HFS-Finanzservice GmbH
Ahrensfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.665,50 |
77.987,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
226,00 |
306,00 |
| II.
Sachanlagen |
83.439,50 |
77.681,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.494,12 |
506.071,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.170,66 |
338.627,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
237.323,46 |
167.444,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.301,91 |
16.320,38 |
| Aktiva |
507.461,53 |
600.379,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
399.711,78 |
473.866,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
297.146,15 |
302.215,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
77.565,63 |
146.650,71 |
| B.
Rückstellungen |
31.706,47 |
84.676,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.043,28 |
41.488,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
76.043,28 |
41.488,01 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
35.182,00 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
349,49 |
| Summe
Passiva |
507.461,53 |
600.379,65 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft im
Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft.
I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und -
soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Zugänge von Gegenständen des
Anlagevermögens, für die die Bewertungsfreiheit
nach § 6 Abs. 2 EStG gilt, sind im Berichtsjahr nicht
existent.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände, die
Kassenbestände und das Bankguthaben sind mit den
Nennwerten aktiviert. Wertberichtigungen waren bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen und bei den
sonstigen Vermögensgegenständen nicht notwendig.
Das als gezeichnete Kapital ausgewiesene Stammkapital
in Höhe von 25.000,00 EUR wird zum Nennwert bilanziert
und entspricht dem Gesellschaftsvertrag und der
Handelsregistereintragung.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Aufgrund der adäquaten Höhe des in der
Handels- als auch in der Steuerbilanz ausgewiesenen
Anlagevermögens war die Bildung eines Postens für
latente Steuern nicht geboten.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist
dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Rückstellungen für Personal (18,7 TEUR),
Rückstellungen für Jahresabschluss und
Prüfung (3,0 TEUR) sowie Rückstellungen für
Aufbewahrungspflicht (6,3 TEUR).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden zum Bilanzstichtag i. H. v. 35,2 TEUR.
III. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
IV. Sonstige Angaben
Es existieren keine außerbilanziellen
Geschäfte, die für die Finanzlage der
Gesellschaft von Bedeutung wären. Es bestehen keine
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen
am Bilanzstichtag 40,9 TEUR.
Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Frank Struß geführt. Auf die Nennung der
Höhe der Vergütung für diese geleistete
Tätigkeit wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Im Berichtsjahr erfolgten ordentliche
Gewinnausschüttungen auf den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2023, welche den vortragsfähigen
Gewinn gemindert haben.
Der Jahresabschluss wurde ohne Darstellung der
Gewinnverwendung aufgestellt. Der Geschäftsführer
schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer lag im
Geschäftsjahr bei 2.
Ahrensfelde/OT
Eiche, den 17.11.2024
Gezeichnet
Frank Struß
sonstige Berichtsbestandteile
Ahrensfelde/OT
Eiche, den 17.11.2024
Gezeichnet
Frank Struß
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2024
festgestellt.
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