Synväx GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Lexow seit 21.8.2023 | Vorstandsmitglied |
Rudolf Jost seit 6.8.2013 | Vorstandsmitglied |
Frank Bachmann seit 19.3.2013 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Inwerken AGIsernhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inwerken AG Beratung, Schulung und Einführung von EDV-Anwendungssystemen Pappelweg 5, 30916 IsernhagenInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Unternehmens 2. Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung 3. Geschäftsverlauf 2023 4. Personalbereich 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 6. Finanzielle Leistungsindikatoren 7. Risiko- und Chancenbericht 8. Planung für 2024 und Ausblick 9. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht 1. Grundlagen des Unternehmens Die Inwerken AG, als IT-Dienstleistungsunternehmen, unterstützt sowohl Mittelstandsunternehmen als auch Konzerne in der Implementierung und Weiterentwicklung, den Betrieb und der Wartung ihrer SAP-Software. Die Inwerken AG ist Silver Partner der SAP und spezialisiert auf den Einsatz von SAP ECC und S/4HANA Software. Neben diesen SAP-Dienstleistungen ist die Inwerken AG noch im Bereich der Webentwicklung und dem Bereich IIoT mit der Integration von eKanban in ERP-Systeme aktiv. Der Branchenschwerpunkt liegt in der Industrie & Produktion, Automotive und bei projektorientierten Service-Unternehmen. Der Hauptsitz ist in Isernhagen, Niederlassungen befinden sich in Berlin, Braunschweig, Hamburg, Rudolstadt und Stuttgart. 2. Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung Das Kerngeschäft der Inwerken AG wurde im Jahr 2023 maßgeblich durch das volatile Geschäftsklima und den damit verbundenen Schwankungen der verfügbaren IT-Budgets bei ihren Kunden geprägt. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem deutschen und europäischen Markt. Inwerken konnte sich trotz der Situation im Geschäftsjahr gut behaupten und profitierte von der guten Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, indem ihre Expertise beim Bestandskunden, als auch Neukunden gefragt ist. Trotz steigendem Digitalisierungs- und Transformationsdruck zu SAP S/4HANA, wurden im Jahresverlauf viele Projekte verschoben oder auch gestoppt, um sich den Marktgegebenheiten anzupassen. Herausforderung bestehen am generellen Fachkräftemangel, die immer größer werdenden bürokratischen Auflagen und die noch bestehende Lieferkettenproblematik der Industrie. Nicht zuletzt sind die politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen durch den Krieg zu nennen. 3. Geschäftsverlauf 2023 Im Jahr 2023 erzielte die Inwerken AG in einem wirtschaftlich neutralen Umfeld einen Umsatz von 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 9,7 Mio. Euro) und erreichte somit nicht die eigenen Erwartungen von 10,0 Mio. Euro. Dabei ist die Umsatzrentabilität auf 6,7 % (Vorjahr: 8,2 %) gesunken aufgrund der Personalfixkosten bei allgemeinem Umsatzrückgang sowie des erhöhten Anteils an bezogenen Leistungen. Nennenswerte negative Auswirkungen auf den Umsatz waren die Projektverschiebungen im 4. Quartal 2023. Eine Herausforderung war und bleibt der Fachkräftemangel, die SAP-S/4HANA-Strategie und die damit einhergehenden, erhöhten Ausbildungszeiten und -kosten im S/4HANA-Umfeld. 