BREMEN IMEX UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Schoppe seit 28.7.2021 | Prokura |
Ingo Schwartz seit 5.8.2020 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Greensill Bank AGBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018Wirtschaftliche Entwicklung / RahmenbedingungenZum dritten Mal in Folge ist das ifo Weltwirtschaftsklima zurückgegangen, das ist das Ergebnis des ifo World Economic Survey (WES) vom 4. Quartal 2018 in München. Gegenüber dem 3. Quartal 2018 sank der Indikator von +2,9 auf -2,2 Punkte. Die Lagebeurteilung verschlechterte sich stark, sie liegt aber immer noch über ihrem langjährigen Durchschnitt. Auch die Erwartungen gingen deutlich zurück. Laut des WES flaute das Wachstum der Weltwirtschaft im Jahre 2018 um 1,6% ab.
ifo Weltwirtschaftsklima (Salden)
Quelle: ifo World Economic Survey (WES) IV/2018. ©ifo Institut Das Wirtschaftsklima verschlechterte sich insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern. In Lateinamerika dagegen zog das Klima aufgrund optimistischerer Erwartungen an. Im Gegensatz zur USA, wo sich die Lagebeurteilung und die Erwartungen verbesserten, kühlten sie in der Europäischen Union ab. Den ifo-Experten zufolge schlagen sich die verschlechterten weltweiten Erwartungen insbesondere in einem schwächeren privaten Konsum nieder, während die erwartete Investitionstätigkeit nicht weiter zurückging. Die EU-Kommission rechnete in ihrer Projektion vom November mit einem globalen Wachstum für das Jahr 2018 von 3,7% und einer leichten Abschwächung im Jahr 2019 auf 3,5%. Die Wirtschaft in den USA profitiert weiterhin von der Steuerreform. Sie wuchs im dritten Quartal 2018 preis- und saisonbereinigt mit 0,8% nur wenig schwächer als im Vorquartal (+1,0%). Maßgebliche Impulse ergaben sich erneut aus dem privaten Konsum, aber auch der Staatskonsum und die Exporte hatten zugenommen. Der Aufschwung im Euroraum verlor im dritten Quartal 2018 an Momentum. Das wirtschaftliche Wachstum des Euroraumes stieg preis- und saisonbereinigt um 0,2% nach einem Wachstum von 0,4% in den beiden Vorquartalen. Im vergangenen Jahr war das Quartalswachstum deutlich dynamischer verlaufen. Der Economic Business Climate Indicator hatte sich trotz leichter Erholung im November im Jahresverlauf 2018 deutlich abgekühlt. Die Arbeitslosenquote im Euroraum verharrte im Oktober mit 8,1% auf ihrem Zehn-Jahrestief. Die EU-Kommission geht in ihrer aktuellen Prognose von einem Anstieg des BIP im Eurogebiet von 2,1% in 2018 und 1,9% in 2019 aus, nachdem im Jahr 2017 ein Zuwachs um 2,4% verzeichnet wurde. Ein Risikofaktor für die Konjunktur bleibt weiterhin der Brexit-Prozess. Durch die Verschiebung der Abstimmung des britischen Parlaments zum Brexit-Abkommen ist das Risiko eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bis auf weiteres nicht abgewendet. Im Finanzstabilitätsbericht 2018 spricht die Deutsche Bundesbank über den seit der Wiedervereinigung am längsten anhaltenden Aufschwung der deutschen Wirtschaft. Die geldpolitische Normalisierung schritt vor allem in den Vereinigten Staaten voran. Seit mehreren Jahren sind die Zinsen äußert niedrig, die Vermögenspreise hoch und die Volatilität an den Finanzmärkten ist vergleichsweise gering. Die bereits im Finanzstabilitätsbericht 2017 der Deutschen Bundesbank thematisierte Gefahr der systematischen Unterschätzung von Risiken gewinnt immer mehr an Bedeutung: "Denn in der langen Phase niedriger Zinsen, günstiger Finanzierungsbedingungen und der anhaltenden Hochkonjunktur könnten Abwärtsszenarien zunehmend aus dem Blick geraten und deren Auswirkungen ausgeblendet werden. Die vergangene Entwicklung könnte zu optimistisch in die Zukunft fortgeschrieben werden, künftige Kreditrisiken tendenziell unterschätzt und die Verlusttragfähigkeit überschätzt werden. Krisen- und Abschwungperioden könnten so nur noch unzureichend in die Risikobewertung vieler Marktteilnehmer einfließen." Andererseits wirken ab dem Jahreswechsel zusätzliche konjunkturelle Impulse durch die Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen, wie etwa die steuerlichen Entlastungen durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und den Ausgleich der kalten Progression. Alles in allem dürfte sich die deutsche Wirtschaft in diesem schwierigeren Umfeld insgesamt gut behaupten. Ihre konjunkturelle Grunddynamik bleibt aufwärtsgerichtet, wenngleich abgeschwächt. Die skizzierten makroökonomischen Rahmenbedingungen, deren Entwicklung und Prognosen haben grundsätzlich mittelbaren Einfluss auf die Risikostruktur und die Finanzierungsbedingungen des weltweiten Marktes für Supply-Chain-Finance-Lösungen (im Folgenden: SCF-Geschäft) und somit auch auf das international ausgerichtete, integrierte Geschäftsmodell der Greensill-Gruppe. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2018Das Kerngeschäft der Greensill Bank AG umfasst ausschließlich die umfassende Refinanzierungsfunktion des "SCF-Produktes" in der Greensill-Gruppe (auch hier stellt Supply Chain Finance und Accounts Receivable Purchase das Kerngeschäft dar). Im Ergebnis betreibt die Greensill Bank AG selbst kein voll umfassendes SCF-Geschäft, da die eigentliche Abwicklung des Produktes bei der Greensill Capital (UK) Ltd., London/Großbritannien, liegt. Die Greensill Bank AG weist für das Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag von T€ 676 (Vj. Jahresfehlbetrag T€ 11) aus. Die Bilanzsumme ist um 97,25% auf T€ 665.793 (Vj. T€ 337.532) stark gestiegen. Die Forderungen an Kunden haben sich um 113,13% auf T€ 498.638 (Vj. T€ 233.954) mehr als verdoppelt. Zum Jahresende 2018 ist das SCF-Volumen auf T€ 489.235 (Vj. T€ 221.058) angewachsen. Die Abwicklung der Abbauportfolien hatte nur geringe negative erfolgswirtschaftliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Bank. Das Altgeschäftsportfolio wurde im Jahr 2018 innerhalb wertschonender Lösungen weiter planmäßig abgebaut. Diese Entwicklung sollte sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Das Geschäftsvolumen - unter Einbeziehung der Eventualverbindlichkeiten - hat sich mit einem Stand von T€ 665.869 (Vj. T€ 337.664) nahezu verdoppelt. In 2018 konzentrierte die Greensill Bank AG ihre sehr geringen Handelsaktivitäten mit einem Bestand über ca. T€ 40 unverändert auf den Termingeldbereich in der Eigenanlage. Die Bank hatte im Berichtszeitraum uneingeschränkten Zugang zum Geldmarkt. Liquidität und Zahlungsfähigkeit waren jederzeit gegeben. Auch konnte sie jederzeit die geplanten Laufzeiten der notwendigen Mittel aufnehmen und hatte im Berichtszeitraum eine unveränderte Liquiditätsausstattung. Die Erträge aus den Leasingverträgen haben im Berichtsjahr T€ 1.328 betragen, die Abschreibungen der Leasingobjekte verursachten einen Aufwand in Höhe von T€ 904. Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Refinanzierungsportfolio durch den Ankauf von SCF-Assets und den Ankauf von ARP-Assets aus erweiterten Produktvarianten der Greensill-Gruppe ergänzt. Ertragslage, Gewinn- und Verlustrechnung sowie JahresergebnisFür das Geschäftsjahr 2018 weist die Bank einen Jahresfehlbetrag von T€ 676 aus, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von T€ 11 zu Buche stand. Hierfür verantwortlich war die unterjährige deutliche Unterschreitung der Planbestandsvolumina im SCF-Geschäft. Eine Überschreitung des Planbestandes erfolgte erst zum Jahresende. Die aus diesem Effekt verbleibenden negativen Nettoergebnisse konnten durch Ertragszuschüsse seitens des Mehrheitsgesellschafters über T€ 4.000 größtenteils ausgeglichen werden. Die einzelnen Ergebniskomponenten haben sich wie folgt entwickelt: Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um 52,79% auf T€ 11.395 (Vj. T€ 7.457) gestiegen, da sich die Erträge bedingt durch höhere SCF-Volumen erhöht haben. Im Geschäftsfeld "Supply Chain Finance" wurde ein Ertrag in Höhe von T€ 13.934 (Vj. T€ 9.233) erwirtschaftet. Dem stehen Aufwendungen aus der Währungssicherung in Höhe von T€ 6.410 (Vj. T€ 2.766) gegenüber, die im Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen werden. Das Provisionsergebnis lag mit T€ 5 über dem negativen Vorjahresniveau von T€ -38. Durch das ausgeweitete Einlagengeschäft mit institutionellen Anlegern sowie über die Plattform Weltsparen mit Privatkunden sind die Provisionsaufwendungen (T€ 301) stark gestiegen. Durch die gruppeninterne Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen des SCF-Geschäfts hat die Bank höhere Provisionserträge (T€ 306) erzielt, was dazu führte, dass sich die Erträge gegenüber dem Vorjahr verdoppelt haben. Die zum Jahresanfang unter Plan liegenden SCF-Neugeschäftevolumina führten zu geringeren Zinserträgen. Die gesteckten Ziele hinsichtlich administrativer Kosten konnten nicht erreicht werden. Die Prognose für das Jahr 2018 konnte aufgrund der seinerzeit aufgezeigten notwendigen Prämissen (insbesondere Wiedereinsetzung Kreditrisikominderungstechnik) nicht eingehalten werden. Es konnte kein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Zur Abdeckung operativer Verluste wurden daher durch den Gesellschafter Ertragszuschüsse in Höhe von T€ 4.000 gewährt. Der Verwaltungsaufwand inkl. Abschreibungen stieg im Berichtsjahr um 14,0% auf T€ 11.399. Der Personalaufwand ist deutlich auf T€ 5.113 (Vj. T€ 4.525) angestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit T€ 4.927 um 3,1% leicht über dem Vorjahr (T€ 4.780). Maßgeblich hierfür waren Aufwendungen in der juristischen Beratung. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen erhöhten sich im Berichtsjahr stark um T€ 716 auf T€ 904. Maßgebend für den Anstieg war der Kauf von zwei zusätzlichen gruppenintern genutzten Leasingobjekten. Während im Vorjahr im Kreditgeschäft positive Erträge aus dem Nettobewertungsergebnis über T€ 1.098 erzielt werden konnten, ergab sich für das Berichtsjahr ein geringer Ertrag von T€ 19. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 885) und Aufwendungen (T€ 6.783) ist geprägt durch Aufwendungen für die Währungsabsicherungen (T€ 6.410). Das außerordentliche Ergebnis basiert im Wesentlichen auf außerordentlichen Erträgen aus der erfolgswirksamen Buchung von mit Besserungsscheinen ausgestatteten und durch die Greensill Capital Pty Limited gewährten Darlehen in Höhe von T€ 4.000. Die Bank erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 676. Der Aufwand für sonstige Steuern belief sich für das Berichtsjahr auf T€ 71. Vermögens- und FinanzlageBilanzstruktur und Bilanzentwicklung Die Bilanzsumme der Bank hat sich mit T€ 665.793 gegenüber dem Jahr 2017 (T€ 337.532) nahezu verdoppelt. Im Berichtsjahr hat die Bank den planmäßigen Abbau der Altgeschäftsportfolien fortgesetzt. Aktivseite Auf der Aktivseite sank die Barreserve geringfügig auf € 52 Mio. Der starke Ausbau des Kerngeschäftes "SCF" war im Jahr 2018 prägend für die Vermögenslage. Die Forderungen an Kreditinstitute sind gegenüber dem Vorjahresultimo deutlich angestiegen. Ursächlich dafür war der große Anstieg der Liquiditätshaltung zur Refinanzierung der SCF-Forderungen auf Basis der erhöhten Einlagenvolumina. Ebenso stiegen die anderen Aktiva weiter an. Ursächlich hierfür war ein deutlicher Anstieg der Leasingobjekte.
Als Finanzinstrumente setzt die Bank ausschließlich originäre bankübliche Finanzinstrumente (Forderungen, Beteiligungen, Verbindlichkeiten) ein. Diese werden im Rahmen des implementierten Risikomanagements überwacht. Die Participations, Notes und Direktkäufe der Forderungen in Fremdwährung im SCF-Geschäft werden großteils (ca. 94% der Menge an Assets zum 31. Dezember 2018) mit eingebetteten Devisenswaps erworben, wodurch Fremdwährungsrisiken eliminiert werden. Passivseite Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stark - insbesondere im Zusammenhang mit der Hereinnahme von neuen Termineinlagen - auf T€ 581.882. Die außerbilanziellen Verpflichtungen haben durch die Einstellung der betreffenden Geschäftsfelder abgenommen. Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffern wurden im Geschäftsjahr 2018 durchgehend eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit war stets gegeben.
* einschließlich nachrangiger
Verbindlichkeiten sowie deren abgegrenzter Zinsen
Aktionärsstruktur
Am Grundkapital in Höhe von € 40.344.546,00 waren zum 31. Dezember 2018 beteiligt:
Die Anzeige zum laufenden Inhaberkontrollverfahren gem. KWG § 2c wurde am 13. Dezember 2018 abgeschlossen. Die Aktien wurden planmäßig an die Greensill Capital Pty Limited übertragen. Wandelschuldverschreibungen Zur Stärkung der Eigenmittel wurden im Rahmen einer umfassenden Rekapitalisierung der Bank in 2014 zwei Wandelschuldverschreibungen (CoCos) mit einem Nennbetrag von insgesamt T€ 6.807 ausgegeben, die steuerlich als Fremdkapital behandelt werden. Die Verzinsung liegt im Ermessen des Vorstandes. Im Berichtsjahr hat die Bank keine Zinsen bezahlt. Die CoCos sind entsprechend Art. 52 CRR als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals anerkannt. Eigenmittel nach § 10 KWG Das in der Bilanz der Bank zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Eigenkapital ist mit T€ 67.638 (Vj. T€ 28.326) gegenüber dem Jahresende 2017 stark angestiegen. Die Kapitalrücklage stieg im Rahmen von Kapitalerhöhungen auf T€ 31.175. Die Gewinnrücklage wird mit T€ 33 ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist auf T€ 40.345 angestiegen. Die übrigen Eigenmittel der Bank umfassen zum Ende des Geschäftsjahres 2018 stille Beteiligungen in Höhe von T€ 206, Wandelschuldverschreibungen in Höhe von T€ 6.807, immaterielle Vermögengegenstände mit T€ 38 sowie die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.128. Die anrechenbaren nachrangigen Verbindlichkeiten sind aufgrund der Unterschreitung von definierten Mindestlaufzeiten (hier: 5 Jahre) laufzeitabhängig zu mindern (31. Dezember 2018: T€ 3.322). Der Bilanzverlust beträgt zum 31. Dezember 2018 T€ 4.121. Die Eigenmittel betragen somit zum Bilanzstichtag - vor Feststellung des Jahresabschlusses - T€ 77.683 (Vj. T€ 39.411). Die Gesamtkapitalkennziffer beträgt zum Bilanzstichtag 14,8% (Vj. 19,1%). Gesamtaussage zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Die Bank bewegte sich auch im Geschäftsjahr 2018 in einem für Banken nach wie vor schwierigen Marktumfeld, das durch ein anhaltend niedriges bis negatives Zinsniveau gekennzeichnet war. In diesem Umfeld hat die Bank im vergangenen Jahr den Abbau von nicht zum Kerngeschäft zählenden Portfolios mit höherem Risikogehalt fortgesetzt. Insgesamt hat sich das operative Geschäft - trotz der positiven Effekte aus dem Abbau und dem starken Anstieg der SCF-Bestände - im Berichtsjahr 2018 verhalten entwickelt. Aus Sicht des Vorstandes konnte sich die Entwicklung der operativen Erträge nicht zufriedenstellend entwickeln. Die Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Bank haben im Berichtszeitraum erhebliche Kapazitäten gebunden. Insgesamt konnte das negative Jahresergebnis nur durch die Ertragszuschüsse der Greensill-Gruppe mit T€ 4.000 (Vj. T€ 3.680) erzielt werden. Die Liquiditätslage war unterjährig und am 31. Dezember 2018 geordnet. Niederlassungen Die Greensill Bank AG unterhielt im Geschäftsjahr keine rechtlich unselbständigen oder selbständigen Niederlassungen. Mitgliedschaften Die Bank ist dem Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin, sowie dem Prüfungsverband deutscher Banken e. V., Köln, und damit dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds beträgt je Kunde per 31. Dezember 2018 T€ 11.675. Die Bank ist ferner Mitglied in der Vereinigung für Bankbetriebsorganisation e. V. (vbo), Frankfurt und dem Deutschen Factoring-Verband e.V., Berlin. Personal/ Aus- und Weiterbildung Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Bank 61 Mitarbeiter unter Einbeziehung von 17 Teilzeitkräften (Vj. 58 Mitarbeiter). Insgesamt sind 44 Mitarbeiter über 10 Jahre und hiervon 19 Mitarbeiter über 25 Jahre in den Diensten der Bank. Der Vorstand bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Dem Betriebsrat danken wir für die vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit. Nachtragsbericht Im Hinblick auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang. RisikoberichtGrundsätze des Risikomanagements und der Risikosteuerung im Geschäftsjahr 2018 Die Verantwortung für das Risikomanagement und das Risikocontrolling trägt der Gesamtvorstand der Bank. Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozessen gesteuert und sind in der Risikostrategie der Bank festgelegt:
