Sparkasse Neuwied

Neuwied

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRA 12152
Eingetragen
6.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des "Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz"

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Paffenholz
seit 21.9.2023
Vorsitzender des Vorstands
Marc Sinkewitz
seit 2.2.2023
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Neuwied

Neuwied

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Montabaur unter der Nummer A 12152 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Neuwied, der von der Stadt Neuwied und dem Kreis Neuwied gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neuwied und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise und kreisfreien Städte. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist über den Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken, ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % auf 408 erhöht, von denen 224 vollzeitbeschäftigt, 158 teilzeitbeschäftigt sowie 26 in Ausbildung sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften.

Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 aufgrund der geographischen Entfernung zum Kriegsgeschehen und weniger stark verteuerten Energiekosten überdurchschnittlich. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs, der fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022 stammt. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 mit wenigen Ausnahmen weitgehend. Deutschland ist am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen.

Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland aufgrund der Gasmangel-Problematik bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Obwohl sich die Lage nicht so problematisch gestaltete wie erwartet, blieb der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung Anfang 2023 aus. Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. Im Jahresdurchschnitt war die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit - 0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

Der staatliche Konsum schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 % zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-%-Marke überschritten.

Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit etwas geringer aus als im Vorjahr.

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.

Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

Die Konjunktur im Landkreis Neuwied zeigte einen deutlichen Rückgang. Der IHK- Konjunkturklimaindikator erreichte im Herbst einen Wert von 93 Punkten (Vorumfrage im Frühsommer 2023:119 Punkte) und erreichte damit erstmals im Jahr 2023 nicht die 100 Punkte-Marke, die die Grenze zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung darstellt. Somit ist ein klarer Stimmungswechsel zu erkennen.

Das dominante Geschäftsrisiko für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen ist der Inlandsabsatz, gefolgt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Fachkräftemangel. Die Energiepreise werden noch von der Hälfte der Unternehmen als Risikofaktor angesehen.

Auf dem Arbeitsmarkt im Bezirk der Neuwieder Arbeitsagentur sind die Folgen der schwächelnden Wirtschaft erkennbar. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zu 2022 von 4,8 auf 5,1 %. Die Unternehmen sind weiter auf der intensiven Suche nach qualifizierten Fachkräften.

Zinsentwicklung / Kreditwirtschaft / Branchensituation

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %.

Die Ausrüstungsinvestitionen wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, sodass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 %.

Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 % des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als sechs % des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden.

Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamts vom 15.01.2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von - 0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf - 0,1 %. Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal schwach.

Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333.000 Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Das Betriebsergebnis vor Bewertung (Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)), die Gesamtkapitalquote nach CRR sowie die prozentuale Bestandsentwicklung im Kundenkreditgeschäft, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 2.539,4 2.602,8 -63,4 -2,44 100,00
DBS 1 2.646,5 2.684,6 -38,1 -1,42 104,22
Geschäftsvolumen 2 2.557,5 2.624,5 -67,0 -2,55 100,71
Barreserve 40,5 43,0 -2,5 -5,81 1,59
Forderungen an Kreditinstitute 300,6 434,5 -133,9 -30,82 11,84
Forderungen an Kunden 1.665,7 1.690,8 -25,1 -1,48 65,59
Wertpapieranlagen 497,3 402,1 + 95,2 + 23,68 19,58
Beteiligungen 19,2 19,6 -0,4 -2,04 0,76
Sachanlagen 12,1 7,9 + 4,2 + 53,16 0,48
Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 107,6 110,9 -3,3 -2,98 4,24
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.137,8 2.215,9 -78,1 - 3,52 84,19
Rückstellungen 29,7 24,8 + 4,9 + 19,76 1,17
Eigenkapital 171,6 166,7 +4,9 + 2,94 6,76

1 DBS = Durchschnittliche Bilanzsumme
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 2.624,5 Mio. EUR auf 2.557,5 Mio. EUR verringert. Die Bilanzsumme ist von 2.602,8 Mio. EUR auf 2.539,4 Mio. EUR gefallen. Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) sank um 38,1 Mio. EUR entgegen der Erwartung einer leichten Steigerung.

Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die Entwicklungen bei den Einlagen von Kunden sowie bei den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden. Die Wertpapieranlagen wurden dagegen deutlich ausgeweitet.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1 Barreserve

Der Barreserve ist mit 40,5 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres (43,0 Mio. EUR).

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich von 434,5 Mio. EUR auf 300,6 Mio. EUR.

Der Rückgang ist zum einen auf die Ausweitung der Wertpapieranlagen, zum anderen auf den Rückgang von Kundengeldern auf der Passivseite zurückzuführen.

Die Geldanlagen setzten sich zu einem Teil aus Termingeldern zusammen. Sie wurden bei verschiedenen Banken im Sparkassenfinanzverbund angelegt. In gleichem Maße wurde die Möglichkeit der Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank genutzt.

2.4.2.3. Forderungen an Kunden

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe prozentuale Bestandsentwicklung im Kundenkreditgeschäft hat sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:

Im Kundenkreditgeschäft ergab sich eine Verringerung um 1,5 % von 1.690,8 Mio. EUR auf 1.665,7 Mio. EUR. Diese Entwicklung lief der prognostizierten Erwartung entgegen, die von einer Steigerung um 3,7 % ausging.