4. Personalbereich Im Jahr 2023 wurden durchschnittlich 61 (Vorjahr: 57) Mitarbeitende beschäftigt. Der weitaus größte Teil der Mitarbeitenden hat einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und eine ausgeprägte Qualifikation als Software-Entwickler/in, Projektleiter/in und/oder Berater/in. Im Jahr 2023 hatte Inwerken eine positive Personalentwicklung und konnte diese leider nicht in eine Steigerung des eigenen Umsatzes nutzen. Das eigenverantwortliche Arbeiten aus dem mobilen Arbeiten stellt weiterhin eine erhöhte Anforderung an die Mitarbeitenden, die gezielte Aus- und Weiterbildung und an die internen Prozesse der Inwerken-Organisation dar. 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme sank von 9.161 TEUR auf 8.092 TEUR und bewegt sich somit deutlich unter dem Vorjahresniveau; im Wesentlichen aufgrund gesunkener liquider Mittel bei gleichzeitigem Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber dem Hauptaktionär. Unseren Tochtergesellschaften der Synväx GmbH (75 %) und der WSN Technologies AG (100 %) wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 528 TEUR bereitgestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen bei 1.654 TEUR. Dies entspricht etwa 2,1 durchschnittlichen Monatsumsätzen und ist somit etwas besser als im Vorjahresvergleich (Vorjahr: 1.962 TEUR und 2,4 Monatsumsätze). Die Forderungen zum Stichtag haben überwiegend ein Zahlungsziel in 2024 und sind zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses zum größten Teil ausgeglichen. Der Bestand an liquiden Mitteln am Jahresende betrug 107 TEUR (Vorjahr: 673 TEUR). Die Gesellschaft finanziert den Geschäftsbetrieb aus dem eigenen Cashflow bzw. Rücklagen. Für das Anlagevermögen der Inwerken AG wurden Finanzierungen für das Geschäftsgebäude im Jahr 2019 und 2020 aufgenommen. Die Darlehen werden regelmäßig mit Zins und Tilgung bedient. Im Notfall und für einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf steht die Inwerken Holding GmbH, der Hauptaktionär, zur Seite. Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit waren im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Die Eigenkapitalquote beträgt 33,5 % (Vorjahr: 27,0 %); bedingt durch die teilweise Thesaurierung des Vorjahresergebnisses bei gleichzeitig deutlichem Rückgang der Bilanzsumme. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.307 TEUR (Vorjahr: 1.511 TEUR) beinhalten insbesondere Rückstellungen für Personal (Urlaub und Bonus) (759 TEUR; Vorjahr: 924 TEUR) und Gewährleistung (141 TEUR; Vorjahr: 145 TEUR), sowie Rückstellungen für ausstehende Kundenverpflichtungen (133 TEUR; Vorjahr: 134 TEUR). Im Jahr 2023 wurde ein Ergebnis vor Steuern von 840 TEUR (Vorjahr: 1.202 TEUR) erwirtschaftet und entspricht damit 8,6 % (Vorjahr 11,9 %) der Gesamtleistung. Der Vorstand zeigt sich mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zufrieden. 6. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung der Gesellschaft findet im Wesentlichen durch die Kenngrößen Auslastung, Umsatzerlöse und Kosten pro Projekt statt. 7. Risiko- und Chancenbericht Die Inwerken AG hat für ihre Unternehmensgröße mit ca. 50 direkten Kunden eine hohe Anzahl an Bestandskunden. In der breit angelegten Form des Kundenportfolios ist eine wesentliche Chance für zukünftige Ergebnissteigerungen zu sehen. Zur Stabilität des Geschäftes trägt unter anderem der hohe Anteil der Direktkunden bei, der Anteil liegt bei über 80 % vom Umsatz. Diese Kundenbeziehungen verlaufen im Wesentlichen planbarer, da der direkte Kundenkontakt und somit eine gemeinsame Planung besteht. Ein grundsätzliches Risiko besteht im Rahmen veränderlicher Konjunkturdaten, welche aktuell aus der veränderten weltpolitischen Lage und dem Krieg in der Ukraine bestehen. Auch im Jahr 2023 hatte die Inwerken AG die Herausforderung, auf geänderte