Christian
Wippermann GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.358,00 |
25.993,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.058,00 |
4.218,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.300,00 |
21.775,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
643.954,30 |
632.002,53 |
| I.
Vorräte |
379.825,00 |
372.893,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
116.066,40 |
107.685,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
148.062,90 |
151.423,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.573,54 |
4.372,18 |
| Aktiva |
727.885,84 |
662.367,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
623.927,14 |
613.131,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
105.960,17 |
105.960,17 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
438.241,37 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
42.929,88 |
| V.
Bilanzgewinn |
491.966,97 |
|
| B.
Rückstellungen |
5.461,00 |
16.098,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.497,70 |
33.138,29 |
| Summe
Passiva |
727.885,84 |
662.367,71 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
Christian Wippermann GmbH,
Osnabrück
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Christian Wippermann GmbH hat Ihren Sitz in
Osnabrück. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 21651
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Christian Wippermann GmbH,
Osnabrück, zum 31. Dezember 2023 wurde auf der
Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im
Anhang aufgeführt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind
neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und
durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist
durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen sind den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden
Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) beachtet.
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Jahre 2023 ist in
Anlage 6 dargestellt.
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter von
€ 60.623,85 (Vorjahr: T€ 60)
enthalten.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von €
449.171,25 enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beläuft sich
auf € 62.312,75 (Vorjahr: T€ 33).
Daneben gibt es Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe
von € 36.184,95 (Vorjahr: T€ 0).
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9
(Vorjahr: 6) Mitarbeiter beschäftigt.
Osnabrück, 20. Februar 2025
Christian Wippermann GmbH, Osnabrück
Christian Wippermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2025
festgestellt.
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