Die Reduzierung der Forderungen an Kunden betraf in erster Linie den langfristigen Bereich.

Das Kreditgeschäft hat sich in 2023 entgegen der Prognose negativ entwickelt. Den Hauptteil daran trägt die rückläufige Kreditvergabe an Geschäftskunden, gefolgt von den Privatkunden. Die Forderungen gegen Kommunen konnten dagegen gesteigert werden. Die Neuvalutierungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 225,5 Mio. EUR. In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Im Privatkundenbereich wurden größtenteils der Erwerb oder die energetische Sanierung der selbstgenutzten Immobilien finanziert. Geschäftskunden tätigten in erster Linie gewerbliche Investitionen.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 95,2 Mio. EUR auf 497,3 Mio. EUR.

Für die Steigerung war neben der Neuanlage in Fonds insbesondere die Erhöhung der Bestände an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren verantwortlich.

2.4.2.5. Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2023 verringerte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,4 Mio. EUR auf 19,2 Mio. EUR. Der Grund liegt in der Ausbuchung einer Beteiligung, nachdem die Einlage zurückgezahlt wurde.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen stiegen von 7,9 Mio. EUR auf 12,1 Mio. EUR.

Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die fortschreitenden Kosten für den Neubau unseres S-Forums sowie der Kauf des danebenliegenden Grundstücks, die die Abschreibungen und den Verkauf unserer ehemaligen Grundstücke in Linz überstiegen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich von 110,9 Mio. EUR auf 107,6 Mio. EUR.

Bei diesen Fremdmitteln handelt es sich im Wesentlichen um bei der eigenen Girozentrale aufgenommene Mittel aus zentralen Kreditaktionen, die zur Finanzierung öffentlich geförderter Investitionen an die Kunden weitergeleitet wurden. Der Verringerung resultiert in erster Linie aus der geringeren Nachfrage nach diesen Fördermitteln.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich von 2.215,9 Mio. EUR auf 2.137,8 Mio. EUR. Im Bereich der Termineinlagen und insbesondere der Sparkassenbriefe lagen die Bestände sehr deutlich über dem erwarteten Wert und steigerten sich von 65,5 Mio. EUR auf 326,4 Mio. EUR. Dies lag vor allem an einem Sonderzinsangebot im Rahmen des Jubiläumsjahrs der Sparkasse Neuwied.

Die Sichteinlagen verringerten sich stärker als prognostiziert, machten gleichwohl mit einem Anteil von rund 60 % der Bilanzsumme den Großteil der Verbindlichkeiten aus.

Durch die positive Zinsentwicklung im Geschäftsjahr kam es besonders im Bereich der befristeten Einlagen zu einem deutlichen Anstieg, während es bei den liquiden Anlageformen zu Abflüssen kam.

Die im Vorjahr geäußerte Erwartung zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen wurde nicht erreicht.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten und der vermittelten Kreditkarten erhöhte sich um rund 3 Tausend auf etwa 231 Tausend (Vorjahr 228 Tausend). Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Zunahme von Geldmarkt- und Girokonten zurückzuführen.

Vermittlung von Wertpapieren

Die Umsätze im bilanzneutralen Wertpapiergeschäft stiegen gegenüber dem Vorjahr um 18,0 % auf 461,1 Mio. EUR an. Zum Bilanzstichtag belief sich der Kurswert aller Wertpapiere in Kundendepots auf 1.080,0 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf Wohnimmobilien. Es wurden insgesamt 97 Objekte vermittelt, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 11,5 % bedeutet.

2.4.5. Investitionen / Wesentliche Baumaßnahmen und technische Veränderungen

Die im Oktober 2022 begonnene Fertigstellung unseres S-Forums schreitet voran. Es bietet künftig die Räumlichkeiten für unsere Kundenberatung.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Innerhalb der Vermögens- und Kapitalstruktur haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine nennenswerten Verschiebungen ergeben. Rund 66 % aller bilanzierten Vermögensgegenstände entfielen auf die Ausleihungen der Sparkasse an Kunden. Auf der Passivseite der Sparkassenbilanz dominierten nach wie vor die Einlagen von Kunden, ihr Anteil betrug rund 84 % der Bilanzsumme.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang des Jahresabschlusses zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 171,6 Mio. EUR (Vorjahr 166,7 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, der um 8,0 Mio. EUR auf 88,0 Mio. EUR aufgestockt wurde.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die zur Unternehmenssteuerung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 19,58 % (im Vorjahr: 19,89 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Kapitalzuschlag und Kapitalerhaltungspuffer sowie Stresspuffer (Eigenmittelempfehlung) deutlich. Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten.

Die intern festgelegte strategische Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,0 % wurde wie prognostiziert eingehalten.

Die Eigenmittel verringerten sich aufgrund gestiegener aufsichtsrechtlicher Abzugspositionen von 241,8 Mio. EUR auf 240,8 Mio. EUR, übertrafen damit dennoch dem im Vorjahr prognostizierten Wert (240,5 Mio. EUR oder 18,94 % Gesamtkapitalquote gem. CRR).

