Gas-Technik
Seliger GmbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
463.303,65 |
313.145,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
105,00 |
387,00 |
| II.
Sachanlagen |
461.118,40 |
310.698,90 |
| III.
Finanzanlagen |
2.080,25 |
2.059,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.949.361,58 |
1.952.711,27 |
| I.
Vorräte |
623.111,85 |
788.910,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
395.346,11 |
427.765,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
930.903,62 |
736.035,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.842,12 |
2.858,71 |
| Aktiva |
2.415.507,35 |
2.268.715,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.221.451,07 |
1.055.079,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.029.514,55 |
555.224,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
166.371,93 |
474.290,36 |
| B.
Rückstellungen |
400.941,51 |
286.375,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
723.072,65 |
851.261,96 |
| D.
Passive latente Steuern |
70.042,12 |
75.999,07 |
| Passiva |
2.415.507,35 |
2.268.715,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die beweglichen Sachanlagegüter mit Zugang im
Berichtsjahr werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG).
Niedrigere Wertansätze infolge steuerlich
bedingter (Mehr-) Abschreibungen in den Jahren vor
Anwendung des BilMoG wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Bilanzierung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Vorräte betreffen zum Bilanzstichtag mit EUR
7.274,06
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffeerfolgte dabei zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Weiterhin betreffen die Vorrätemit EUR
615.837,79 zum Bilanzstichtag noch
in Ausführung befindliche Aufträge. Die
Bewertung erfolgte nach Auskunft der
Geschäftsführung anhand der angefallenen
Herstellungskosten, die aus der Kostenträgerrechnung
des Unternehmens zum 31. Dezember 2023 abgeleitet
wurden. Dabei beinhalten die Herstellungskosten auf der
Grundlage der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich des
Gemeinkostenzuschlagsatzes des laufenden
Geschäftsjahres. Der Wertverzehr des
Anlagevermögens wurde berücksichtigt, soweit er
durch die entsprechenden Aufträge veranlasst war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des
Nettoforderungsbestands gebildet. Einzelwertberichtigungen
waren im Geschäftsjahr 2023 nach Auskunft der
Geschäftsführung nicht zu berücksichtigen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.564,59), dem
Gewinnvortrag (EUR 1.029.514,55) und dem
Jahresüberschuss (EUR 166.371,93) zusammen.
Zum 31.12.2023 sind keine
ausschüttungsgesperrten Beträge zu
verzeichnen (§ 285 Nr. 28 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern :
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf Jahre
EUR
|
mehr als fünf
Jahre EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
Gesamt
|
565.425,39
|
157.647,26
|
0,00
|
723.072,65
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEUR 60,8 (i.V. TEUR
139,6) und im Rahmen der sozialen Sicherheit mit TEUR 0,2
(i.V. TEUR 0,1).
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden
dabei unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3
HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 31,575 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450 %.
Zum Abschlussstichtag bestanden nach Auskunft des
Berichtsunternehmens keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 11
(Vorjahr: 14) Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sind
:
Herr Andreas Seliger, Geschäftsführer
Herr Sören Seliger, Prokurist
Der
Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechts-geschäfte vorzunehmen.
Dem
Prokuristen wurde Einzelprokura erteilt. Er ist
nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde mit Ausnahme der Abgrenzung latenter Steuern
(§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch gemacht.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige
finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den
bestehenden Miet- und Leasingverträgen.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 30.
Oktober 2024
gez.
Andreas Seliger, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024
festgestellt.
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