Hausverwaltungen Muth GmbH
Issum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
438,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
82,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
356,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.748,82 |
11.945,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.180,45 |
3.779,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.568,37 |
8.165,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
215,97 |
982,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.966,79 |
13.366,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.188,15 |
7.426,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
17.573,27 |
11.732,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.761,42 |
-5.840,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.625,00 |
1.586,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.153,64 |
4.353,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.153,64 |
4.353,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.966,79 |
13.366,20 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassenbestimmung
Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen
Geschäftsjahresschluss sind folgende
Größenmerkmale festzustellen:
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 15.966,79
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2009
Bilanzsumme: € 13.366,20
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Die Gesellschaft blieb eine kleine
Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der
Geschäftsjahre 2009 und 2010 nicht mindestens zwei der
in § 267(1) HGB bestimmten Größenmerkmale
überschritten wurden.
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Auf den Anhang zum 31.12.2010 findet hinsichtlich der
in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten
Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des §
266 Abs.1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird
der zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung
unterbleibt gemäß § 326 HGB.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- Sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungs- und
Ausweisvorschriften des BilMoG ergaben sich keine
Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz.
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr ist gewahrt.
Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände
angesetzt die dazu bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips
einzeln bewertet.
Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerlicher Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens betreffen branchenbezogene
Standard-Software deren Nutzungsdauer mit 3 Jahren
angenommen wird.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit gleich
bleibenden Jahresbeträgen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis €
410,00, in den beiden vorausgegangenen Geschäftsjahren
bis € 150,00, sind stets in voller Höhe
abgeschrieben worden. Im Übrigen erfolgte die
Poolbewertung. Die Sofortabschreibung im Berichtszeitraum
erfolgte nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 EStG.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der
Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen
Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz
ersichtlich. Dieses fehlt in der zur Offenlegung bestimmten
Fassung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und
sonstiger wertmindernder Umstände bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit den
Nennbeträgen angesetzt. Beträge
größeren Umfangs, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen, sind nicht enthalten.
Der Ansatz von Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt
mit den nachgewiesenen Nennwerten.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz
erfolgt ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen sind für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Drohverlustrückstellungen
sind abzuzinsende Einzelrückstellungen sind nicht
enthalten.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen. Auflösungen
werden nur vorgenommen, wenn der Grund der
Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung
geboten ist.
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Diese stimmen mit
den Rückzahlungsbeträgen überein.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht enthalten.
Außerordentliche Erträge und
außerordentliche Aufwendungen im Sinne des §
277(4) HGB sind im Berichtszeitraum nicht entstanden.
Von den gewohnten Bewertungs- und
Bilanzierungsgewohnheiten wurde nicht abgewichen.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach allein steuerrechtlichen
Vorschriften vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind am Abschlussstichtag nicht
verzeichnet.
Besicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte an Gegenständen des eigenen
Gesellschaftsvermögens, ausgenommen übliche
Eigentumsvorbehaltsrechte, bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die
Teilergebnisse der gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit
erübrigt sich daher dem Grunde nach.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorganes
Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Gesellschaft von
der Geschäftsführerin
gesetzlich vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung hat
nicht bestanden.
Organkredite
Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes
wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite
gewährt.
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Die Gesellschaft verfügt über keinen
Beteiligungsbesitz.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung
der Verwendung aufgestellt.
Die Gesellschafter beabsichtigen, das Jahresergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25,60 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25,60 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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