Im Zuge der Weiterentwicklung des Geschäftsmodelles wurden die Organisation des Risikomanagements, insbesondere die Personalausstattung und die angewandten Modelle, im Jahr 2018 erweitert. Risikocontrolling / Risikosteuerung Die Risikosteuerung stellt sich wie folgt dar:
Der Vorstand Risikomanagement/ Controlling hat die unternehmensbereichsübergreifende Verantwortung für das Management aller Adressenausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken sowie umfassend die Verantwortung für die Kontrolle dieser, unter Einschluss der Liquiditätsrisiken, sowie die Weiterentwicklung der Methoden der Risikomessung sowie Methoden und Verfahren. Darüber hinaus ist der Vorstand Risikomanagement/ Controlling für die zusammenfassende Beobachtung und Analyse sowie Berichterstattung der Risiken verantwortlich. Der Vorstand Risikomanagement/ Controlling trägt direkte Managementverantwortung für das Risikomanagement / Controlling. Die Interne Revision, die unmittelbar dem Vorstand unterstellt ist, ist ebenfalls als unabhängige Stelle für die Beurteilung der Aktivitäten und Prozesse der Bank, des IKS sowie des Risikomanagements und -controllings verantwortlich. Die Kommunikation der Risiken erfolgte für das Geschäftsjahr 2018 über vier risikoartenorientierte Gesamtrisikogesamtberichte. Entsprechend den Anforderungen der MaRisk wurden diese Berichte quartalsweise auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates zugeleitet. Ergänzend wurde ganzjährig ein monatlicher Adressrisikobericht sowie ein spezieller quartalsweiser SCF-Report erstellt und den relevanten Adressaten zur Verfügung gestellt. Erstmalig zum 31.12.2018 wurde ein separater Auslagerungsbericht erstellt, der zukünftig auf jährlicher Basis aktualisiert wird. Signifikante Änderungen zu den Auslagerungen gehen unterjährig weiterhin in den vierteljährlichen Gesamtrisikobericht mit ein. Die erstellten Berichte des Geschäftsjahres 2018 enthielten insbesondere Auswertungen und Berechnungen zum Zinsänderungsrisiko (Zinsbindungs- und Zinsertragsbilanzen), zum Value-at-Risk im Kreditgeschäft sowie Auswertungen und Darstellungen zur Gesamtkapitalquote, zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft, zu den Liquiditätskennziffern, den Marktpreisrisiken, operationellen Risiken und Stresstests. Die Gesamtbanksteuerung wird durch das Modul "VR-Control 6.2" unterstützt. Das interne Berichtswesen der Bank mit Soll-Ist-Vergleichen sowie den periodischen Ertragsrechnungen ergänzt die Gesamtbanksteuerung zur Überwachung der Ertrags- und Risikolage der Bank entsprechend. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) der Greensill Bank AG. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Bank jederzeit über eine ihrem Risikoprofil angemessene Kapitalausstattung verfügt. Die Überwachung der Risikotragfähigkeit erfolgt in der Bank auf Basis des Going-Concern-Ansatzes alter Prägung gem. Annex des neuen RTF-Leitfadens aus 2018, dessen grundlegendes Sicherungsziel der Schutz der der Bank anvertrauten Vermögenswerte ist. Das Erreichen dieses Ziels soll auch im Fall außerordentlich hoher Verluste aus einem unwahrscheinlichen Extremereignis gewährleistet bleiben. Die Berechnung zur Sicherstellung der Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der regulatorischen Mindestkapitalquoten erfolgt auf quartalsweiser Basis. Die Anordnung eines Kapitalzuschlages im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Nr. 10 i. V. m. § 6b KWG unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß den EBA-Leitlinien EBA/GL/2014/13 vom 19.12.2014 erfolgte mit Schreiben vom 31.10.2018. Die GB hat eine Gesamtkapitalquote von 10,5% zu erfüllen. Somit ergibt sich inkl. eines Kapitalerhaltungspuffers von 1,875% gem. Artikel 129 CRD i. V. m. § 10 c KWG eine Mindestkapitalanforderung von 12,375%. Der antizyklische Kapitalpuffer gem. Artikel 130 CRD IV i. V. m. § 10 d KWG (im Ermessen der nationalen Aufsicht) liegt zum Stichtag 31.12.2018 bei 0,109%. Der Prüfungsverband deutscher Banken e.V. hat der Bank zudem eine Kennzifferauflage erteilt, eine Gesamtkapitalkennziffer von 14,0% gem. Art. 92 CRR einzuhalten. Die folgenden Darstellungen zu den einzelnen Risiken beziehen sich im Wesentlichen auf deren Behandlung im Geschäftsjahr 2018. Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko entsteht bei Transaktionen, aus denen sich tatsächliche, eventuelle oder künftige Ansprüche gegenüber einem Schuldner ergeben, einschließlich Forderungen, die sich aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten ergeben. Somit unterteilt sich die Steuerung auf das Kreditrisiko, das Sicherheitenrisiko (Subrisiko des Adressausfallrisikos), das Kontrahentenrisiko (Subrisiko Adressausfallrisiko SCF), das Länderrisiko, das Veritätsrisiko und das Adressausfallrisiko für Kreditinstitute. Die Ansätze der Bank messen, steuern und berichten/überwachen die Adressenausfallrisiken anhand der nachstehend beschriebenen Grundsätze:
Die Bonitätseinstufung ist ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungs- und Kreditprozesses und bildet die Basis für die Ermittlung der Risikotoleranz auf Kreditnehmer- und Portfolioebene. Die Bank steuert Kreditengagements auf Basis von Kreditnehmereinheiten, bei denen alle Kreditfazilitäten von Kreditnehmern, die miteinander verbunden sind (beispielsweise dadurch, dass ein Kontroll- oder Beherrschungsverhältnis besteht), konsolidiert in einer Gruppe zusammengefasst werden. Die Bank hat mit Ausnahme von Beteiligungen an englischen Trusts und SCF-Notes im Zusammenhang mit dem SCF-Geschäft keine Anlagen in strukturierten Produkten (Credit Default Swaps, Asset Backed Securities, o. ä.) getätigt. Anleihen fremder Staaten sind ebenfalls nicht im Bestand der Bank. Mit den Beteiligungen an den Trusts oder dem Erwerb von Notes erwirbt die Bank wirtschaftliches Eigentum an den kreditähnlichen Schuldverhältnissen, die zugleich kreditversichert sind. Darüber hinaus werden direkt SCF-Assets (Schuldverhältnisse) und ARP-Forderungen angekauft. Marktpreisrisiken Risiken können aus Änderungen bei Zinssätzen, Bonitätsaufschlägen, Wechselkursen und anderen relevanten Parametern wie Marktvolatilitäten und marktbezogenen Ausfallwahrscheinlichkeiten entstehen. Eines der Hauptziele ist es, sicherzustellen, dass sich das Risiko des SCF-Modells innerhalb des gebilligten Risikoappetits befindet und angemessen im Sinne der definierten Strategie ist. Die Bank unterscheidet grundsätzlich drei unterschiedliche Arten von Marktrisiken: Zinsänderungsrisiken Die Ermittlung und Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgte im Geschäftsjahr 2018 über Zinsablauf- bzw. Zinsbindungsbilanzen sowie Zinsertragsbilanzen. Die Zinsbindungsbilanzen wurden hinsichtlich der Ergebnisbeiträge, der Ergebnisänderungen bei Marktzinsänderungen sowie der Grenzzinssätze ausgewertet und an den Gesamtvorstand geleitet. Fremdwährungsrisiken Da im Berichtsjahr wiederum Kundentermingelder in Fremdwährungen angenommen wurden und des Weiteren auch Forderungen in den Währungen USD und AUD bei Banken bestanden, bestanden in geringem Maße Währungsrisiken. Die SCF-Assets im Geschäftsfeld "Supply Chain Finance" bestehen überwiegend in Fremdwährung; diese werden im Zusammenhang mit dem Erwerb durch einen eingebetteten Devisenswap auf den Realisierungsbetrag in Form von Mikro-Bewertungseinheiten teilweise kursgesichert (ca. 94%). Dabei wird zur Bestimmung der Effektivität die sog. abgekürzte Methode (critical term match method) genutzt und die Bewertungseinheit nach der sog. Einfrierungsmethode buchhalterisch geführt bzw. bewertet. Sonstige Marktpreisrisiken Sonstige Marktpreisrisiken sind potentielle Verluste, die aufgrund von Veränderungen von Preisen oder preisbeeinflussenden Parametern an den Finanzmärkten für die Positionen der Bank entstehen können. Im Geschäftsjahr 2018 verzichtete die Bank auf Anlagen in Aktien und andere Wertpapierhandelsgeschäfte. