden Tätigkeiten als eigenständige Anlage aktiviert. Die Zuordnung des Vorratsvermögens, das sich im Wesentlichen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie nicht abgerechneten Aufträgen zusammensetzt, erfolgt durch eindeutige Zurechnung der angefallenen Kosten zu den einzelnen Tätigkeiten. Die Zuordnung der Forderungen erfolgt grundsätzlich direkt. Eine Schlüsselung wird in zwei Ausnahmefällen angewendet, in denen keine eindeutige Zuordnung zu den Tätigkeiten möglich ist. Forderungen aus der Herstellung von Mehrspartenanschlüsse werden über Schlüssel den Tätigkeiten zugeordnet. Für Forderungen aus Dienstleistungen und übrige Forderungen, die nicht direkt zugeordnet werden können und auch nicht die Herstellung von Mehrspartenanschlüssen betreffen, erfolgt die Schlüsselung über das Verhältnis der Umsatzerlöse der einzelnen Tätigkeiten. Die unter den Forderungen ausgewiesenen Davon-Vermerke des EEG-Ausgleichsmechanismuses sowie die der Umlagepositionen KWK, Offshore, StromNEV und AbLaV werden, soweit möglich, durch direkte Zuordnung bestimmt. In Hinblick auf die gerade erwähnten Umlagepositionen könnte deren jeweiliger Anteil, der auf die Netznutzungsabrechnung und ihr zuzurechnenden Forderungspositionen entfällt, nur durch unvertretbar hohem Aufwand ermittelt werden. Daher werden die auf diese Forderungen entfallenden Umlageanteile über einen Schlüssel, der sich auf Basis der Umsatzerlöse aus Netznutzung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ermittelt, zugerechnet. Die Zuordnung der Rückstellungen zu den Tätigkeiten erfolgt grundsätzlich direkt. Ausnahme bilden Personalrückstellungen, deren Zuordnung sich aus dem bei der HNG eingestellten Personal sowie auf Basis des für Personalaufwendungen eingesetzten Umlagesystems ergibt. Die nicht direkt einer Tätigkeit zuordenbaren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten werden über das Verhältnis der Materialaufwendungen aller Tätigkeiten in dem laufenden Geschäftsjahr zugeordnet. Davon-Vermerke für die Umlagepositionen KWK, Offshore, StromNEV und AbLaV werden, korrespondierend zu der unter den Forderungen beschriebenen Vorgehensweise, für die unter den sonstigen Verbindlichkeiten aufgeführten Positionen ermittelt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer werden über das Verhältnis der Umsatzerlöse der einzelnen Tätigkeiten sowie über das Verhältnis der Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen aller Tätigkeiten im Berichtsjahr zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die in den erwähnten Bilanzpositionen zur Anwendung kommenden Schlüssel erstmalig anhand von Befragungen aller Abteilungen bezüglich deren prozentualen Betätigungsumfangs für die jeweilige Verteilsparte und den Messstellenbetrieb ermittelt. In Vorjahren basierte die Verteilung auf der jeweiligen Anzahl der Zähler einer Sparte im Netz. Sonstige Angaben Die Forderungen aller berichtspflichtigen Tätigkeiten der Hanau Netz GmbH haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aller berichtspflichtigen Tätigkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Darstellung in den Tätigkeitsbilanzen Elektrizitäts- und Gasverteilung Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen sind Residualgrößen und werden als Bilanzausgleichsposten unter der Bezeichnung "Kapitalausgleichsposten" ausgewiesen. Übersicht verbundener, vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen, die gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung Dienstleistungen erbracht und Netzinfrastruktur überlassen haben Stadtwerke Hanau GmbH (SWH), Leipziger Straße 17, 63450 Hanau Die gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung mit der SWH im Berichtsjahr angefallenen Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen und überlassene Netzinfrastruktur belaufen sich auf TEUR 4.523 (i. V. TEUR 4.700). Korrespondierende Aufwendungen fielen in der Tätigkeit Gasverteilung in Höhe von TEUR 2.749 (i. V. TEUR 3.570) an. Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten vor Saldierungen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung Die Hanau Netz GmbH hat im Berichtsjahr im Bereich der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.785.377,36 (i. V. EUR 2.436.886,28) und in der Tätigkeit Gasverteilung Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 119.140,03 (i. V. EUR 271.661,57) mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen verrechnet. Ferner wurden, gemäß den Voraussetzungen des § 387 BGB, die nachfolgend aufgeführten Beträge des Berichtsjahres, gegeneinander aufgerechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Ergänzende Angaben zu fortwirkenden Schuldbeitritten oder Schuldübernahmen von verbundenen Unternehmen mit Bezug zum Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung oder Gasverteilung Die Hanau Netz GmbH hat weder im Bereich der Elektrizitätsverteilung noch im Bereich der Gasverteilung Schuldbeitritte oder Schuldübernahmen von verbundenen Unternehmen. Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen mit Bezug zum Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und/oder Gasverteilung Im Berichtsjahr 2023 ergab sich in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ein durch den Gesellschafter SWH auszugleichender Jahresfehlbetrag von TEUR 563 (i. V. TEUR 397) und in der Sparte Gas ein Jahresüberschuss von TEUR 108 (i. V. TEUR 248), der an den Alleingesellschafter abgeführt wird. Rückstellungsspiegel des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung Die zu den Rückstellungen der Elektrizitätsverteilung korrespondierenden Aufwendungen und Erträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Positionen erfasst:
Rückstellungsspiegel des Tätigkeitsbereichs GasverteilungDie zu den Rückstellungen der Gasverteilung korrespondierenden Aufwendungen und Erträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Positionen erfasst:
Bilanz zum 31.12.2023Tätigkeit ElektrizitätsverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31.12.2023Tätigkeit GasverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Gasverteilung
Bilanz zum 31.12.2023Tätigkeit Messstellenbetrieb Strom gemäß § 3 Abs. 4 MsbGAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Messstellenbetrieb Strom gemäß § 3 Abs. 4 MsbG
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Hanau Netz GmbH, Hanau VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hanau Netz GmbH, Hanau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hanau Netz GmbH, Hanau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und intelligenter Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unserer Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Neu-Isenburg, den 15. April 2024 HRB
Treuhand GmbH
Schulter, Wirtschaftsprüfer Auszug aus Niederschriftüber eine ordentliche Gesellschafterversammlung der Hanau Netz GmbH, die am 11.06.2024 in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Hanau GmbH, Leipziger Straße 17, 63450 Hanau, einberufen wurde. Der Vorsitzende schlägt vor, wie folgt zu beschließen: Zu Tagesordnungspunkt 1: Auf Empfehlung des Aufsichtsrats vom 11.06.2024 stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss der Hanau Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2023 gemäß §§ 12 Abs. 2 lit. a des Gesellschaftsvertrages wie folgt fest:
Beschlussfassung: Einstimmig "ja". Der Beschluss wird vom Vorsitzenden so festgestellt. Einwendungen werden nicht erhoben. Zu Tagesordnungspunkt 1b): Auf Empfehlung des Aufsichtsrats vom 11.06.2024 beschließt die Gesellschafterversammlung gemäß §§ 12 Abs. 2 lit. c des Gesellschaftsvertrages: "Aufsichtsrat und Geschäftsführung wird Entlastung erteilt." Beschlussfassung: Einstimmig "ja". Der Beschluss wird vom Vorsitzenden so festgestellt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Hanau, 11.06.2024 Claus Kaminsky, Aufsichtsratsvorsitzender Martina Butz, Stadtwerke Hanau GmbH |
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