Kundenplanungen zu reagieren. Die IT-Budgets werden zum Teil sehr kurzfristig verschoben, gestreckt oder gestrichen. Dies führte allerdings auch zur Chance, sich neue Kundenreferenzen aufzubauen oder bestehende Referenzen zu stärken. Allerdings besteht das Risiko von temporären Leerkapazitäten. Diese investiert die Inwerken AG in Weiterbildung, Aufbau von Demo-Prozessen oder in die Weiterentwicklung und Automatisierung interner Prozesse. Haftungsrisiken bzw. Vertragsstrafen bei Nichterreichung von Zielen sowie einer Fehlkalkulation und somit einer Überschreitung der geplanten Aufwendungen zur Projektfertigstellung bestehen im Beratungs- und Entwicklungsumfeld immer, werden aber durch intensives und regelmäßiges Projektcontrolling minimiert. Darüber hinaus bestehen weitere gesamtwirtschaftliche Risiken, welche sich durch die weltpolitischen Veränderungen im Jahr 2023 ergeben haben. Konkrete bestandsgefährdende Risiken werden derzeit nicht gesehen. 8. Planung für 2024 und Ausblick Aufgrund der Herausforderungen, die mit der Veränderung der weltpolitischen Situation in Verbindung stehen, ist eine nicht unbedeutende wirtschaftliche Veränderung der Rahmenbedingungen auch für Europa zu erwarten. Der Ausblick für 2024 seitens der führenden Wirtschaftsinstitute belegt diese Annahme. Aus diesem Grund ist zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund oben genannter Einflussfaktoren ein Ausblick auf das Jahr 2024 schwer aufzuzeigen. Die ersten Monate im Jahr 2024 waren für die Inwerken AG weiterhin erfolgreich; unsere Businessplanung für 2024 musste im Q1 immer wieder neu justiert werden, Ende Q2 gehen wir im Jahr 2024 wieder von einer sehr guten Auslastung aus. Wir bei Inwerken sind positiv gestimmt und denken, dass Themen wie Digitalisierung weiteres Augenmerk erhalten und den Unternehmen auch den Nutzen aufzeigt. Aus unserer Sicht erhält das Thema Security einen noch größeren Stellenwert auch im Mittelstandsumfeld, sodass wir auch strategisch dieses Thema im Leistungsportfolio der Inwerken ausbauen wollen. Hier gestaltet sich als Herausforderung, dass der Fachkräftemarkt weiterhin sehr angespannt ist. Um unsere Expertise hier auch nach außen zeigen zu können, haben wir unser Überwachungsaudit nach DIN ISO 27001 im April 2024, ohne Nebenabweichungen erfolgreich bestanden. Einhergehend haben wir unsere Dienstleistungen im Bereich der SAP-Beratung und -Entwicklung nach DIN ISO 9001:2015 erfolgreich über das Überwachungsaudit abgeschlossen. Die Notwendigkeit zum Wechsel auf S/4HANA Enterprise Management stellt den SAP-Markt vor Herausforderungen. Auf der einen Seite steigt die Nachfrage vom Kunden und auf der anderen Seite ist der eigene Personalmarkt endlich. Wir stellen das auch dadurch fest, dass sehr große Mittelstandsunternehmen und Konzerne versuchen, dies durch Verlagerung nach Asien zu kompensieren. Hier ist aber festzustellen, dass dies keine Bedrohung, sondern eine Chance darstellt, da das betriebswirtschaftliche Know-how und ein Verständnis für End-to-end-Prozesse schlecht ausgeprägt ist und wir es dadurch immer wieder schaffen, genau diesen Bereich in Projekten mit unserem Personal zu besetzen. Wir planen trotz des verhaltenen Starts in das Jahr 2024 weiterhin mit einem Umsatz von 10 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024 und einem weiterhin positiven Betriebsergebnis von rund 10 %. 9. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Der Vorstand erklärt gem. § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Übernahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen.
