LGS Gastronomie GmbHLiquidiert

52372 Kreuzau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 5908
Eingetragen
5.8.2010
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Gegenstand
Die Führung von Gastronomiebetrieben einschließlich Catering.

Historie

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Management

NameRolle
Miriam Zahn
seit 19.3.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nahid Abdollah Pasha Famian
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LGS Gastronomie GmbH

Kreuzau

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

  31.12.2010
EUR
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   12.500,00
B. Anlagevermögen    
Sachanlagen   14.961,00
C. Umlaufvermögen    
Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   25.313,64
    52.774,64

Passiva

   
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00
II. Bilanzgewinn   4.491,24
    29.491,24
B. Rückstellungen   3.506,46
C. Verbindlichkeiten   19.776,94
    52.774,64

Anhang

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Es handelt sich bei der LGS Gastronomie GmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB. Das Berichtsunternehmen hat von den größenabhängigen Erläuterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 274 a, 276,286 Abs. 4 und 288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach der Bilanzrechtsform gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, brauchen die Regelungen zu Steuerabgrenzung (§ 274 HGB) nicht angewendet werden. Die Befreiung wird insoweit in Anspruch genommen.

Ebenefalls sind kleine Kapitalgesellschaften bzw. Kap. & Co. Gesellschaften i. S. von § 264 a HGB gemäß § 288 Abs. 1 HGB und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. von § 264 a HGB gemäß § 288 Abs. 2 HGB von der Abgabepflicht nach § 285 Nr. 29 HGB befreit.

Das Berichtsunternehmen unterliegt hinsichtlich latenter Steuern also nicht den Anhangsangaben.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt der Übergang von den degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Sonderabschreibungen sind zur Gewinnoptimierung erfolgt, soweit sie zulässig und zweckmäßig gewesen sind.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel nicht ausgewiesen, oder auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von EUR 150,00 . 1.000,00 werden gem. § 6 Nr. 7 Absatz 2a EStG linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus durchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet, soweit ein Kreditrisiko gegeben ist. Der Geldeingang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der betriebsüblichen Bedingungen. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die im Kassenbestand enthaltenen Fremdwährungen werden unter Beachtung des Niederswertprinzips mit Stichtagskursen bewertet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird ein einheitlicher Durchschnittskurs angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Pensionsrückstellungen werden, soweit Anwartschaften gewährt worden sind, in Höhe der steuerrechtlichen Teilwerte gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein aufgenommenes Darlehen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten EUR 400,00 übersteigt.

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses.

Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrug zum Bilanzstichtag EUR 15.421,97.

Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Reiner Karl Caster, bestellt. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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