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 19,58 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2023 prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote und die Entwicklung der Eigenmittel übertrafen die prognostizierten Werte. Dies ist zum einen auf die entgegen der Erwartung weniger stark gestiegenen risikogewichteten Aktiva zurückzuführen, zum anderen auf gegenüber der Planung leicht höhere Eigenmittel.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 10,10 % und liegt damit wie prognostiziert über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 % sowie leicht über dem erwarteten Wert.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Entsprechend unserer Prognose war die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zudem wurden die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag zu den jeweiligen Meldestichtagen mit 157,97 % bis 210,78 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 194,03 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 132,02 % bis 140,11 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 140,11 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Von den von der Deutschen Bundesbank angebotenen Refinanzierungsgeschäften wurde in 2023 kein Gebrauch gemacht. Die von der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, eingeräumte Dispositionslinie wurde zeitweise in Anspruch genommen.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 49,6 36,7 + 12,9 +35,15
Provisionsüberschuss 20,6 19,0 + 1,6 + 8,42
Sonstige betriebliche Erträge 1,8 1,4 + 0,4 +28,57
Personalaufwand 24,9 25,3 -0,4 -1,58
Anderer Verwaltungsaufwand 16,2 12,5 +3,7 +29,60
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3,9 2,1 + 1,8 + 85,71
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 27,0 17,1 + 9,9 + 57,89
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 6,8 10,2 - 3,4 - 33,33
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 8,0 0,0 + 8,0 -
Ergebnis vor Steuern 12,2 7,0 +5,2 + 74,29
Steueraufwand 7,2 4,2 +3,0 + 71,43
Jahresüberschuss 4,9 2,7 +2,2 +81,48
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Für die nachfolgende Analyse der Ertragslage haben wir auf die Werte des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation abgestellt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt die zur Unternehmenssteuerung als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator definierte Größe Betriebsergebnis vor Bewertung 29,9 Mio. EUR oder 1,13 % der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 (Vorjahr 17,3 Mio. EUR oder 0,64 %); es bewegte sich unter dem Niveau des von den Sparkassen auf Landesebene erzielten Durchschnittsergebnisses. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,56 % der DBS wurde im Wesentlichen aufgrund deutlich gestiegener Zinsen, Kosteneinsparungen sowie höheren Beteiligungserträgen etwa verdoppelt. Dies führte dazu, dass die Cost-Income-Ratio mit 57,7 % (Vorjahr 68,8 %) deutlich unter dem prognostizierten Wert (73,0 %) lag.

Zu den weiteren Erfolgskomponenten im Einzelnen:

Der Zinsüberschuss lag mit 49,6 Mio. EUR weit über dem Niveau des Vorjahrs (36,1 Mio. EUR) sowie des Prognosewerts (37,4 Mio. EUR). Bezogen auf die DBS errechnete sich eine Zinsspanne von 1,87 %. Das zinstragende Geschäft ist weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse.

Der Provisionsüberschuss lag mit 20,4 Mio. EUR deutlich über dem Wert des Vorjahrs (18,8 Mio. EUR) und damit um 1,2 Mio. EUR über dem Prognosewert. Die Überschreitung des Prognosewertes ist insbesondere auf die höheren Erträge aus dem Girogeschäft sowie einem geringeren Vermittlungsaufwand bei den Baufinanzierungen zurückzuführen. Diese kompensierten die hinter unseren Planungen zurückgebliebenen Erträge aus der Immobilienvermittlung.

In 2023 stieg der Verwaltungsaufwand auf 40,8 Mio. EUR (Vorjahr: 38,1 Mio. EUR). Er lag damit etwas unter dem Prognosewert (41,4 Mio. EUR). Bezogen auf die DBS betrug er 1,54 %. Ursache hierfür waren im Wesentlichen geringere Steigerungen des Personalaufwands sowie geringere Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude als prognostiziert.

Im Kreditgeschäft ergab sich, maßgeblich beeinflusst durch Zuführungen von Einzelwertberichtigungen, ein leicht höheres negatives Bewertungsergebnis als prognostiziert. Bei den eigenen Wertpapieren ergab sich, bedingt durch Wertaufholungen, ein deutlich höheres positives Bewertungsergebnis als prognostiziert, während der Verkauf von Grundstücken sowie die Ausbuchung einer Beteiligung wie erwartet zu einem positiven sonstigen Bewertungsergebnis führte. Insgesamt ergab sich ein positives Bewertungsergebnis von 8,1 Mio. EUR (Vorjahr: - 26,2 Mio. EUR). Prognostiziert wurde ein Ertrag von 5,9 Mio. EUR. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB entgegen der Erwartungen um 8,0 Mio. EUR aufgestockt werden.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein deutlich höherer Steueraufwand (7,2 Mio. EUR) als im Vorjahr auszuweisen (4,2 Mio. EUR).

Für 2023 ergab sich ein Jahresüberschuss von 4,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,7 Mio. EUR), der damit über dem Prognosewert lag (4,3 Mio. EUR).

Vor dem Hintergrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus, des intensiven Wettbewerbs sowie den beschriebenen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss zzgl. Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB) und Bilanzsumme des Vorjahrs, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,50 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag deutlich über Vorjahresniveau. Die Cost-Income- Ratio entwickelte sich insbesondere dank unserer Kosteneinsparungen und des höheren Zinsüberschusses besser als prognostiziert.