Isernhagen, 23. Juni 2024 Inwerken
AG
gez. Rudolf Jost gez. Frank Bachmann gez. Rudolf Jost gez. Holger Lexow BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Inwerken AG IsernhagenInhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen 1.2 Allgemeine Angaben zum Anhang 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1 sonstige finanzielle Verpflichtungen 5.2 Anzahl der Arbeitnehmer 5.3 Mitglieder des Vorstands 5.4 Mitglieder des Aufsichtsrates 5.5 Beteiligungen 6. Sonstige Berichtsbestandteile 6.1 Vorschlag zur Ergebnisverwendung 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.2. Allgemeine Angaben zum Anhang Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 netto wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten bewertet. Einzelrisiken im Forderungsbestand sind nicht erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen Ausfallrisikos wurde nicht gebildet. Liquide Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgte zum Nennwert. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise (Immat. Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Pensionsrückstellungen). Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von rund 30,9 %. Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein Überhang der aktiven latenten Steuern, welcher gem. Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Sat 2 HGB aktiviert wurde. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgte zum Nennwert. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und unter Ausübung des Wahlrechts im Anhang gesondert ausgewiesen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist im Abschnitt III a dieses Anhangs abgebildet. Bei den Abschreibungen wurden zu den kumulierten Abschreibungen auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ausgewiesen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2023 haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Das Grundkapital von 135 TEUR (Vorjahr: 135 TEUR) ist eingeteilt in Aktien zum Nennbetrag von je 1,00 EUR und in voller Höhe eingezahlt. Die Kapitalrücklage setzt sich zum einen aus der Spaltung der COMbridge AG zum 31. Dezember 2011 und zum anderen aus den von den Aktionären als Kaufpreis gezahlten, den jeweiligen Nennwert der Anteile übersteigenden Beträgen (Agio) zusammen. Die gesetzliche Rücklage entspricht gem. § 150 Abs. 2 AktG 10 % des Grundkapitals. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.934 TEUR (Vorjahr: 1.541 TEUR) enthalten. Der Wert der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2023 beträgt gemäß § 253 HGB 624 TEUR (Vorjahr: 597 TEUR). Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis der versicherungsmathematischen Methode der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) durchgeführt und mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Schulden dienen, in Höhe von 219 TEUR (Vorjahr: 202 TEUR) verrechnet. Bei der Berechnung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Zinssatz für den Ansatz in der Handelsbilanz beträgt 1,82 % p.a.. Auf Grund der unverfallbaren Festzusage wurden kein Gehalts- und Rententrend und keine Fluktuation angesetzt. Mit dem Zinssatz des 7-Jahresdurchschnitts der Deutschen Bundesbank (1,74 %) hätte die handelsrechtliche Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 633 TEUR (Vorjahr: 636 TEUR) betragen. Der Unterschiedsbetrag beträgt 9 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) und unterliegt einem Ausschüttungsverbot. Gemäß § 285 Nr. 25 HGB ist die Verpflichtung aus der Pensionszusage teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds GmbH, Hamburg (MPC Best Select 3 und 5) angelegt worden sind. Die Anschaffungskosten betragen 42 TEUR, der beizulegende Zeitwert beträgt 8 TEUR. Aufgrund der Verpfändungserklärung aus dem Jahr 2020 ist die Verpflichtung aus der Pensionszusage ebenfalls teilweise durch die Wertpapiere gesichert, welche bei der DEKA Bank angelegt worden sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten betragen 189 TEUR, der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere beträgt in Summe 211 TEUR. Die Steuerrückstellungen betreffen den voraussichtlich noch anfallenden Steueraufwand des Geschäftsjahres 2023. Verpflichtungen aus Zeitwertguthaben wurden mit den dafür verpfändeten Guthaben i.S.d. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die Anschaffungskosten betragen 235 TEUR, der Zeitwert entspricht 278 TEUR. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 1.904 (Vorjahr: T€ 2.465), davon gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 1.228 (Vorjahr: T€ 1.257) und davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: T€ 657).Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 1.739 (Vorjahr: T€ 2.000), davon gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 1.739 (Vorjahr: T€ 2.000).Insgesamt bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von T€ 1.080 (Vorjahr: T€ 1.250). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Eintragung einer Grundschuld sowie einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungensind durch den üblichen Eigentumsvorbehalt gesichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 291 TEUR (Vorjahr: 205 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von 16 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR) enthalten. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 114 TEUR (Vorjahr: 117 TEUR) enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen enthalten Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR). Es bestehen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 11 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR). Diese wurden mit den Zinserträgen aus der Erhöhung des Deckungsvermögens verrechnet. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und periodenfremde Erträge in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten. Weiterhin wurden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) berücksichtigt. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus der Auflösung passiver und Bildung aktiver latenter Steuern in Höhe von 54 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR) enthalten. 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen, sie werden in den kommenden Jahren wie folgt fällig:
5.2 Anzahl der Arbeitnehmer Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Angaben gem. § 267 Abs. 5 HGB ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und ohne Mitglieder des Vorstandes. 5.3 Mitglieder des Vorstands Am Bilanzstichtag bestellte Vorstandsmitglieder: 1. Frank Bachmann, Vorsitz (SAP-Berater) 2. Rudolf Jost (SAP-Berater) 3. Holger Lexow (seit dem 1. August 2023; SAP-Berater) Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5.4 Mitglieder des Aufsichtsrates Am Bilanzstichtag bestellte Aufsichtsratsmitglieder: 1. Gunnar Menzel, Vorsitz (selbständiger Versicherungskaufmann (IHK)) 1. Alexander Plachetzky, stellvertretender Vorsitz (Teamleiter in der SAP-Beratung) 2. Sabine Bachmann (Geschäftsführerin) Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5.5 Beteiligungen Nachfolgend sind die Unternehmen aufgeführt, an denen die Gesellschaft mit jeweils mehr als 20 % direkt oder indirekt beteiligt ist:
6. Sonstige Berichtsbestandteile 6.1 Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Hauptversammlung vor, vom Jahresüberschuss in Höhe von 634 TEUR einen Betrag in Höhe von 250 TEUR an die Aktionäre auszuschütten.
Isernhagen, 23.06.2024 Inwerken
AG
gez. Frank Bachmann gez. Rudolf Jost gez. Holger Lexow Ergebnisverwendung Die Hauptversammlung hat beschlossen, eine Ausschüttung in Höhe von T€ 320 vorzunehmen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagespiegel
Bericht des AufsichtsratsInwerken AG, IsernhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Bei der Leitung des Unternehmens hat er den Vorstand laufend überwacht und beratend begleitet. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend über die Unternehmensplanung, die laufenden Geschäfte, sowie die aktuelle Lage des Unternehmens unterrichtet.Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde zudem auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen regelmäßig vom Vorstand über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle informiert. Außerdem hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt gehalten und mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Regelkonformität des Unternehmens beraten.Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Genehmigungen von Beschlussvorlagen des Vorstandes erfolgten nach gründlicher Prüfung sowie intensiver Erörterung mit dem Vorstand. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit dem Vorstand war im Berichtsjahr konstruktiv und vertrauensvoll.Jahresabschluss 2023. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Alle Unterlagen wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats intensiv diskutiert. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt.Damit ist der Jahresabschluss 2023 festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung an.Der Aufsichtsrat dankt den Vorständen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den persönlichen Einsatz und die Leistung im Geschäftsjahr 2023.
Isernhagen, 31.03.2024 gez. Menzel, Vorsitz Aufsichtsrat sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersDie Gesellschaft hat von den Offenlegungserleichterungen gem. §327 HGB Gebrauch gemacht. Wir weisen gem. §328 Abs. 1a HGB darauf hin, dass sich der offen gelegte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht. An die Inwerken AG, Isernhagen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Inwerken AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Inwerken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Hannover, den 28. Juni 2024 Gehrke Econ GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Ralf Schnippengerd, Wirtschaftsprüfer gez. Olaf Goldmann, Wirtschaftsprüfer |
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