Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 22708
Eingetragen
26.6.2007
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauGroßhandel mit Roh- und SchnittholzTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz
Gegenstand
Zimmerei, Holzbau, Planungsarbeiten, Baustoffhandel, Sanierung, Renovierung, Treppenbau, Trockenbau, Bodenlegen, Verputzen, Fliesenlegen, Betonarbeiten sowie Erstellung und Verkauf von Häusern, nicht aber nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Martin
seit 10.1.2014
Geschäftsführer
Wolfgang Martin
seit 26.6.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Horgau-Horgauergreut
12.500 €
50.00%
Horgau-Bieselbach
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rothtal-Haus-GmbH Sanierung, Renovierung

Horgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 22.123,00 20.851,00
I. Sachanlagen 22.123,00 20.851,00
B. Umlaufvermögen 59.187,82 73.212,37
I. Vorräte 9.987,62 30.138,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.316,76 41.994,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.883,44 1.079,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 812,00 825,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 82.122,82 94.888,37

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 64.287,12 58.190,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 33.190,90 7.163,32
III. Jahresüberschuss 6.096,22 26.027,58
B. Rückstellungen 10.496,17 13.128,30
C. Verbindlichkeiten 7.339,53 23.569,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 82.122,82 94.888,37

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des wahrscheinlichsten Wertes angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 18.316,76   41.994,68  

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gewinnvortrag von € 33.190,90

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 7.339,53 7.339,53 23.569,17 23.569,17

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 0,00 enthalten.

Haftungsverhältnisse

Bei den zum Bilanzstichtag bestehenden Haftungsverhältnissen wird aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Wolfgang Martin und Herrn Ramon Staldler

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Horgau, den 19.08.2011

gezeichnet Wolfgang Martin, Geschäftsführer

gezeichnet Ramon Stadler, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.8.2011.

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