Ursächlich für die gesunkene Bilanzsumme waren sowohl die Reduzierung unseres Mittelaufkommens von Kunden als auch gesunkene Forderungen an Kreditinstitute sowie ein geringeres Kundenkreditgeschäft.

Die (regulatorischen) Eigenmittel waren aufgrund gestiegener regulatorischer Abzüge leicht rückläufig.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts ist die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Sparkasse geordnet.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 418,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 210 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 32,0 23,9 74,8
Eigengeschäft 8,0 1,9 24,2
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 95,0 73,4 77,3
Spreadrisiko 20,0 14,6 72,9
Aktienrisiko 35,0 30,2 86,4
Operationelles Risiko 20,0 10,0 49,8
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 210,0 154,0 73,4

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen und Belastungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzend den Kreditrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilungen Controlling und Kreditrisikomanagement wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereichs Controlling und Finanzen. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu- Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die Konzentration von Geschäftstätigkeiten innerhalb des Geschäftsgebiets (damit auch Konzentration auf das Land Deutschland) erwachsen aus dem Geschäftsmodell. Weiterhin ist das Depot-A auf Emittenten aus Deutschland konzentriert.

4.2.1.1.Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

Definition von Steuerungskennzahlen und Formulierung entsprechender bonitätsabhängiger Zielwerte zur Sicherstellung einer möglichst breiten Risikostreuung und zur Vermeidung unerwünschter Entwicklungen, insbesondere im Firmenkundengeschäft

Interne Kredithöchstgrenzen für Obligo und Blankoanteil im Bereich der Kundenkredite auf GvK-Basis zur grundsätzlichen Begrenzung größerer Einzelrisiken. Bei Einzelfällen, die diese Obergrenzen ausnahmsweise überschreiten, soll die Einbindung von Finanzierungspartnern angestrebt werden

Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigen Reportings

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 48,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,6 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. 10,6% der Kreditmittel entfielen auf öffentliche Haushalte.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse mit Unternehmen und wirtschaftlich selbstständigen Privatkunden wider. Branchenschwerpunkte, aus denen sich erhöhte Risiken ergeben können, bilden mit 26,0 % die Ausleihungen im Segment "Grundstücks- und Wohnungswesen". Darüber hinaus entfielen 13,1 % auf das verarbeitende Gewerbe sowie 9,5 % auf Dienstleistungen für Unternehmen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditgeschäfts.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 91,7 95,0
10 bis 15 6,6 3,6
16 bis 18 1,4 1,4

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland zugesagte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 2,3 % des Kundenkreditvolumens.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 6.410 3.587 1.707 329 7.960
Rückstellungen 904 1.107 56 0 1.955
Pauschalwertberichtigungen 2.407 0 112 0 2.295
Pauschale Rückstellungen 578 44 49 0 573
Gesamt 10.299 4.738 1.924 329 12.783

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund einer überschaubaren Zahl von Einzelfällen im Bereich der Einzelwertberichtigungen.

4.2.1.2.Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 649,1 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (398,5 Mio. EUR), Termingeldanlagen (151,4 Mio. EUR) und Investmentfonds inkl. ETF (98,7 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's/ Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Bal bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 550,3 0 0 0 0 98,7
31.12.2022 535,2 0 0 0 0 84,1

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere, Termingeldanlagen und Forderungen aus Swapgeschäften verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds und ETF vor.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Die Buchwerte von Wertpapieren ausländischer Emittenten betrugen am 31. Dezember 2023 28,3 Mio. EUR.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 3 Monate (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen oder Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -55.564 52.125
in % der Eigenmittel -23,07 21,65

Die starken Zinsanstiege bis ins Jahr 2023 führten zu gegenüber 2021 deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege könnten das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen erhöhen.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

4.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich über einen DAX-ETF gehalten.

4.2.3. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Das Refinanzierungskostenrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fun- ding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt im kombinierten Stressszenario zum 31. Dezember 2023 24 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk- Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der überwiegenden Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 23.11.2023 aufgrund angepasster Parameter für das Marktpreisrisiko. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 73,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der optimierten Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Die rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse wie die Witterung, Streiks sowie die weltwirtschaftlichen Störungen der internationalen Lieferketten gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe. Als mittleres Szenario halten sie 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert.

Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Ein in 2024 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert.

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr und basiert auf unserer Hochrechnung von Ende Februar 2024.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für 2024 mit einem leicht rückläufigen Kundenkreditgeschäft in Höhe von - 0,8 %, vorrangig aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.

Im Einlagengeschäft erwarten wir vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung für 2024 einen moderaten Rückgang der Kundeneinlagen sowie Umschichtungen in längerfristige festverzinsliche Anlagen.

Bei der DBS erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Rückgang.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der weiterhin flachen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau mit einem um 2,2 Mio. EUR größeren Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für 2024 von einem deutlichen Anstieg um 2,7 Mio. EUR aus.