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiko ist das Risiko, Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen zu können oder unseren Zahlungsverpflichtungen nur zu überhöhten Kosten nachkommen zu können. Das Ziel des Rahmenwerks zur Steuerung des Liquiditätsrisikos der Bank ist es sicherzustellen, dass die Bank ihre Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt erfüllen kann, und die Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken im Rahmen ihres Risikoappetits zu steuern. Die Richtlinien betrachten relevante und wichtige Einflussfaktoren des Liquiditätsrisikos, egal ob sie bilanziell oder außerbilanziell auftreten. Der Vorstand legt die Liquiditäts- und Refinanzierungsstrategie der Bank fest, genauso wie den Risikoappetit, basierend auf dem SCF-Geschäftsmodellbedarf. Der Vorstand überprüft und genehmigt mindestens einmal jährlich die Limite zur Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sowie den langfristigen Refinanzierungsplan der Bank. Das Risikocontrolling ist an erster Stelle zuständig für die operative Analyse, Limitierung und Überwachung des Liquiditätsrisikos sowie für die strategische Liquiditätspositionierung. Diese Abteilungen werden vom Vorstand und dem Rechnungswesen unterstützt. Die Bank nutzt zur operativen Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken bankinterne Liquiditätsrisikomodelle. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Zusätzlich zur Durchführung des internen Stresstestings hat die Bank eine vom Vorstand genehmigte Mindestliquiditätsquote einzuhalten. Ergänzend im Rahmen der nachgelagerten Risikoüberwachung nutzt die Bank zur Ermittlung der Liquiditätsrisiken das VR-Control Modul "LiquiRis" als zusätzliches Instrument zur Steuerung und Simulation von Liquiditätsrisiken mittels Liquiditätsablaufbilanzen. Anhand definierter Zins- und Tilgungspläne werden in einer 12-monatigen Vorschau mögliche Liquiditätsengpässe aufgezeigt. Mittels Variation der Prolongationsparameter werden diese gestresst. Operationelle und rechtliche Risiken Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen sowie Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Das operationelle Risiko umfasst keine Geschäfts- und Reputationsrisiken. Das Risikocontrolling hat die Verantwortung über das Design, die Implementierung und die Aufrechterhaltung der Methoden, Systeme und Prozesse zur Steuerung und Überwachung des operationellen Risikos (OpRisk-Management). In den Verantwortungsbereich des OpRisk-Managements fallen die Risikoidentifikation, -messung und -steuerung mit Unterstützung der einzelnen Organisationseinheiten aufgrund des prozessspezifischen Charakters der OpRisk. Das Risikocontrolling zeichnet auch verantwortlich für eine risikoübergreifende Bewertung von Risiken (z.B. IT-Risiken) und für deren Aggregation, um einen ganzheitlichen Blick auf das nicht-finanzielle Risikoprofil der Bank einschließlich Migrationsplänen zu erhalten. Die folgenden drei Grundsätze liegen dem operationellen Risikomanagement zugrunde:
Die Bank wendet zahlreiche Verfahren an, um das breite Spektrum der in der Definition für operationelle Risiken aufgeführten Risikotypen abzudecken. Diese dienen dem Ziel der effizienten Steuerung des operationellen Risikos der Geschäftstätigkeit und werden zur Identifizierung, Beurteilung und Minderung operationeller Risiken genutzt. Die kontinuierliche Erfassung von Verlustereignissen aus operationellen Risiken in der Schadensfalldatenbank ist die Voraussetzung für die Steuerung und die systematische Risikoanalyse einschließlich einer Beschreibung des Geschäftsumfelds, in dem das Ereignis entstanden ist. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den adäquaten Umgang mit den operationellen Risiken. Insofern ist er insbesondere zuständig für die Sicherstellung der notwendigen Rahmenbedingungen und den Beschluss von Maßnahmen zur OpRisk-Steuerung. Strategische Risiken/ Ertragsrisiken/ Vertriebsrisiken Das "Geschäfts- und strategische Risiko" für die Greensill Bank AG manifestiert sich als Vertriebsrisiko aus den Vertriebsleistungen der Greensill Capital (UK) Ltd. und den daraus resultierenden mengeninduzierten effektiven und potentiellen Planabweichungen bei zu geringer Neugeschäftszuführung. Die Risikoinventuren aus den Jahren 2017,2018 bewerten diese Risikoart als "wesentlich". Der Vorstand betrachtet dieses strategische Risiko weiterhin als geschäftspolitische Globalzielgröße. Für die wertorientierte Gesamtbanksteuerung der Bank stellt sich weiterhin die Herausforderung der Abdeckung eines vollständigen Risikoprofils. Es ergibt sich somit die Notwendigkeit einer nochmaligen systematischen Auseinandersetzung mit der Risikoart unter jetzt veränderten erfolgswirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Im Fall rückläufiger oder unterplanmäßiger SCF-Volumen, die auf Basis historischer Schwankungsbreiten für die Zukunft in die bestehende Planung projektiert werden, müssen neben den negativen Eigenmittelauswirkungen (Verluste / geringere Gewinne reduzieren den Wert) auch die geringeren Risikoaktiva in Relation gesetzt werden. Ein strategischer Trigger durch Materialisierung ist bei Unterschreitung der Gesamtkapitalkennziffer von 14% zu sehen (interdependente Auswirkungen auf das Kapital-Mengen-Gerüst der Finanzplanung). Mit Verknüpfung von Risikobetrachtung und Finanzplanung lassen sich Informationen über die Sensitivität der unterjährigen Entwicklung feststellen. Risikokonzentrationen im SCF-Geschäft Risikokonzentrationen beschreiben eine Häufung gleicher oder ähnlicher Risikotreiber innerhalb spezifischer Risikoarten (d.h. Intra-Risikokonzentrationen in Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken) sowie unterschiedliche Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diese können innerhalb von Kontrahenten, Regionen/ Ländern und Branchen sowie darüber hinaus auftreten. Das Management von Risikokonzentrationen ist Bestandteil der Steuerung einzelner Risikoarten und wird regelmäßig überwacht. Das Hauptziel des Managements von Risikokonzentrationen besteht darin, übermäßige Konzentrationen im Portfolio zu vermeiden, was durch einen quantitativen und qualitativen Ansatz erreicht wird. Als wesentliche Faktoren sind somit definiert:
Risikolage Die Risikolage der Bank zeigt sich trotz des negativen Jahresergebnisses zum Ende des Jahres 2018 unverändert stabil. Die aufgrund der sehr guten Liquiditätsposition bestehenden Wachstumsreserven garantieren, neben der starken Kapitalbasis, eine solide Basis für das Jahr 2019. Seit Oktober 2018 erwirtschaftet die Greensill Bank AG auf monatlicher Basis operativ positive Erträge. Im Geschäftsjahr erzielte die Bank wiederholt ein positives Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Die Abwicklung des Altgeschäftes wird gemäß der aktuellen Planung im Jahr 2019 keine wesentlichen negativen Impulse auf die wirtschaftliche Lage der Bank ausüben. Die Forderungen aus dem SCF-Geschäft sind vollständig mit Warenkreditversicherungen besichert. Im Rahmen der durchgeführten Risikotragfähigkeitsberechnung im Going-Concern-Ansatz alter Prägung wird die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenmittelanforderung von 12,48% in Ansatz gebracht. Zum Bilanzstichtag war nach dieser Berechnungsmethodik eine Abdeckung der wesentlichen Risiken trotz der ausgesetzten Anwendung der Kreditrisikominderungsinstrumente in Form von Warenkreditversicherungen gegeben. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Greensill Bank AG haben bisher keine Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen festgelegt, da sowohl im Vorstand als auch auf der ersten und zweiten Führungsebene der Frauenanteil bereits über 30% liegt. Prognose- und ChancenberichtLaut dem Ausblick 2019 der M.M. WARBURG & CO Bank belasten der Handelsstreit zwischen den USA und China und der Brexit die konjunkturelle Dynamik. Die Folge ist eine Abschwächung des Investitionswachstums, der Exporte und des privaten Verbrauchs. Von dieser Entwicklung sind mittlerweile die meisten Industrie- und Schwellenländer betroffen. Nur die USA konnten sich dem bislang entziehen. Noch kann die Abschwächung als konjunkturelle Normalisierung gewertet werden. Sollte der Handelsstreit zwischen den USA und China jedoch eskalieren, droht 2019 ein stärkerer wirtschaftlicher Rückschlag. Aufgrund ihrer Exportabhängigkeit sind dabei die Länder der Eurozone besonders verwundbar. M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg, rechnet mit einer globalen Wachstumsverlangsamung von 3,7% auf 3,4%. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Konjunktur in den Industrieländern deutlich abkühlen wird. Angesichts einer sich abschwächenden Konjunktur und internationaler Handelskonflikte reduzieren viele börsennotierte Unternehmen in Deutschland ihre Umsatz- oder Gewinnprognosen. Im vergangenen Jahr hätten 34% der 309 Firmen aus dem sogenannten Prime Standard ihre Vorhersage mindestens einmal nach unten geschraubt, hieß es in einer Analyse des Beratungs- und Prüfungsunternehmens Ernst & Young (EY). Der strategischen Ausrichtung der Bank folgend, wurde für 2019 auf Basis des bestehenden integrierten SCF-Geschäftsmodells geplant. Der globale Markt für SCF-Lösungen ist weiterhin durch ein anhaltend starkes Wachstum geprägt. Die seit mehreren Jahren erhobenen Zahlen zeigen durchweg zweistellige Zuwachsraten. Jedoch differieren die Angaben in den Betrachtungsbereichen in der Höhe, in der das Produkt "SCF" einer ebenso differenzierten Definition unterliegt. Gemäß der Untersuchung "Win-Win-Win: The Sustainable Supply Chain Finance Opportunity" (Juni 2018, BSR | Sustainable Supply Chain Finance) ergaben sich im SCF-Markt in den vergangenen Jahren jährliche Wachstumsraten zwischen 15% und 20%, während traditionelle Handelsfinanzierungen nur ein geringes oder gar kein Wachstum aufwiesen. BSR schätzt, dass der Markt für SCF ein Volumen von $ 660 Mrd. erreichen kann und sich daraus Erlöschancen aus Supply Chain Finance in Höhe von insgesamt $ 6 Mrd. für die Marktteilnehmer ergeben können. Das quantitative Chancenpotential ist aus Sicht der Gesamtgruppe nachhaltig gegeben. Da es sich bei den SCF-Angebotsmodellen um technologiegetriebene Geschäftsmodelle handelt, sind die infrastrukturellen Herausforderungen an die Marktteilnehmer sehr groß. An dieser Stelle seien einzelne kritische Technologiefaktoren genannt:
Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des SCF-Geschäftes werden auch weiterhin folgende Trends haben:
Weitere Grundlage der diesjährigen Planung sind die vom Vorstand verabschiedeten Zielsetzungen für 2019 (Erträge vor Risikovorsorge, Ergebnis vor Steuern, aufsichtsrechtlicher Gesamtrisikobetrag, Kostenentwicklung und SCF-Volumen). Für 2019 wird dabei ein Zinsniveau in etwa auf Vorjahresniveau angenommen. Darüber hinaus sind durchschnittliche Wechselkurse für USD und AUD in die Planung eingeflossen. Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Supply-Chain-Finance-Geschäftes werden weiterhin schwerpunktmäßig auch die Wirkungen der global-reagiblen Finanzmärkte haben. Aufgrund der stark technologie- und Know-how-getriebenen Wettbewerbsposition der SCF-Branche dürfte das Branchenumfeld weiterhin einen gewissen Unabhängigkeitsgrad zu den weltwirtschaftlichen und europapolitischen Entwicklungen zeigen. Hiervon profitieren sollten auch das bankenunabhängige Geschäftsmodell der Greensill-Gruppe und somit auch die Greensill Bank AG. Zwei wesentliche Erfolgstreiber "Passporting" und Inhaberkontrollverfahrens (die 100%ige Aktienmehrheit wurde auf die Greensill Capital Pty Limited übertragen) konnten in 2018 aktiviert werden. Die Einführung der Passportingstrukturen wird zu einer erheblichen Ausweitung des Geschäftes in der EU führen. Entsprechende Dienstleistungserträge sind in der Planung der Greensill Bank AG in den Provisionserträgen enthalten. Wir gehen daher davon aus, dass wir für das Geschäftsjahr 2019 ein deutlich positives Ergebnis erzielen werden. Hierzu wird die Greensill Bank AG voraussichtlich nicht auf weitere Stützungsmaßnahmen des Alleingesellschafters angewiesen sein. Auch ohne die Aktivierung der Kreditrisikominderungstechnik ist ein balanciertes (ausreichendes Eigenkapital, sicherheitsorientierter Liquiditätspuffer, margenstarkes Neugeschäft) Wachstum möglich, da im Februar 2019 eine Zuführung zur Kapitalrücklage über T€ 13.020 erfolgt sind und eine weitere Stärkung der Risikotragfähigkeit bei gleichzeitiger kapitalinduzierter Wachstumsreserve gelegt wurde. Die geplante Gesamtkapitalkennziffer liegt trotz des geplanten Wachstums Ende 2019 bei ca. 14,6%. Der zukünftige Erfolg des Geschäftsmodells der Greensill Bank AG beruht dabei primär auf erfolgreichen Vertriebsleistungen der Greensill Capital (UK) Ltd., um den geplanten Wachstumskurs zu stützen. Es könnten sich Nachteile für die Greensill Bank AG ergeben, wenn der Zugang zu den Refinanzierungen an den von der Greensill Capital (UK) Ltd. originierten SCF-Assets nicht mehr gegeben wäre. Die Finanzplanung 2019 sieht eine Stabilität der administrativen Sachkosten vor. Die Personalkosten werden um ca. T€ 900 steigen. Entsprechend dem moderaten Aufbau des SCF-Bestandes auf T€ 600.000 werden die Nettozinserträge um ca. T€ 9.300 steigen. Das Provisionsergebnis wird aufgrund der weiter steigenden Passportinggebühren um ca. T€ 900 deutlich ansteigen. Bei weiterhin konservativer Planung der Risikokosten als auch konstanten sonstigen Aufwandselementen halten wir ein Ergebnis über ca. T€ 3.400 nach Steuern und vor Ergebniszuweisung zu den stillen Beteiligungen für erreichbar. Mit einer Gesamtkapitalkennziffer zum Bilanzstichtag von 14,8% sehen wir den Fortbestand der Bank gesichert. Gesamtaussage zum JahresabschlussFür das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir auf Grundlage der gültigen Planung ein positives Ergebnis von mindestens ca. € 3,4 Mio. vor Ergebniszuweisung zu den stillen Beteiligungen, ohne dass die Warenkreditversicherungen wieder als Kreditrisikominderungsinstrumente eingesetzt werden können. Wir gehen davon aus, dass auch ohne die entsprechenden Provisionserträge aus der Dienstleistung "Passporting" und ohne Ertragszuschüsse der Muttergesellschaft ein positives Ergebnis erzielt werden kann. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktGDie Bank hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung oder Vorteile erhalten. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse verbundener Unternehmen getroffen, die zum Nachteil für die Gesellschaft erscheinen.
