TTB
Verwaltungs GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 12.04.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
12.4.2016
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
15.225,00 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.432,29 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.792,71 |
12.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.225,00 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
12.4.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.078,55 |
12.500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.578,55 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.146,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.225,00 |
12.500,00 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die TTB Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Köln.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter
der Registernummer HRB 87339 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Die Bilanz wurde unter Beachtung der in
§ 246 ff. HGB vorgeschriebenen
allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des
§ 265 HGB wurden eingehalten.
Gem. §272 Abs.1 Satz 3 HGB wurde im
Geschäftsjahr 2016 erstmals ausstehende nicht
eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital offen
vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
1. Erläuterungen und Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1.1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
1.2 Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Im Berichtsjahr bestanden
keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
Rückstellungen
Die Rückstellung sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgeszinst.
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt eins.
Geschäftsführer der TTB Verwaltungs GmbH
sind:
| • |
Herr Eric Boecken,
Industriemechaniker
|
| • |
Herr Daniel Jonas Boecken,
Kaufmann im Groß- und Einzelhandel
|
| • |
Herr Udo Mika, Betriebsleiter
|
Das Stammkapital ist zur Hälfte eingezahlt.
Köln, den 28.11.2017
Gez. Eric Boecken, Daniel Jonas Boecken und Udo Mika
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2017 festgestellt.
|