Smart Spray
Vertriebs GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.917,00 |
28.014,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.610,00 |
2.944,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.307,00 |
25.070,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.244,79 |
2.185,12 |
| I.
Vorräte |
1.300,00 |
1.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
802,50 |
300,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
142,29 |
84,71 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
60.820,63 |
54.624,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.982,42 |
84.823,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
79.624,16 |
72.699,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.196,47 |
6.924,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
60.820,63 |
54.624,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.706,00 |
3.001,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.276,42 |
81.822,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.554,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.982,42 |
84.823,28 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Hierbei wurde
berücksichtigt, dass es sich um eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i.d.F.
des BilMoG handelt.
Im einzelnen :
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung der planmäßigen
Abschreibung angesetzt. Die Abschreibung wurde nach
Maßgabe der kürzesten steuerlich zulässigen
Nutzungsdauer ermittelt.
Das Vorratsvermögen wurde im Hinblick auf die
Lagerdauer und Einstellung des Geschäftsbetriebs
außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Ein Abzug war im Geschäftsjahr 2010 nicht
geboten. Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert
berücksichtigt.
Es liegt für das Jahr 2010 ein nicht durch das
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
60.820,63 Euro vor. Die Geschäftsleitung geht auf
Grund der in dem Anlagevermögen vorhandenen stillen
Reserven, des Eigenkapitalersatzes der
Gesellschafter-Darlehen sowie der
Rangrücktrittsvereinbarung mit dem Darlehensgeber von
einer zumindest bedingten Unternehmensfortführung aus.
Die Gesellschaft kann ihre laufenden Zahlungen
mittelfristig nach Auffassung der Geschäftsleitung
leisten. Insolvenzrechtliche Tatbestände, die dieser
Feststellung entgegenstehen, liegen nach Auffassung der
Geschäftsleitung nicht vor.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu
Vollkosten in Höhe des Erfüllungsbetrages
gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
wurden wegen eines Forderungsverzichts gegen
Besserungsschein im Jahr 2010 nicht mit 8,00 v.H. p.a.
verzinst. Die Darlehenssumme belief sich zum
31.12.2010 auf 83.722,28 Euro. Zudem liegt eine
Rangrücktrittserklärung vor.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Es
wurde vollständig am 05.11.2003 auf das
Geschäftskonto der Gesellschaft einbezahlt.
Geschäftsführungsorgane:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Dr. Bernd Schade, Dipl. Ing.,
geführt. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und war unentgeltlich
tätig. Außer dem Geschäftsführer war
im Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt.
Weitere Erläuterungen:
Die Geschäftsführung geht von einem
lebensfähigen Unternehmen aus. Dennoch wurde der
Betrieb bereits zum 21.12.2006 stillgelegt und beim
Gewerbeamt abgemeldet.
Da nach Auffassung der Geschäftsleitung bei
Veräußerung der einzelnen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
zumindest von den fortgeführten Anschafffungs- bzw.
Herstellungskosten auszugehen ist, war für die
Bewertung des Anlagevermögens keine Abbewertung
vorzunehmen. Im Hinblick auf das Vorratsvermögen war
dagegen teilweise eine außerplanmäßige
Abschreibung notwendig und wurde entsprechend vorgenommen.
Lasten oder besondere Risiken, die mit der Stilllegung in
Zusammenhang stehen und über die Einstellung einer
Rückstellung im Jahresabschluss zu
berücksichtigen gewesen wären, liegen nach
Auffassung der Geschäftsführung nicht vor.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem.
§ 285 HGB bestehen aus einem am 16.10.2003
geschlossenen Lizenz- und Know-How-Vertrag, dem die
Erfindung eines Behälters in Form einer Flasche oder
Dose mit einem an der Oberseite vorgesehen Sprühventil
zugrunde liegt. Es wurde eine weltweite Lizenz zur
Herstellung, zum Feilhalten und Vertrieb der vorgenannten
Erfindung eingeräumt. Die Gesellschaft hat in 2010
keine Gebühr entrichtet.
Ferner besteht ein Mietvertrag über die
Anmietung der Geschäftsräume. Ein Mietentgelt ist
aber erst dann zu leisten, wenn mit dem operativen
Geschäft begonnen und erste Umsätze getätigt
werden. Dies war in 2010 nicht der Fall.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB.
Als "kleine" Kapitalgesellschaft wurde auf die
Aufstellung eines Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz
3 HGB verzichtet.
Karlsruhe, den
08.05.2012
gez. Dr. Bernd Schade,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2012 festgestellt.
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