F & S
Transporte GmbH
Rosbach
v.d.H.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.801,50 |
50.570,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
59.349,00 |
50.118,00 |
| III.
Finanzanlagen |
450,00 |
450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.415,49 |
178.644,66 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
9.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.890,35 |
163.805,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.525,14 |
5.439,41 |
| C.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
10.678,36 |
12.613,83 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
105.396,86 |
105.246,94 |
| Summe
Aktiva |
282.292,21 |
347.075,93 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
155.564,59 |
105.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
210.811,53 |
123.423,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
50.149,92 |
87.388,01 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
105.396,86 |
105.246,94 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
281.292,21 |
346.075,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
173.486,22 |
220.077,27 |
| Summe
Passiva |
282.292,21 |
347.075,93 |
Anhang 2014
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1
HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB verzichtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB
aufgestellt. Die Gliederungen sind unverändert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß §
275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Anhang wurde unter Beachtung der §§ 284 bis
288 HGB erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung entspricht den
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 und 268 bis
274 HGB. Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die
§§ 252 bis 256 und 279 bis 283 HGB beachtet. Bei
der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die
§§ 277 und 278 HGB berücksichtigt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im wesentlichem unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer
verteilt.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine
Pauschalwertberichtigung gebildet, da zum
Bilanzaufstellungszeitpunkt die Forderungen im Wesentlichem
eingegangen waren bzw. teilweise Ratenzahlungen erfolgen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Herr Jan-Peter Siudak, Münzenberg
Rosbach, den 11.05.2016
gez. Jan-Peter Siudak
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