Der Verwaltungsaufwand wird trotz unseres stringenten Kostenmanagements deutlich um bis zu 8,5 % steigen. Besonders bei den Personalkosten, aber auch im Sachaufwand wird es zu Steigerungen kommen. Hauptgründe hierfür sind die Entwicklung des Tarifabschlusses, der Neubau des S-Forums sowie gestiegene Aufwendungen im Bereich IT-Aufwand und bei den EDV-Dienstleistungen Dritter.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein etwas höheres Betriebsergebnis vor Bewertung von 30,8 Mio. EUR bzw. rund 1,18 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2,6 Mrd. EUR.

Negative Auswirkungen auf das prognostizierte Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis vor Bewertung können sich aus einem weiteren Zinsanstieg sowie einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation insbesondere im Bereich der Verzinsung der Kundeneinlagen ergeben.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt negatives Bewertungsergebnis im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Erhöhte Kreditausfälle könnten sich insbesondere bei einer anhaltend schwachen Entwicklung des Immobilienmarktes aufgrund der hohen Strukturanteile im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilien ergeben.

Aus den eigenen Wertpapieren rechnen wir erneut mit einem per Saldo positiven Bewertungsergebnis, das jedoch niedriger ausfallen wird als im Vorjahr.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Bei der CIR erwarten wir für 2024 mit einem Verhältnis von 59,0 % einen leicht ansteigenden Wert.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 neben der schon dargestellten Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Betriebsergebnis vor Bewertung sowie der prozentualen Bestandsentwicklung im Kundenkreditgeschäft, dass die Gesamtkapitalquote gem. CRR von 19,58 % (Stand 31. Dezember 2023) auf 19,05 % fällt.

Damit kann die intern festgelegte strategische Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,0 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags, der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung, des Kapitalpuffers für systemische Risiken und der Eigenmittelempfehlung liegt, eingehalten werden.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung liegen und wird zum 31. Dezember 2024 zwischen 10,0 % und 11,0 % prognostiziert.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel Ill-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und konjunktureller Lage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Dennoch sollte bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend.

Aufgrund unserer Kapital- und Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Neuwied, im März 2024

Sparkasse Neuwied

Der Vorstand

Paffenholz

Sinkewitz

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 16.031.415,01 15.103
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 24.428.515,82 27.864
40.459.930,83 42.967
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 148.824.432,95 217.279
b) andere Forderungen 151.783.214,45 217.188
300.607.647,40 434.467
4. Forderungen an Kunden 1.665.687.536,89 1.690.778
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 753.861.245,53 EUR ( 711.739 )
Kommunalkredite 145.016.647,88 EUR ( 132.833 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 94.114.600,86 27.776
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 94.114.600,86 EUR ( 27.776 )
bb) von anderen Emittenten 304.423.003,89 290.216
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 150.184.074,62 EUR ( 157.121 )
398.537.604,75 317.992
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
398.537.604,75 317.992
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 98.730.136,14 84.066
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 19.157.302,88 19.541
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.114.623,65 EUR ( 1.115 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 50
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 2.976.836,22 3.668
darunter:
Treuhandkredite 2.976.836,22 EUR ( 3.668 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.360,00 4
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
11.360,00 4
12. Sachanlagen 12.121.118,83 7.920
13. Sonstige Vermögensgegenstände 942.114,81 1.287
14. Rechnungsabgrenzungsposten 91.287,11 88
Summe der Aktiva 2.539.372.875,86 2.602.827

Passivseite

Passivseite 31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.996.309,03 4.295
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 104.574.858,85 106.593
107.571.167,88 110.888
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 283.191.422,50 388.936
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 498.526,61 574
283.689.949,11 389.510
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.527.718.588,65 1.760.835
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 326.408.687,89 65.505
1.854.127.276,54 1.826.340
2.137.817.225,65 2.215.850
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.976.836,22 3.668
darunter:
Treuhandkredite 2.976.836,22 EUR ( 3.668 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.474.646,95 551
6. Rechnungsabgrenzungsposten 276.116,60 370
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.094.478,00 14.680
b) Steuerrückstellungen 2.884.700,00 51
c) andere Rückstellungen 12.690.773,94 10.117
29.669.951,94 24.849
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 88.000.000,00 80.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 170.000.000,00 166.000
170.000.000,00 166.000
d) Bilanzaewinn 1.586.930,62 652
171.586.930,62 166.652
Summe der Passiva 2.539.372.875,86 2.602.827
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 18.170.796,99 21.709
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
18.170.796,99 21.709
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 239.759.671,96 289.377
239.759.671,96 289.377

