Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 93985
Vorher
BAY-PLAST Profil Vertriebs-GmbH
Eingetragen
24.1.1991
Branche
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Industrielle Produktion und Vertrieb von Kunststoffartikeln, insbesondere von Profilen und Schläuchen.

Historie

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Management

NameRolle
Franziska Böttcher
seit 3.1.2020
Prokura
Prokura
Frederik Böttcher
seit 10.7.2012
Prokura
Brigitte Böttcher
seit 30.10.2001
Geschäftsführer
Eckhard Böttcher
seit 30.10.2001
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.60%
33.20%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Felix Böttcher
Tulpenstr. 12c, 85591 Vaterstetten
16.800 DM
33.60%
Frederik Böttcher
Watzmannstr. 5, 85586 Poing
16.600 DM
33.20%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAY-PLAST GmbH

Grasbrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.015,24 7.026,69
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 105.793,00 114.139,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.615,96 18.819,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.866,66 2.210,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.832,55 5.384,18
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.742,04 22.354,49
167.866,45 169.935,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag - 47.919,08 - 48.208,14
III. Jahresüberschuss 16.612,45 289,06
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.742,04 22.354,49
B. Rückstellungen 153.401,00 151.242,00
C. Verbindlichkeiten 14.465,45 18.693,65
167.866,45 169.935,65

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis wird der Gewinnaufschlag abgezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

UMLAUFVERMÖGEN

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.615,96 € 4.784,50 € 18.819,40 € 5.468,00 €

EIGENKAPITAL

Währung und Betrag des Stammkapitals, das am Abschlussstichtag im Handelsregister eingetragen ist (Angabe gem. Art. 42 Abs.3 EGHGB):

Das Stammkapital beträgt DM 50.000,00 (= € 25.564,59) und ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts erfolgte eine Rangrücktrittserklärung der geschäftsführenden Gesellschafterin.

RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 9 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) € 29.704,00.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, für Abschluss- und Steuererklärungskosten.

VERBINDLICHKEITEN

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten über € 14.465,45 gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 4.474,59 € 4.474,59 € 11.014,21 € 11.014,21 €
Sonstige Verbindlichkeiten 9.990,86 € 9.990,86 € 7.679,44 € 7.679,44 €

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER GESELLSCHAFTERN

(Angabe gem. § 42 Abs.3 GmbHG)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 147,13 ausgewiesen. Wegen Geringfügigkeit wurde diese Position nicht verzinst.

SONSTIGE ANGABEN

MITGLIEDER DER UNTERNEHMENSORGANE

(Angabe gem. § 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Frau Brigitte Böttcher, Baldham

 

BAY-PLAST Profil Vertriebs GmbH

gez. Brigitte Böttcher, Geschäftsführerin

Hinweis gem. § 328 Abs.1 Satz 2 HGB:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Firma BAY-PLAST GmbH, München-Grasbrunn wurde am 24.10.2011 festgestellt.

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