Bremen, 21. März 2019 Greensill Bank AG Der Vorstand Jutta Baalmann Danyon Lloyd Markus Nünnerich der Greensill Bank AG, BremenAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018der Greensill Bank AG, Bremen
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Angaben1. Bilanzierungsvorschriften Die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 4088 eingetragen. Die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie die einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) werden für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 angewandt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 2. Eine Erweiterung der Gliederung erfolgt um den Posten "Leasingvermögen" sowie hinsichtlich der Posten "Leasingerträge" und "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen". Im Gezeichneten Kapital ist eine Untergliederung in "Grundkapital" und "Einlagen stiller Gesellschafter" erfolgt. Negative Zinsen werden in einer zusätzlichen Vorspalte in der Gewinn- und Verlustrechnung von den Zinserträgen abgesetzt. Positive Sollzinsen werden analog dazu in einer zusätzlichen Vorspalte in der Gewinn- und Verlustrechnung von den Zinsaufwendungen abgesetzt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wurde analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon-Vermerke" angewandt. Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen grundsätzlich den Vorjahresgrundsätzen. Eine Abweichung ergibt sich bei der Bilanzierung der abgezinsten Sparbriefe. Diese werden im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 nicht mehr zum Erfüllungsbetrag, sondern zum Zeitwert bilanziert. Diese Änderung bedingt sich durch den Wechsel des Kernbanksystems zur Vermeidung manueller Eingriffe. Durch die geänderte Darstellung erfolgt eine Bilanzverkürzung, da keine aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für die abgezinsten Sparbriefe mehr zu bilden sind. Die aktive Rechnungsabgrenzung für die abgezinsten Sparbriefe betrug im letzten Jahr T€ 69. Da es sich nur noch um ein auslaufendes Geschäft handelt, ist der Einfluss dieser Änderung auf die Vermögenslage als unbedeutend zu erachten. Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt - es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Grundsätzlich werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. 2. Einzelpostenbezogene Darstellung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert. b) Forderungen an Kunden Forderungen an Kunden sind zum Nominalwert und in beschränktem Umfang zuzüglich anteiliger Zinsen sowie berechneter Kreditgebühren und abzüglich der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden individuell zu jedem Einzelfall gebildet. Pauschalwertberichtigungen werden entsprechend dem Schreiben des BMF vom 10. Januar 1994 gebildet. Durch die so gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wird allen erkennbaren Ausfallrisiken Rechnung getragen. Die erworbenen Trust-Anteile, Forderungen und Notes im Supply-Chain-Finance-Geschäft (SCF-Geschäft) werden unter den Forderungen an Kunden bilanziert. Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum an den hiermit verbundenen Zahlungsversprechen fallen auseinander. Die Bank bilanziert ihr wirtschaftliches Eigentum an den Trust-Anteilen, die die Rechte auf die Zahlungen aus den Zahlungsversprechen verkörpern. Im Berichtsjahr wurden weiterhin Notes von drei durch die Greensill Capital (UK) Ltd., London/Großbritannien, bewirtschafteten luxemburgischen Verbriefungsgesellschaften erworben, die durch SCF-Participations (Trust-Anteile) besichert sind und bei denen sich die Ausgestaltung jeder SCF-Note nach den Fälligkeiten der darin verkörperten Participations richtet. Aufgrund ihrer individuellen Ausgestaltung stellen diese SCF-Notes keine börsenfähigen Wertpapiere dar, daher sind diese gemäß § 15 RechKredV ebenfalls im Posten Forderungen an Kunden ausgewiesen. Die in Bewertungseinheiten einbezogenen SCF-Fremdwährungsforderungen (einschließlich der SCF-Notes) werden nach der sogenannten Einfrierungsmethode bilanziert. c) Leasingvermögen Die Greensill Bank AG hat im Januar 2015 den Kauf eines gebrauchten Luftfahrzeuges vom Typ Piaggio P-180 Avanti II (Bj. 2011) für einen Preis von US-$ 3.800.000,00 vorgenommen. Im Jahr 2018 wurden nochmals zwei gebrauchte Luftfahrzeuge gekauft: Ein weiteres vom Typ Piaggio P-180 Avanti II (Bj. 2014) für US-$ 3.375.000,00 und eine Dassault Falcon 7X (Bj. 2011) für US-$ 21.750.000,00. Die Flugzeuge werden jeweils im Rahmen eines Leasingvertrages (Leasinggeber: Greensill Bank AG) langfristig an eine Enkelgesellschaft der Greensill Capital Pty Limited, Bundaberg/Australien, mit Sitz Isle of Man, überlassen. Der Leasinggegenstand wurde zu Anschaffungskosten, umgerechnet bei Zugang mit dem damaligen EUR/USD-Umrechnungskurs, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend den steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern bilanziert. d) Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend den steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in die Bilanz aufgenommen. e) Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten oder deren niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Rückdeckungsversicherung dient zur Deckung der Pensionsverpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 HGB zu saldierenden Vermögensgegenstände per 31. Dezember 2018 wurde mit € 1.180.300,13 auf Basis gemeldeter Aktivwerte (Zeitwert und gleichzeitig fortgeführte Anschaffungskosten) ermittelt und vollständig mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. f) Aktive Rechnungsabgrenzung Der Posten betrifft im Voraus geleistete Zahlungen für Aufwendungen des Folgejahres. g) Latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren insbesondere aus den Pensionsrückstellungen für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bestehen zum Bilanzstichtag steuerliche Verlustvorträge. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 32,275 % zu Grunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15,0 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der unternehmensindividuelle Gewerbesteuersatz von 16,45 % berücksichtigt. Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung - ohne Berücksichtigung etwaiger steuerlicher Verlustvorträge - in Höhe von € 433.875 wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB im Berichtsjahr nicht aktiviert. h) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden bis auf die abgezinsten Sparbriefe mit dem Erfüllungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Die abgezinsten Sparbriefe werden seit diesem Jahr zum Zeitwert bilanziert. i) Pensionsrückstellungen Die Neuberechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Dabei wurden als Rechnungszins 3,21 % gemäß RückAbzinsV, für künftige Gehalts- und Rentensteigerung 2,00 % p.a. sowie die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Der Rechnungszinssatz basiert seit 2016 - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 3,21 % (im Vorjahr: 3,67 %). Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Verpflichtungen um den durchschnittlichen Marktzinssatz für sieben Jahre (2,32 % p.a.) beträgt T€ 445. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. j) Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. k) Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen in der Bilanz ausgewiesen. l) Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungs- und periodengerecht erfasst. II. Besondere Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz1. Aktiva a) Forderungen an Kreditinstitute Die anderen Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Es handelt sich um eine Festgeldanlage bei der DZ Bank AG, Frankfurt, die verpfändet ist. b) Forderungen an Kunden Der Bilanzausweis gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Bei den Forderungen an verbundene Unternehmen handelt es sich um eine Forderung aus erbrachten Dienstleistungen sowie aus Verzugszinsen im SCF-Geschäft an die Greensill Capital (UK) Ltd., London/ Großbritannien. Forderungen an Kunden in Fremdwährung im SCF-Geschäft (einschließlich der SCF-Notes) sind großteils über die gesamte Laufzeit durch eingebettete Devisenswaps abgesichert. Die Umrechnung erfolgt anhand des kontrahierten Wechselkurses. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen in Fremdwährung aus dem SCF-Geschäft in Höhe von € 456.966.991,17 (Vorjahr € 213.009.085,60). c) Sachanlagen