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 48.791.029,98 32.941
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 217.604,16 EUR ( 709 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 66.383,60 EUR ( 15 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.093.482,60 1.929
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
53.884.512,58 34.870
2. Zinsaufwendungen 10.242.480,72 2.470
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 313,73 EUR ( 1.122 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 207.491,05 EUR ( 458 )
43.642.031,86 32.400
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.882.040,30 1.853
b) Beteiligungen 1.407.992,59 575
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4.290.032,89 2.428
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 1.683.975,15 1.860
5. Provisionserträge 21.399.353,25 20.101
6. Provisionsaufwendungen 833.647,50 1.142
20.565.705,75 18.959
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.789.186,21 1.388
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 45.032,91 EUR ( 52 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
9. (weggefallen)
71.970.931,86 57.034
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 19.826.650,07 18.715
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.061.023,60 6.565
darunter:
für Altersversorgung 1.361.380,89 EUR ( 2.898 )
24.887.673,67 25.280
b) andere Verwaltungsaufwendungen 16.154.463,16 12.478
41.042.136,83 37.757
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 927.288,47 1.678
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.967.938,04 438
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 14.518,47 EUR ( 4 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR ( 0 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.985.631,19 10.453
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
5.985.631,19 10.453
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 847.425,48 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 256
847.425,48 256
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 8.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 12.200.511,85 6.965
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.151.872,65 4.165
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 113.945,73 109
7.265.818,38 4.275
25. Jahresüberschuss 4.934.693,47 2.690
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
4.934.693,47 2.690
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
4.934.693,47 2.690
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 3.347.762,85 2.038
b) in andere Rücklagen 0,00 0
3.347.762,85 2.038
29. Bilanzgewinn 1.586.930,62 652

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV).

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da das Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Im "Aktivposten 1.a) Kassenbestand" hat die Sparkasse auch die an ein Werttransportunternehmen übergebenen Barmittel ausgewiesen (2,5 Mio. Euro; Vorjahr: 2,8 Mio. Euro).

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute hat die Sparkasse grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien wurden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wurde - ungeachtet des Rechtsanspruchs - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten war. Für akute Ausfallrisiken hat die Sparkasse bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip) vorgenommen.

Der niedrigere beizulegende Wert wurde grundsätzlich aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag abgeleitet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses wurden die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, hat die Sparkasse die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive- Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen nicht von einem aktiven Markt ausgegangen werden konnte (insgesamt 357 Mio. Euro Buchwerte der festverzinslichen Wertpapiere), wurde die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Beteiligungen und Anteile an einem verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wurde in Vorjahren eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergab. Dieser Zinssatz betrug 1,83 %. Für die Berechnungen wurden außerdem für das Jahr 2024 Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen in Höhe des Tarifabschlusses und für die Jahre ab 2025 Steigerungen von 2,0 % (Vorjahr: Steigerung 5,0 % bis einschließlich 2024, ab 2025 Steigerung von 2,0 %) unterstellt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergaben sich aus den HEUBECK Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 147 Tsd. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Mitarbeitern wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens Rückstellungen gebildet.

Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zudem wurden - soweit erforderlich - künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde im letzten Laufzeitjahr auf die Abzinsung verzichtet. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeiten wurden in den Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, (RZVK). Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,5 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 17,5 Mio. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2023 1,3 Mio. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 57,3 Mio. Euro.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der RZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK Richttafeln 2018 G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar- Gutachten für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der RZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der RZVK.

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB.

Strukturierte Produkte (Forward-Darlehen) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert.

Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem Euro-Referenzkurs der EZB des Bilanzstichtags.

Fremdwährungsforderungen an die eigene Girozentrale und Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden werden als besonders gedeckte Geschäfte gemäß § 340 h HGB behandelt. Eine besondere Deckung wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte sowie aus offenen täglich fälligen Positionen werden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge erfolgt saldiert in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen.

Aufgrund der Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Geschäftsjahren und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands in diesem Jahr lag der ausgewiesene Jahresüberschuss um weniger als ein Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ

AKTIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE
In dieser Position sind enthalten:
- Forderungen an die eigene Girozentrale 48.461 41.207
Die Unterposition b) - andere Forderungen - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 50.566 42.240
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 68.821 145.174
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 30.000 30.000
- mehr als fünf Jahre - -
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 30.511 30.082
Diese Position gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 40.675 38.826
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 137.915 126.964
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 574.061 579.888
- mehr als fünf Jahre 879.043 909.361
- mit unbestimmter Laufzeit 33.442 35.355
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
In der Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen sind enthalten: -
- nicht bevorrechtigte vorrangige Forderungen nach § 46 f Absatz 6 Satz 1 KWG 137.719 30.927
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind
- börsennotiert 398.538 317.992
- nicht börsennotiert - -
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren werden im Folgejahr fällig 76.363

6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

31.12.2023 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind
- börsennotiert 59.993 44.163
- nicht börsennotiert 38.737 39.903

Nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet wurden nicht börsenfähige Wertpapiere mit Buchwerten von insgesamt 38.737 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Fonds im Anlagevermögen, bei denen aufgrund der Dauerhalteabsicht auf die Berücksichtigung von Rücknahmeabschlägen (1.526 Tsd. Euro) verzichtet wurde. Die Rücknahmeabschläge entfallen jeweils bei einer Rückgabeankündigungsfrist von mindestens 24 Monaten.

9. TREUHANDVERMÖGEN

Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar.

12. SACHANLAGEN

In dieser Position sind enthalten:

- im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 9.646 4.808
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.889 2.319

14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

In dieser Position sind enthalten:

- Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen 1 1

15. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden zum 31.12.2023 Steuerlatenzen. Dabei wurde der Gesamtbetrag der zukünftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 15 % für die Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und eines Gewerbesteuermessbetrags von 3,5 %. Für den Gewerbesteuerhebesatz wurde ein gewichteter Durchschnitt zugrunde gelegt.

