Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 8586
Eingetragen
30.7.2010
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
die Herstellung und die Vermarktung von Additiven zur Öl- und Fettbindung bei Einsatz von Strahlmitteln nebst allen mit den vorstehend genannten Geschäftszwecken im Zusammenhang stehenden Geschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Thorsten Evert
seit 14.10.2015
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Harsewinkel

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen. Die Gesellschaft macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Gebrauch.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

vertreten durch die Eggersmann Verwaltungs GmbH

gez. Thomas Hein

Eggersmann Projekt GmbH & Co. KG (vormals: Eggersmann Service GmbH & Co. KG)

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen. Die Gesellschaft macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Gebrauch.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Eggersmann Projekt GmbH & Co. KG

vertreten durch die Eggersmann Verwaltungs GmbH

gez. Thomas Hein

Eggersmann Anlagenbau Concept GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Eggersmann Anlagenbau Concept GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Eggersmann Anlagenbau Concept GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der Eggersmann Anlagenbau Concept GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die Eggersmann Anlagenbau Concept GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Fechtelkord & Eggersmann GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Fechtelkord & Eggersmann GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Fechtelkord & Eggersmann GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der Fechtelkord & Eggersmann GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die Fechtelkord & Eggersmann GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

KOMPOTEC Kompostierungsanlagen GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

KOMPOTEC Kompostierungsanlagen GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der KOMPOTEC Kompostierungsanlagen GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften treten die beiden Gesellschafter der KOMPOTEC Kompostierungsanlagen GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Thomas Hein und Margarete Eggersmann heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fassen folgenden Beschluss:

"Die KOMPOTEC Kompostierungsanlagen GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Bioterra GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Bioterra GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Bioterra GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der Bioterra GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die Bioterra GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

KOMPOFERM GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

KOMPOFERM GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der KOMPOFERM GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der KOMPOFERM GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die KOMPOFERM GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

PantaTec GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

PantaTec GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der PantaTec GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der PantaTec GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die PantaTec GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Eggersmann Service GmbH (vormals : Backhus Verwaltungs GmbH)

Die Gesellschaft ist als Tochtergesellschaft der Eggersmann GmbH (HRB 10831, Amtsgericht Gütersloh) in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG hat sich als Mutterunternehmen gem. § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Eggersmann Service GmbH bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen (Vertrag über die Einstandspflicht vom 3.1.2023).

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Eggersmann Service GmbH

gez. Thomas Hein

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Eggersmann Service GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der Eggersmann Service GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die Eggersmann Service GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

Eggersmann GmbH

gez. Thomas Hein

Eggersmann Finanz GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Eggersmann Finanz GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Eggersmann Finanz GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der Eggersmann Finanz GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die Eggersmann Finanz GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

BEKON GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 gemäß Vertrag über die Einstandspflicht vom 3.1.2022 verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

BEKON GmbH

gez. Thomas Hein

Protokoll der Gesellschafterversammlung der BEKON GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der BEKON GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die BEKON GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

betont GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

betont GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der betont GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der betont GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die betont GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Eggersmann GmbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

Eggersmann GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der Eggersmann GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der Eggersmann GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die Eggersmann GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

BRT HARTNER GmbH

Die Gesellschaft ist als Tochtergesellschaft der Eggersmann GmbH (HRB 10831, Amtsgericht Gütersloh) in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ist als indirektes Mutterunternehmen über eine geschlossene Kette von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zur Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

BRT HARTNER GmbH

gez. Thomas Hein

Erklärung der Einstandspflicht gegenüber Tochterunternehmen gem.§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2022

Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 b HGB erklären wir, dass die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Einstandspflicht für die Verpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB durch die Verlustübernahmepflicht nach § 302 AktG im Rahmen der bestehenden Kette von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen nachkommt.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

gez. Thomas Hein

handelnd für die Eggersmann Verwaltungs GmbH, diese für die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

Protokoll der Gesellschafterversammlung der BRT HARTNER GmbH, Harsewinkel

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften tritt die alleinige Gesellschafterin der BRT HARTNER GmbH, Harsewinkel, die Eggersmann GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die BRT HARTNER GmbH, Harsewinkel, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Harsewinkel, 4.4.2022

Eggersmann GmbH

gez. Thomas Hein

BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen und gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 befreit.

Die Gesellschafter haben der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zugestimmt.

