Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Consedia Consulting GmbH
Leistadter Straße 12, 67273 Weisenheim am Berg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Joachim Huth seit 11.7.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consedia Consulting GmbHWaldsolms (vormals: Bad Kreuznach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine Angaben Die Consedia Consulting GmbH wurde mit notariellem Vertrag vom 06.09.2000 unter der Firma Huth & Südbeck Consulting GmbH errichtet. Die Namensänderung erfolgte in 2001 und wurde am 05.04.2001 eingetragen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 20389 eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000 € und ist voll eingezahlt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und Vermarktung von Software und Hardware sowie die kundenspezifische Zusammenstellung (Assemblierung) von Computersystemen für spezielle Anwendungen für gewerbliche und nicht gewerbliche Abnehmer, sowie Dienstleistungen für Industrie und gewerbliche und nicht gewerbliche Abnehmer in technischer und beratender Art. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellunge eines Lageberichts verzichtet. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Der sich aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergebende Ertrag wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 81 TEUR mit einer Verzinsung von 6% p.a ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und die Kosten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Markus Huth, IT-Consultant, Waldsolms. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Waldsolms, den 22. Oktober 2014 gez. Markus Huth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.10.2014 |
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