ANGABEN ZU MEHREREN POSITIONEN DER AKTIVSEITE

Von den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 5.869 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

ANLAGENSPIEGEL

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.
des Geschäftsjahres des Geschäftsjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 39.999 - - - 39.999
Beteiligungen 27.474 - 384 - 27.090
Anteile an verbundenen Unternehmen 50 - - - 50
Immaterielle Anlagewerte 1.080 10 - - 1.090
Sachanlagen 59.327 5.255 512 - 64.070
Sonstige Vermögensgegenstände 5 - - - 5
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr
des Geschäftsjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 96 1.218 52
Beteiligungen 7.933 - -
Anteile an verbundenen Unternehmen - -
Immaterielle Anlagewerte 1.076 3 -
Sachanlagen 51.407 924 -
Sonstige Vermögensgegenstände - - -
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Änderungen der gesamten kumulierten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12.
Zugängen Abgängen Umbuchungen des Geschäftsjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - - - 1.262
Beteiligungen - - - 7.933
Anteile an verbundenen Unternehmen - - -
Immaterielle Anlagewerte - - - 1.079
Sachanlagen - 382 - 51.949
Sonstige Vermögensgegenstände - - - -
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)
Buchwerte (ohne anteilige Zinsen)
Stand am 31.12. Stand am 31.12.
des Geschäftsjahres des Vorjahres
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 38.737 39.903
Beteiligungen 19.157 19.541
Anteile an verbundenen Unternehmen 50 50
Immaterielle Anlagewerte 11 4
Sachanlagen 12.121 7.920
Sonstige Vermögensgegenstände 5 5

PASSIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
In dieser Position sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 103.352 106.794
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 7.758 2.568
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.937 10.436
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 41.307 45.520
- mehr als fünf Jahre 44.120 47.371
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände für die in dieser Position enthaltenen Verbindlichkeiten beläuft sich auf insgesamt 100.076
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.150 1.206
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 151 3.928
Die Unterposition a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate - -
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 396 463
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 102 111
- mehr als fünf Jahre - -
Die Unterposition b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 81.468 21.458
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 206.304 25.515
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 32.165 16.183
- mehr als fünf Jahre 5.987 2.199
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN
Bei den ausgewiesenen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1).

6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

31.12.2023 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
In dieser Position sind enthalten:
- Unterschiedsbeträge zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 250 333

ANGABEN ZU MEHREREN POSITIONEN DER PASSIVSEITE

Von den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 5.589 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Soweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

25. JAHRESÜBERSCHUSS

Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 sieht vor, diesen vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. SONSTIGE ANGABEN

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Hier werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name, Sitz Höhe des Eigenkapital Jahresergebnis
Kapitalanteils % Tsd. Euro Tsd. Euro
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz 4,47 - -
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,21 3.285.298 (31.12.2022) + 2.830 (2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 0,18 697.090 (30.09.2022) + 51.994 (2021/2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München 0,45 56 (30.06.2023) + 5 (2022/2023)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,45 1.330.461 (30.06.2023) + 12.898 (2022/2023)
Wirtschaftsförderung im Landkreis Neuwied GmbH, Neuwied 14,89 5.238 (31.12.2022) -27 (2022)
VMU Venture-Capital Mittelrhein Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Koblenz 4,84 10.737 (31.12.2022) - 468 (2022)
S-FinanzDienste GmbH - ein Unternehmen der Sparkasse Neuwied Neuwied 1 100,00 50 (30.04.2023) + 1.684 (2022/2023)

1) Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Sparkasse Neuwied.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat zur Steuerung des Zinsbuchs Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäften handelte es sich ausschließlich um Zinsswaps mit einem Nominalwert von 160 Mio. Euro und einem Zeitwert von 21,4 Mio. Euro. Für die Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert künftiger Zahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2023 ermittelt.

Zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen wurden Zinsswapgeschäfte mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz, mit einem Nominalwert von 434 Tsd. Euro und Zeitwerten von insgesamt 39 Tsd. Euro abgeschlossen. Diese Zeitwerte wurden näherungsweise anhand der Ausgleichsbeträge und der Restlaufzeiten der Geschäfte ermittelt.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Neben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar.

