TIMAK
GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.362,00 |
68.246,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.360,00 |
58.244,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.072.050,65 |
3.987.659,48 |
| I.
Vorräte |
1.313.476,00 |
1.115.367,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
676.631,54 |
1.560.603,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.943,11 |
1.311.688,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
58.333,40 |
99.122,00 |
| Summe
Aktiva |
2.188.746,05 |
4.155.027,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
601.835,29 |
1.747.582,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
322.582,52 |
1.400.594,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
254.252,77 |
321.988,18 |
| B.
Rückstellungen |
56.700,00 |
66.029,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.530.210,76 |
2.341.415,25 |
| Summe
Passiva |
2.188.746,05 |
4.155.027,48 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht muss nach § 264 Abs. 1 S.3 HGB
nicht erstellt werden.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften ( §§ 265 bis 283 HGB)
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibungen kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer
wurde jeweils unter Zugrundelegung der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt.
Bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von
der Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungbetrag
angesetzt.
II.
Information zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 €. Im Vorjahr belief sich der
Betrag auf 0,00 €.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 415.559,35 €. Im Vorjahr
belief sich der Betrag auf 1.407.615,78 €.
III.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft vom Geschäftsführer Eckart Kaphengst
geführt.
Kiel, im Mai 2025
Eckart Kaphengst
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 7.5.2025.
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