Event-Concept EC GmbH
Heinersreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.703,00 |
5.638,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.703,00 |
5.638,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.637,80 |
74.809,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.308,06 |
67.106,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.000,00 |
22.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.329,74 |
7.702,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.340,80 |
80.447,01 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.778,15 |
50.416,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
27.778,15 |
25.416,16 |
| B.
Rückstellungen |
20.157,82 |
19.781,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.404,83 |
10.249,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.404,83 |
10.249,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.340,80 |
80.447,01 |
Anhang
zum
31.12.2008
der
Event-Concept EC GmbH,
Planung und Organisation von Events,
Cottenbach 28,
95500 Heinersreuth
eingetragen beim AG - Registergericht -
12.02.2003 HRB 3763
1. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 284 HGB)
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Event-Concept EC GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden -
sofern entgeltlich erworben - mit den Anschaffungskosten
bewertet und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear /
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Die Finanzanlagen sind bei dauernder Wertminderung
mit dem am Bilanzstichtag maßgebenden niedrigeren
beizulegenden Wert, im Übrigen höchstens zu den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten beinhalten die steuerrechtlich
aktivierungspflichtigen Gemeinkosten, nicht aber Vertriebs-
und Finanzierungskosten.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt und sofern notwendig, mit 5,5 % jährlich
abgezinst.
2. Grundlagen für die
Fremdwährungsumrechnung
Im Geschäftsjahr waren keine
Fremdwährungsumrechnungen notwendig.
Die Fremdwährungsumrechnungen erfolgten jeweils
nach der amtlichen Umrechnungstabelle für den Euro.
3. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und Darstellung des Einflusses auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Abweichungen von den gesetzlichen
Bewertungsvorschriften sind nicht erfolgt.
Die Inanspruchnahme der handelsrechtlich und
steuerrechtlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren führt zu keiner
nennenswerten Beeinträchtigung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
2. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
1. Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1a
HGB
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren
beträgt € 0,00.
2. Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder
des Geschäftsführungsorgans
3. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im
Wirtschaftsjahr
Name
|
Vorname
|
von... bis....
|
Feulner
|
Horst
|
01.01.2008 -
31.12.2008
|
Heinersreuth, den
10.06.2009
|