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Achim Hallerbach (ab 01.05.2023) Jan Einig (ab 01.05.2023)
Landrat Oberbürgermeister
Asbach Neuwied
Jan Einig (bis 30.04.2023) Achim Hallerbach (bis 30.04.2023)
Oberbürgermeister Landrat
Neuwied Asbach
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG Stellvertreter
Dipl.-Verwaltungswirt
Michael Christ Jürgen Schmied
Bürgermeister Niederlassungsleiter eines Autohauses
Neustadt/Wied Neustadt/Wied
Dipl.-Verwaltungswirtin
Susanne Haller Anja Birrenbach
Sachbearbeiterin Statistisches Bundesamt Sachbearbeiterin Personalentwicklung
Unkel Linz am Rhein
Reiner Kilgen Dipl.-Ingenieur Hans-Dieter Spohr
Bürgermeister a. D. Projektingenieur
Neuwied Großmaischeid
Willi Knopp Käthemarie Gundelach
Handelsfachwirt Großhandel Realschulrektorin a. D.
St. Katharinen Asbach
Michael Mang Petra Grabis
Verwaltungsfachwirt Sozialversicherungsfachangestellte
Neuwied Neuwied
Michael Mahlert Horst Rasbach
1. Kreisbeigeordneter a. D. Bürgermeister a. D.
Rheinbrohl Kleinmaischeid
Jörg Niebergall Holger Klein
Lehrer i. R. Berufsschullehrer
Neuwied Melsbach
Georg Schuhen Stefan Herschbach
Rendant i. R. Geschäftsführer städtischer
Tochtergesellschaften
Neuwied Neuwied
Gerlinde Seidel Andreas Bleck MdB
Büroleiterin
Dierdorf Bad Hönningen
Karl-Heinz Wilhelmy Jan Petry
Großhandelskaufmann Rechtsanwalt
Neuwied Neuwied
Regine Wilke N.N.
Diplom-Sozialarbeiterin (FH)
Neuwied
Fredi Winter Wolfgang Kunz
Kommunalbeamter a. D. Bürgermeister a. D.
Neuwied Steimel
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG Stellvertreter
Markus Fischer Felix Schaab
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellter
Bruchhausen Rengsdorf
Simone Friedrich Stephan Gröhbühl
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Straßenhaus Oberhonnefeld-Gierend
Gabriele Goldenstein Oliver Eisel
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Neuwied Rengsdorf
Thorsten Hornung Mona Diefenbach
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte
Bad Hönningen Dernbach
Heike Lodka Thomas Boden
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Neuwied Roßbach
Boris Quade Susanne Pfaffl
Sparkassenangestellter Sparkassenangestellte
Kurtscheid Neuwied
Martina Sahm (bis 31.07.2023) Daniela Ziolkowski (bis 31.07.2023)
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellte
Neuwied Neuwied
Daniela Ziolkowski (ab 01.08.2023) Johannes Schwarz (ab 01.08.2023)
Sparkassenangestellte Sparkassenangestellter
Neuwied Leubsdorf

Vorstand

Vorsitzender Verhinderungsvertreter gem. § 11 Abs. 2 SpkG
Thomas Paffenholz Rengsdorf (ab 01.07.2023) Gerhard Grün Bereichsdirektor Unternehmenssteuerung / Personalmanagement Mülheim-Kärlich
Thorben Fischer (ab 01.11.2023) Bereichsdirektor Kreditrisikomanagement und Produktion Melsbach
Dr. Hermann-Josef Richard Diplom-Kaufmann Melsbach (bis 30.06.2023)
Weitere Vorstandsmitglieder
Thomas Paffenholz Rengsdorf (bis 30.06.2023)
Marc Sinkewitz Unkel Toni Dimitrievski Bereichsdirektor Firmenkunden, Private Banking und Immobilien Rheinbrohl

Gesamtbezüge des Verwaltungsrats

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats betrugen im Geschäftsjahr 83 Tsd. Euro.

Versorgungsbezüge und Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands und Hinterbliebene früherer Vorstandsmitglieder

An frühere Mitglieder des Vorstands und Hinterbliebene früherer Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 630 Tsd. Euro gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beliefen sich Ende 2023 auf 10.379 Tsd. Euro.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Zum 31.12.2023 hat die Sparkasse Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) an Mitglieder des Vorstands in Höhe von 42 Tsd. Euro und an Mitglieder des Verwaltungsrats in Höhe von 1.016 Tsd. Euro ausgereicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 232 Tsd. Euro an. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von insgesamt 34 Tsd. Euro entstanden.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 217
Teilzeitkräfte 153
370
Auszubildende 21
Insgesamt 391

 

Neuwied, den 22. März 2024

Sparkasse Neuwied

Der Vorstand

Paffenholz

Sinkewitz

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung"1)

Die Sparkasse Neuwied hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Neuwied besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Neuwied definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 betrug 71.971 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten betrug im Jahresdurchschnitt 304,3.

Der Gewinn vor Steuern betrug 12.201 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betrugen 7.152 TEUR. Die Steuern betrafen laufende Steuern.

Die Sparkasse Neuwied hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

1 Für Sparkassen ohne Auslandsniederlassungen.

D. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

50 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie dem Lagebericht 2023 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Neuwied

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Neuwied bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Neuwied für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen.

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

a)

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 66 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.

b)

Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen und schwächeren Ratings erstreckte, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.

c)

Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4. Forderungen an Kunden). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3. Forderungen an Kunden, 2.5.3. Ertragslage, 2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage, 4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft, 5.2.2. Geschäftsentwicklung und 5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage).

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für das von ihr beherrschte Unternehmen erbracht:

Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung des Jahresabschlusses zum 30.04.2023 der S-Finanzdienste GmbH - ein Unternehmen der Sparkasse Neuwied -,Neuwied

Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG).

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Krähmer.

 

Mainz, den 29.04.2024

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz - Prüfungsstelle

Krähmer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrats

Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat der Sparkasse Neuwied den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 4.934.693,47 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach § 20 SpkG entschieden. Danach wurde ein Teilbetrag von EUR 3.347.762,85 bereits mit Wirkung zum Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zugeführt (Vorwegzuführung). Der Restbetrag in Höhe von EUR 1.586.930,62 wird ebenfalls der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Neuwied, den 16. Mai 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Einig, Oberbürgermeister

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