Das Mutterunternehmen ist zur Verlustübernahme nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 gemäß Vertrag über die Einstandspflicht vom 3.1.2023 verpflichtet.

 

Harsewinkel, 4.4.2023

BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH

gez. Thomas Hein

Protokoll der Gesellschafterversammlung der BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH, Paderborn

Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften treten die beiden Gesellschafter der BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH, Paderborn, die Fechtelkord & Eggersmann GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Thomas Hein und Manfred Lindner heute zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

"Die BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH, Paderborn, nimmt die Regelungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, insbesondere wird auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet."

 

Paderborn, 7.8.2023

gez. Thomas Hein

Fechtelkord & Eggersmann GmbH

gez. Manfred Lindner

gez. Uwe Fey

BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH

Walther Reichert GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen. Die Gesellschaft macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Gebrauch.

 

Hamburg, 04.04.2023

Walther Reichert GmbH & Co. KG

vertreten durch die Verwaltungsgesellschaft Walthert Reichert mit beschränkter Haftung

gez. Thomas Hein

Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG, Harsewinkel, (HRA 3167, Amtsgericht Gütersloh) einbezogen. Die Gesellschaft macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von der Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Gebrauch.

 

Hamburg, 04.04.2023

Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung

vertreten durch die Fechtelkord & Eggersmann GmbH

gez. Thomas Hein

Vertrag über die Einstandspflicht gem. § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

zwischen der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

und der Eggersmann Service GmbH

§ 1 Einstandspflicht

Die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG erklärt sich bereit, für die von der Backhus Verwaltungs GmbH bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Zu diesem Zweck gewährt die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG der Eggersmann Service GmbH ein aufschiebend bedingtes Darlehen in entsprechender Höhe. Das Darlehen kann nur dann und nur so weit abgerufen werden, wenn die Eggersmann Service GmbH nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln den zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

§ 2 Dauer dieses Vertrages

Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollten Vorschriften dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung tritt, die der unwirksamen Vorschrift unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

 

Harsewinkel, 3. Januar 2023

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

gez. Thomas Hein

Eggersmann Sevice GmbH

gez. Thomas Hein

Vertrag über die Einstandspflicht gem. § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

zwischen der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

und der BEKON GmbH

§ 1 Einstandspflicht

Die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG erklärt sich bereit, für die von der BEKON GmbH bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Zu diesem Zweck gewährt die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG der BEKON GmbH ein aufschiebend bedingtes Darlehen in entsprechender Höhe. Das Darlehen kann nur dann und nur so weit abgerufen werden, wenn die BEKON GmbH nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln den zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

§ 2 Dauer dieses Vertrages

Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollten Vorschriften dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung tritt, die der unwirksamen Vorschrift unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

 

Harsewinkel, 3. Januar 2023

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

gez. Thomas Hein

BEKON GmbH

gez. Thomas Hein

Vertrag über die Einstandspflicht gem. § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

zwischen der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

und der BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH

§ 1 Einstandspflicht

Die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG erklärt sich bereit, für die von der BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Zu diesem Zweck gewährt die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG der BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH ein aufschiebend bedingtes Darlehen in entsprechender Höhe. Das Darlehen kann nur dann und nur so weit abgerufen werden, wenn die BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln den zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

§ 2 Dauer dieses Vertrages

Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollten Vorschriften dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung tritt, die der unwirksamen Vorschrift unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

 

Harsewinkel, 3. Januar 2023

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

gez. Thomas Hein

BIG Baugesellschaft für Ingenieurbau Glowienka mbH

gez. Uwe Fey

gez. Manfred Lindner

Vertrag über die Einstandspflicht gem. § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

zwischen der Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

und der Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung

§ 1 Einstandspflicht

Die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG erklärt sich bereit, für die von die Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Zu diesem Zweck gewährt die Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG die Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung ein aufschiebend bedingtes Darlehen in entsprechender Höhe. Das Darlehen kann nur dann und nur so weit abgerufen werden, wenn die Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln den zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

§ 2 Dauer dieses Vertrages

Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollten Vorschriften dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung tritt, die der unwirksamen Vorschrift unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

 

Harsewinkel, 3. Januar 2023

Eggersmann Gruppe GmbH & Co. KG

gez. Thomas Hein

Verwaltungsgesellschaft Walther Reichert mit beschränkter Haftung

gez. Thomas Hein

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