Premium
Wohnbau GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
438.554,76 |
237.146,00 |
| I.
Sachanlagen |
416.154,76 |
214.746,00 |
| II.
Finanzanlagen |
22.400,00 |
22.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.626.184,30 |
2.867.326,20 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
976.450,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.481,47 |
566.364,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
501.374,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.621.702,83 |
1.324.510,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.007,10 |
220,10 |
| Aktiva |
3.065.746,16 |
3.104.692,30 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.402.055,89 |
2.422.791,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.972.059,68 |
1.457.956,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
404.996,21 |
939.834,20 |
| B.
Rückstellungen |
349.040,14 |
197.605,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.210,63 |
481.856,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
312.210,63 |
481.856,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
307.934,06 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.439,50 |
2.439,50 |
| Passiva |
3.065.746,16 |
3.104.692,30 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der Premium Wohnbau GmbH,
Erlangen eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter HR B
8468 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB.
3. Der Jahresabschluss der Firma Premium Wohnbau GmbH
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine
Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt
(§ 264 Abs. 2 HGB).
4. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht
den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1. Anlagevermögen
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Bewertung der Sachanlagen wird zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Den Abschreibungen liegen die
steuerlichen Sätze zugrunde.
Die beweglichen Anlagengüter werden entsprechend
den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern linear bzw.
degressiv abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung
wird auf eine Abschreibung in gleichen Jahresraten
übergegangen, sobald sich hieraus höhere
Abschreibungsbeträge ergeben.
Im Wirtschaftsjahr angeschafte geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800
werden im Jahr der Anschaffung vollständig
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren
nicht erforderlich.
2. Umlaufvermögen
In den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Einbauteile, sowie Handelswaren zu
gehobenen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Halb- und Fertigerzeugnisse werden zu den
steuerlichen Herstellungskosten bewertet; die Kosten
für allgemeine Verwaltung werden nicht mit einbezogen.
Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer,
verminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch
Abwertungen in angemessenem und ausreichendem Umfang
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet
worden.
Es bestehen Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter zum 31.12.2020 in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr 501.374,21 €).
3. Rückstellungen
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund
des steuerlichen Einkommens dotiert.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
In Rückstellungen sind den möglichen
Einzelrisiken auch angemessen und ausreichend Rechnung
getragen worden.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 312.210,63 € (Vorjahr
136.861,47 €).
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern zum 31.12.2020 in Höhe von 307.934,06
€ (Vorjahr 0,00 €).
D. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung
wahrgenommen durch:
Frau Edyta Meyer, Erlangen
(§ 285 Abs. 10 HGB).
2.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den in 2020 erzielten
Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Erlangen, den 16.05.2022
..................................................
Edyta Meyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2022 festgestellt.
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