KVT Technology GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walter Kanzler seit 2.11.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KVT Deutschland GmbHMerseburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ zum 31. Dezember 2014Aktiva
GEWINN UND VERLSTRE 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014
AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten wurde entsprechend Rechnung getragen. Anlagevermögen Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wird linear pro rate temporis vorgenommen. Dabei wird folgende Nutzungsdauer zugrundegelegt:
Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrundegelegt wird:
Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Rückstellungen Steuerrückstellungen Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich um die Rückstellung für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuVEntwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs 1 HGB) ist aus dem Anlagespiegel in der Anlage ersichtlich. Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände In den immateriellen Vermögensgegenständen sind Vermögensgegenstände mit dem Betrag von € 362.550,00 (Vorjahr € 845.950,00) enthalten, die im Jahr 2010 von einem Gesellschafter erworben wurden, dessen Anteil den zehnten Teil des Nennkapitals erreicht. Mit Wirkung 01.01.2012 ist dieser Gesellschafter ausgeschieden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen:
Negatives Eigenkapital Die Gesellschaft weist unter Passiva den Posten "negatives Eigenkapital" in Höhe von € -494.873,32 aus. Die Geschäftsführung der Gesellschaft nimmt zur Frage, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt, wie folgt Stellung: Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes besteht nicht, weil für die Verbindlichkeiten eine Rückstehungserklärung abgegeben wurde. In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene Rückstellungen Folgende Rückstellungen haben einen erheblichen Umfang, wurden jedoch in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen:
Verbindlichkeiten Zur Fristigkeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden folgende Erläuterungen gegeben (§ 285 Nr 1 HGB):
Sonstige PflichtangabenAngaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung Gemäß § 285 Nr 10 HGB war Herr DI Walter Kanzler im Geschäftsjahr 2014 durchgehend als Geschäftsführer tätig.
Merseburg, am 30.12.2015 Unterschrift des Geschäftsführers eh DI Walter Kanzler Anlagenspiegel
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