Die Grundstücke und Gebäude werden mit einem Buchwert von € 5.245.236,40 selbst genutzt. d) Anlagengitter der Greensill Bank AG
e) Sonstige Vermögensgegenstände
f) Aktive Rechnungsabgrenzung Bei diesem Ausweis handelt es sich um Abgrenzungen für drei Rechnungen in Höhe von € 228.724,12. 2. Passiva a) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden, außer bei abgezinsten Sparbriefen, zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die abgezinsten Sparbriefe werden in diesem Jahr erstmalig zum Zeitwert bilanziert. Diese Änderung der Bilanzierungsmethode bedingt sich durch den Wechsel des Kernbanksystems zur Vermeidung manueller Eingriffe. Der Bilanzausweis der Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Der Bilanzausweis der anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
b) Verbriefte Verbindlichkeiten Mit Datum vom 23. Oktober 2014 wurden zwei Wandelschuldverschreibungen (CoCos) mit einem Nennbetrag von insgesamt € 6.807.000,00 ausgegeben, die steuerlich als Fremdkapital behandelt werden. Hierfür liegt eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung vor. Die Ausgabe der Pflichtwandelanleihen erfolgte gegen Sacheinlagen durch Einbringung von Forderungen gegen die Gesellschaft. Auch im Berichtsjahr erfolgte keine Zinszahlung. Es bestehen verbriefte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 4.747.710,77 (Vorjahr: T€ 116). c) Sonstige Verbindlichkeiten Nicht unwesentliche Einzelposten sind:
d) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB für Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 beträgt € 4.888.149,00. Aufgrund des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurden im Geschäftsjahr € 57.461,00 (1/15 des zum 1. Januar 2010 ermittelten Unterschiedsbetrags in Höhe von € 861.901,00) zu den Pensionsrückstellungen zugeführt. Für sämtliche Pensionsverpflichtungen existieren Rückdeckungsversicherungsverträge, welche an die Pensionäre verpfändet sind. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen (Bewertungsänderung) in Höhe von € 444.944,00 (Unterschiedsbetrag). Die Unterdeckung zum notwendigen Erfüllungsbetrag beträgt € 344.752,00. e) Nachrangige Verbindlichkeiten Der Posten gliedert sich (ohne anteilige Zinsen) wie folgt: € 2.556.459,41 (nominal DM 5.000.000,00) 7,00 % p.a. fällig am 20. August 2021 € 2.556.459,41 (nominal DM 5.000.000,00) 7,00 % p.a. fällig am 10. November 2022 Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Eine Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vorgesehen. Die Verbindlichkeiten werden im Falle einer Insolvenz der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet. Die nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllen die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 5a KWG. Die Zinsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr € 357.904,32. f) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Bank betrug zum Ende des Geschäftsjahres € 40.344.546,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.833.843 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Nennwert von insgesamt € 40.344.546,00 (€ 22,00 pro Aktie). Aus der Abzinsung von Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vorjahr: sieben Jahre) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 445. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Februar 2018 wurde eine Erhöhung des Kapitals gegen Bareinlage in Höhe von € 10.945.264,00 auf € 40.344.546,00 durch Ausgabe von 497.512 neuen Aktien mit rechnerischem Nennbetrag von je € 22,00 und einem Ausgabepreis von € 40,20 je Stück beschlossen. Diese Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt € 19.999.982,40 ist am 9. Februar 2018 auf dem Sonderkonto bei der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, eingegangen. Die Eintragung ins Handelsregister ist am 27. Februar 2018 erfolgt. Die Genehmigung durch die BaFin liegt seit 8. März 2018 vor, so dass die Kapitalerhöhung vollständig vollzogen ist. Darüber hinaus wurde am 14. Dezember 2018 eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB über € 19.988.888,70 durch die Gesellschafterin geleistet. Darüber hinaus bestehen zwei stille Beteiligungen. Hierdurch sind dem Kapital der Bank in der Vergangenheit insgesamt € 5.125.000,00 zugeflossen. Die Einlagen sind befristet bis zum 31. Dezember 2020. Im Zuge der Beteiligung am Verlust des Geschäftsjahres 2010 wurde die Summe der stillen Beteiligungen auf € 3.964.166,75 herabgesetzt, die Beteiligung am Verlust des Geschäftsjahres 2011 führte zu einer Herabsetzung der stillen Beteiligung auf € 2.813.630,40, für das Geschäftsjahr 2012 auf € 507.556,05, für das Geschäftsjahr 2013 auf € 201.063,78 und für das Geschäftsjahr 2014 auf € 155.736,10. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung erfolgte im Jahr 2015 eine Zuschreibung des herabgesetzten Nennbetrags der stillen Beteiligung in Höhe des positiven Jahresergebnisses vor Zuschreibung der stillen Beteiligung auf € 225.031,21. Mit der Verlustbeteiligung für das Jahr 2016 wurde die Summe der stillen Beteiligung auf € 208.148,06 herabgesetzt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die stille Beteiligung durch Verlustbeteiligung auf € 208.088,37 herabgesetzt. Im Geschäftsjahr 2018 wird die stille Beteiligung durch Verlustbeteiligung auf € 206.326,95 herabgesetzt. g) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag € 31.174.718,90. 3. Angaben unter der Bilanz Eventualverbindlichkeiten
Die Risiken hieraus werden durch das Kreditrisikomanagement überwacht. Es wurden keine akuten Ausfallrisiken festgestellt; mit einer Inanspruchnahme wird daher derzeit nicht gerechnet. Beträge in Fremdwährung Der Gesamtbetrag der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt € 458.160.252,77 (Vorjahr € 216.919.519,25). Der Gesamtbetrag der im Jahresabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährung lauten, beträgt € 30.172.345,27 (Vorjahr: € 19.505.596,28). III. Besondere Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und VerlustrechnungZinserträge Die geographische Aufteilung der Zinserträge auf Basis der durchschnittlichen Bestände, inkl. Verzugszinsen, stellt sich wie folgt dar:
Die von der Greensill Capital (UK) Ltd. gezahlten Verzugszinsen (T€ 73) sind in der Darstellung der geographischen Aufteilung dem Land zugeordnet, aus dem das originäre Zahlungsversprechen und damit die daraus resultierenden Zinserträge stammen. Auf eine geographische Aufteilung der weiteren Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wurde verzichtet, da keine sich wesentlich unterscheidenden Märkte vorliegen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von € 366.101,00 wurden entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von € 41.260,18 verrechnet und unter der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Weitere nicht unwesentliche Einzelbeträge sind:
Leasingerträge Die Erträge aus den Leasingverträgen über die Luftfahrzeuge haben im Berichtsjahr € 1.327.998,38 betragen. Sonstige betriebliche Erträge Nicht unwesentliche Einzelbeträge sind:
Außerordentliche Aufwendungen Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Außerordentliche Erträge Es handelt sich im Wesentlichen um eine erfolgswirksame Ausbuchung und mit Besserungsschein ausgestatteten, durch die Greensill Capital Pty Limited, Bundaberg/Australien, gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt € 4.000.000,00. IV. Beteiligungen an der Gesellschaft gemäß § 20 AktGGemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind die Mitteilungen über Beteiligungen nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG im Anhang aufzunehmen. Es wurden folgende Mitteilungen veröffentlicht: 14. Dezember 2018: Die Greensill Capital Pty Limited, Bundaberg, Australien, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr 100 % an unserer Gesellschaft gehören. V. Sonstige Angaben1. Aufsichtsrat und Vorstand Aufsichtsrat
Vorstand
Sämtliche Vorstände übten während ihrer Tätigkeit für die Greensill Bank AG keinen anderweitigen Beruf aus.
6. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Gruppen
7. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer nach Feststellung bestehende Bilanzverlust in Höhe von € 4.121.443,38 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 8. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (BFA 3) Die Berechnung zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs erfolgt mittels der Barwertmethode unter Berücksichtigung von Risiko- und Verwaltungskosten. Für Geschäfte mit unbestimmten Zins- bzw. Kapitalbindungen werden Ablauffiktionen verwendet, die auch im internen Risikomanagement herangezogen werden. Entsprechend dem Geschäftsmodell der Bank wird ein revolvierendes SCF-Geschäft bei der Schließung von Passivüberhängen berücksichtigt. Die Berechnung zum Bilanzstichtag ergab einen positiven Barwert von € 8,7 Mio. 9. Abschlussprüferhonorare Im Geschäftsjahr 2018 waren folgende Abschlussprüferhonorare aufwandswirksam:
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen enthält eine ertragswirksame Auflösung der Rückstellung des Vorjahres in Höhe von € 52.567,85. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen die Beratung zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. 10. Bewertungseinheiten Die von der Greensill Bank AG abgeschlossenen SCF-Geschäfte (einschließlich SCF-Notes) beinhalten Devisenswaps in Form eingebetteter Derivate. Diese dienen ausschließlich der Währungsabsicherung der SCF-Geschäfte und stellen Mikro-Hedges dar. Zur bilanziellen Abbildung wird die Einfrierungsmethode verwandt. Die zum Bilanzstichtag von der Greensill Bank AG gebildeten Bewertungseinheiten sind hinsichtlich der Zeitwerte der Sicherungsgeschäfte im nachfolgenden Bewertungsspiegel dargestellt:
Die Zeitwerte der eingebetteten Devisenswaps wurden aus der Differenz zwischen den Umrechnungskursen zum Abschluss der FX Deals und den Umrechnungskursen zum Bilanzstichtag ermittelt. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die gegenläufigen Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig ausgeglichen. Auch zukünftig werden sich bei den jeweiligen abgesicherten Risiken die gegenläufigen Wertentwicklungen ausgleichen, da die in den SCF-Geschäften vertraglich eingebetteten Devisenswaps betraglich in gleicher Höhe, in derselben Währung und Laufzeit wie die zugrunde liegenden Fremdwährungsforderungen aus dem SCF-Geschäft bestehen. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Term-Match-Methode" verwendet. Der Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen erfolgt je nach Fälligkeit der SCF-Geschäfte. Die abgeschlossenen SCF-Geschäfte weisen grundsätzlich eine maximale Laufzeit von 180 Tagen auf. 11. Nahestehende Unternehmen und Personen Im Geschäftsjahr 2016 hat die Greensill Capital Pty Limited der Bank drei unverzinsliche Darlehen in Höhe von insgesamt € 1.320.000,00 gewährt. Die Darlehen sind unbefristet und die ausgesprochenen Darlehensverzichte mit Besserungsschein ausgestattet. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Greensill Capital Pty Limited der Bank drei unverzinsliche Darlehen in Höhe von insgesamt € 3.680.000,00 gewährt. Die Darlehen sind unbefristet und die ausgesprochenen Darlehensverzichte mit Besserungsschein ausgestattet. Mit Datum vom 6. Dezember 2018 hat die Greensill Capital Pty Limited der Bank ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von € 4.000.000,00 gewährt. Das Darlehen ist unbefristet und der ausgesprochene Darlehensverzicht mit einem Besserungsschein ausgestattet. Die Besserungsabreden sehen eine Rückzahlung der jeweiligen Darlehen vor, wenn die Kapitalinstrumente gemäß Artikel 26 Abs. 1 lit. a) und b) der CRR der Bank eine im Vertrag festgelegte Höhe erreichen oder übersteigen. Die Prämien für die Kreditversicherungen wurden im Geschäftsjahr von der Greensill Capital (UK) Ltd. in Höhe von $ 9,9 Mio. bezahlt. Die Bank hat im Geschäftsjahr von der Greensill Capital (UK) Ltd. Verzugszinsen für überfällige Forderungen aus dem SCF-Geschäft in Höhe von € 72.548,10 erhalten. Im Geschäftsjahr wurden im Auftrag der Greensill Capital (UK) Ltd. SCF-Notes durch die Bank erworben und taggleich an Dritte weiterveräußert. Die Bank erzielte hieraus Provisionserträge in Höhe von T€ 88. Darüber hinaus erbrachte die Greensill Bank AG für die Greensill Capital (UK) Ltd. weitere Dienstleistungen im Rahmen des Forderungsankaufs im EU-Raum (Passporting). Hierdurch erzielt die Bank Provisionserträge in Höhe von T€ 173. Zum 31. Dezember 2018 hat die Greensill Bank AG mehrere bar unterlegte Garantien in Höhe von insgesamt T€ 362 durch die Greensill Capital (UK) Ltd. erhalten. Die gewährten Garantien dienen der Barunterlegung von Kundenforderungen. Unterjährig bestanden bar unterlegte Garantien in Höhe von T€ 1.481. Die im Leasingvermögen ausgewiesenen Flugzeuge werden im Rahmen mehrerer Leasingverträge (Leasinggeber: Greensill Bank AG) langfristig an eine Enkelgesellschaft der Greensill Capital Pty Limited, Bundaberg/Australien, mit dem Sitz Isle of Man, überlassen. Sämtliche operativen Kosten werden zwischen der Tochtergesellschaft und Greensill Capital (UK) Ltd. abgerechnet. Im Geschäftsjahr bestanden Pflichtwandelanleihen gegenüber der Greensill Capital (UK) Ltd. i. H. v. T€ 4.748. Die Verzinsung der Pflichtwandelanleihen liegt nach den Verträgen im Ermessen des Vorstands. Im Geschäftsjahr hat die Bank keine Zinsen bezahlt. Die Greensill Capital (UK) Ltd. hat sich im Geschäftsjahr dazu bereiterklärt, nach Ablauf des Geschäftsjahres zum Teil variable Gehaltszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 an ein Vorstandsmitglied zu leisten. Die Höhe der Zahlung stand zum Bilanzstichtag noch nicht fest. Durch die Bank wird somit keine variable Vergütung gezahlt, so dass kein Rückstellungsbedarf für diesen variablen Gehaltsbestandteil erforderlich war. Zwei der sechs Aufsichtsratsmitglieder haben im Januar 2018 den Verzicht auf die jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt € 35.875,00 für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr im Aufsichtsrat der Bank erklärt. Mutterunternehmen der Bank ist nach Übertragung der Aktien am 14. Dezember 2018 die Greensill Capital Pty. Limited in Bundaberg in Australien. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Companies House. 12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Miet- und Wartungsverträge für Geschäftsräume sowie für Büro- und Geschäftsausstattung mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen. Die Aufwendungen hierfür betrugen im Geschäftsjahr 2018 T€ 70. Für das Jahr 2019 werden Aufwendungen in vergleichbarer Höhe anfallen. 13. Nachtragsbericht / Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 31.12.2018 Durch Beschluss der Greensill Capital Pty. Limited vom 27. Februar 2019 wurde durch diese eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von € 13.020.285,30 geleistet. Diese Zuzahlung wurde am 27. Februar 2019 gezahlt und verbucht.
Bremen, 21. März 2019 Greensill Bank AG Der Vorstand Jutta Baalmann Danyon Lloyd Markus Nünnerich Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Greensill Bank AG, Bremen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Greensill Bank AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Greensill Bank AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Werthaltigkeit des Kreditgeschäftsa) Das Risiko für den Abschluss Im Jahresabschluss der Greensill Bank AG, Bremen, werden in der Bilanz Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 498.638 ausgewiesen. Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen an Kunden sind im Abschnitt I. 2. b) und im Abschnitt II. 1. b) des Anhangs enthalten. Die Grundsätze zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs sind im Abschnitt zu den angewandten Bilanzierungsmethoden (Abschnitt I. 2. b) im Anhang beschrieben. Die Forderungen an Kunden stellen einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme der Bank dar. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Forderungen regelmäßig die Verwendung geschätzter Werte, insbesondere Sicherheitenwerte, erforderlich. Da diese Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe der gegebenenfalls erforderlichen Wertberichtigungen haben und die Wertberichtigungen insofern mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensentscheidungen des Vorstands behaftet sind, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung besonders bedeutsam. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung der Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden. Wir haben zudem die Existenz und die Wirksamkeit von Schlüsselkontrollen über die manuellen Prozesse der Gesellschaft zur Identifizierung und Bewertung von Forderungen an Kunden und den zugehörigen Sicherheiten geprüft. Dabei haben wir auch die entsprechende Geschäftsorganisation und die verwendeten IT-Systeme berücksichtigt. Daneben haben wir die wesentlichen Annahmen und Schätzwerte im Zusammenhang mit der Sicherheitenbewertung und Erlangung von Prüfungsnachweisen über Entscheidungen des Managements beurteilt. Darüber hinaus haben wir zum vorgezogenen Prüfungsstichtag 31. Oktober 2018 risikoorientiert in Stichproben (bewusste Auswahl) die Werthaltigkeit der Forderungen beurteilt, indem wir unter anderem den Bestand und die Bewertung der Sicherheiten, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Höhe der gebildeten Einzelwertberichtigungen gewürdigt haben, um eine rechtzeitige Erkennung von Risikovorsorgebedarf und eine angemessene Höhe des Wertminderungsaufwand zu gewährleisten. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Prozesse und Kontrollen grundsätzlich angemessen und geeignet sind, um die Werthaltigkeit der Forderungen zu gewährleisten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. November 2018 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der Greensill Bank AG, Bremen, tätig. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Marcel Filusch.
Stuttgart, 21. März 2019 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Matthias Kopka, Wirtschaftsprüfer Marcel Filusch, Wirtschaftsprüfer Zusätzliche AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 9. Mai 2019 festgestellt. |
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