hpp GmbHLiquidiert

14612 Falkensee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 22978
Eingetragen
23.2.2010
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
Gegenstand
Die Entwicklung und fabrikmäßige Produktion von Büroartikeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Bonsack
seit 9.4.2014
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

hpp GmbH

Falkensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

481,27

650,78

II. Sachanlagen

399.949,26

227.159,33

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

548.088,08

801.097,61

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

33.577,87

33.644,56

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

35,01

361,49

C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

571,26

208,25

Summe Aktiva

982.702,75

1.063.122,02



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklage

60.000,00

60.000,00

III. Gewinnvortrag

26.906,00

-38.723,61

IV. Jahresüberschuss

-13.968,12

65.629,61

B. Rückstellungen

47.599,00

71.467,00

C. Verbindlichkeiten

837.165,87

879.749,02

- davon aus Steuern 16.150,77 € (Vj. 5.756,83 €)

- davon RLZ unter 1 Jahr 837.165,87 € (Vj. 879.749,02 €)

Summe Passiva

982.702,75

1.063.122,02

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

I. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:

· Firma: hpp GmbH

· Sitz: Falkensee

· Registergericht: Amtsgericht Potsdam, HRB 22978 P

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalge­sellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von der Rege­lung des § 265 Abs. 5 HGB in folgendem Umfang Gebrauch gemacht:

· Die Gliederung der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB ist bei den immateriellen Vermögensgegenständen um die Position "Software" ergänzt worden.

· Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 3 HGB ist um die Position "Logistikkosten" erweitert worden.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 20 T€) für die Erstattung der Stromsteuer ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB). Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass sich in Folge der im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres erfolgten Kostensteigerungen für Rohstoffe, Transporte und Energie die Ertragsverhältnisse spürbar verschlechtert haben. Nach dem Bilanzstichtag haben sich diese Kosten weiter und überproportional erhöht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsme­thoden werden stetig angewendet (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaf­fungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei­bungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von 250 € wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter , deren Wert 250 € aber nicht 1.000 € übersteigt, wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2 a EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den steu­erlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu An­schaffungskosten nach dem letzten Einstandspreis, unter Beachtung des strengen Niederst­wertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizule­genden Wert abgeschrieben.

Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgte zu den angefallenen Herstellungskosten.

Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten). Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Zur verlustfreien Bewertung werden auf Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominal­wert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistun­gen, die Wertberichtigungen erforderlich machen würden, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstich-tag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsätze der vergangenen sie­ben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Zum aktuellen Abschlussstichtag sind alle Rückstellungen als kurzfristig anzusehen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betreffenden Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr bestehen zum aktuellen Bilanzstichtag nicht.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

III. Angaben zur Bilanz

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 10 T€ (Vorjahr: 8 T€) sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Vorjahr: --- T€) enthalten (Mitzu­gehörigkeitsvermerk) .

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:

Verlustvortrag zum 31. Dezember 2020

27

T€

Jahresüberschuss 2021

-14

T€

Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2021

13

T€

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen kurzfristi­gen Rückstellungen enthalten:

Personalaufwand

10

T€

Jahresabschlussarbeiten

12

T€

Strom

22

T€

Aufbewahrungsverpflichtung

4

T€

48

T€

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 431 T€ (Vorjahr: 552 T€) betreffen ein Darlehen, das der Gesellschaft von der Muttergesellschaft gewährt wurde und betrifft somit auch die Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Mitzugehörigkeitsvermerk).

Der gesamte jährliche Aufwand aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 448 T€ (davon 270 T€ gegenüber der Gesellschafterin) und beinhaltet Miet-, Leasing-, Fracht und Dienstleistungsverträge mit einer Laufzeit von längstens drei Jahren.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt.

Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind Angaben zum Materialaufwand gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB und zum Personalaufwand gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB zu machen:

Materialaufwand:

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

1.880

T€

Aufwendungen für bezogene Leistungen

8

T€

1.888

T€

Personalaufwand:

Löhne und Gehälter

652

T€

Soziale Abgaben und Aufwand Altersversorgung

157

T€

809

T€

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurde die Anpassung des Rechnungswesens sowie der gesamten Warenwirtschaft an die Konzernrechnungslegung mit Programmen von SAP abgeschlossen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse der Gesellschaft in allen Bereichen leicht beeinflusst. Da die Gesellschaft keine Geschäftsbeziehungen nach Ost-Europa unterhält, werden sich die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine voraussichtlich in Form von Kostensteigerungen bei den Rohstoffen, den Transportkosten und dem Energiebezug auswirken.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 18 (Vorjahr 18) , hiervon 14 (Vorjahr 14) gewerbliche Mitarbeiter und 4 (Vorjahr 4) Angestellte.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch den Dipl. Ökonom Herrn Rolf Bonsack (gleichzeitig Geschäftsführer der Muttergesellschaft) wahr­genommen.

Der Jahresabschluss der hpp GmbH wird in den Konzernabschluss der Maped S.A.S. mit Sitz in Pringy, Frankreich einbezogen und beim "Greffe du Tribunal de Commerce d`Annecy" veröffentlicht.

 

Falkensee, den 28. Februar 2022

gez. Rolf Bonsack, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. November 2022

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