Mediahochzwei GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7,00 |
1.802,00 |
| I.
Sachanlagen |
7,00 |
1.802,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
176.612,46 |
435.040,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.612,34 |
227.005,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
159.000,12 |
208.035,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.459,33 |
|
| Aktiva |
180.078,79 |
436.842,54 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.987,58 |
65.640,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
640,13 |
25.462,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.347,45 |
15.177,53 |
| B.
Rückstellungen |
36.323,02 |
21.134,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.768,19 |
350.067,86 |
| Passiva |
180.078,79 |
436.842,54 |
Anhang
zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 31. Dezember
2022
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Mediahochzwei GmbH mit dem
Sitz in Hamburg, AG Hamburg (HRB 83988) wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften aufgestellt; dabei
wurden die Vorschriften des HGB sowie die ergänzenden
Bestimmungen des GmbHG angewandt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft; auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wurde nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Von einer Veröffentlichung der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie der diesbezüglichen
Anhangsangaben wurde unter Hinweis auf
§ 326 HGB abgesehen. Von den gesetzlich
vorgesehenen Erleichterungen für Anhangsangaben
für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch
gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Als Anlagevermögen werden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge werden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungsminderungen bewertet. Das
abnutzbare Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen, das nicht abnutzbare
Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Im Geschäftsjahr zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter werden gemäß analoger
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen
Niederstwertprinzip bilanziert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung erkennbarer Einzelrisiken bewertet
und grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt; sofern
erforderlich wurden entsprechende Wertberichtigungen
vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert bilanziert.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz
erfolgt mit ihrem Erfüllungsbetrag in der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Höhe; bei einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden Rückstellungen mit einem der
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre, welcher von der
Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagenvermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer als 5 Jahre betragen TEUR 0.
Von der Bildung latenter Steuern wurde unter
Anwendung von § 274a Nr. 4 HGB
abgesehen.
IV. Sonstige Angaben
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrug
3.
Eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen
nicht.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEUR 0,
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0.
Hamburg, den 10.08.2023
gez.
Judith Schöttler
gez.
Martin Schöttler, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2023
festgestellt.
|