Kurt Müller GmbHLiquidiert

65817 Eppstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 3762
Eingetragen
31.3.1993
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie Dienstleistungen im Rahmen von Hausmeistertätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Müller
seit 18.5.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kurt Müller GmbH

Eppstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 77.774,54 91.092,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.065,24 11.423,18
II. Wertpapiere 69.226,76 72.790,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.482,54 6.878,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 692,83 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 245.533,90 261.166,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 324.004,27 352.261,65

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 286.766,31 289.625,55
III. Jahresüberschuss 15.632,41 2.859,24
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 245.533,90 261.166,31
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 323.004,27 351.261,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 324.004,27 352.261,65

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis 31.12.2011

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung entwickelt. Er schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss des Vorjahres an. Die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurden in der Buchhaltung erfasst.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam in der Regel die lineare Abschreibung zur Anwendung. Bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im laufenden Jahr wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs bis zu einem Betrag von

€ 150,- voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von € 150,- bis € 1.000,- werden in einen Sammelposten eingestellt und auf fünf Jahre Abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden, soweit vorhanden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind soweit erforderlich Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Der Ansatz erfolgte in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Eine Überschuldung der Gesellschaft ist nicht gegeben, da das Gesellschafterdarlehen eigenkapitalersetzend wirkt und den Fehlbetrag übersteigt.

Eigenkapital

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten und sonstige Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres TEUR 323 fällig. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Ferner besteht der übliche Eigentumsvorbehalt aus Lieferung von Waren.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige Verpflichtungen von Bedeutung.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Kurt Müller, Eppstein.

Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Den Organen der Gesellschaft wurden keine Darlehen von Seiten der Gesellschaft gewährt.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde insoweit Gebrauch gemacht, dass die Angaben über die Bezüge der Organe der Gesellschaft unterbleiben.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Eppstein, den 10.12.2012

Gez. K. Müller, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.12.2012.

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