MALER KAHNT
GMBH
Greiz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.224,69 |
33.457,19 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.223,69 |
33.456,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.373,79 |
42.213,34 |
| I.
Vorräte |
12.374,85 |
16.047,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.441,57 |
16.064,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.557,37 |
10.101,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.931,03 |
2.748,04 |
| D.
Steuerrechtlicher Ausgleichsposten |
0,00 |
16.663,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
103.529,51 |
95.081,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.345,61 |
32.247,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.500,00 |
38.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.252,93 |
5.373,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.098,54 |
-879,72 |
| B.
Rückstellungen |
9.077,76 |
11.604,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.106,14 |
51.230,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.736,65 |
32.363,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
103.529,51 |
95.081,57 |
Anhang zum
31. Dezember 2010
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des
§ 266 Abs. 2 HGB gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gliederung entspricht
dem § 275 Abs. 2 HGB.
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar,
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter werden, entsprechend
der gesetzlichen Regelungen sowohl linear als auch
degressiv abgeschrieben. Hierbei wurden auch steuerliche
Wahlrechte ausgeübt.
Die Berechnung der anteiligen Jahresabschreibung
wurde grundsätzlich pro rata temporis vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahre des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung von maschinengebundenen Werkzeugen
erfolgte mittels der Festwertmethode gemäß
§ 240 Abs. 3 HGB i.V. mit R 31 Abs. 4 EStR.
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt. Wenn der beizulegende Wert
gemäß § 253 Abs. 3 HGB niedriger ist, wird
dieser Wert zugrunde gelegt.
Bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren
Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken
ausreichend berücksichtigen. Verbindlichkeiten sind
mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Buchwerte des von der Einzelfirma eingebrachten
Vermögens wurden entsprechend der
Übertragungsbilanz zum 31.12.2000 fortgeführt.
2. Forderungen
bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
Für die Gesellschafter, Herren
Eckhard Kahnt und Marcel Kahnt, bestehen
Verrechnungskonten. Sie werden mit 2% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
verzinst.
Zum 31.12.2010 liegen keine Ausleihungen, Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs.3 GmbHG/§264c Abs.1 HGB) vor.
Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Eckhard Kahnt
bestehen außerdem zum Bilanzstichtag folgende
Darlehensverbindlichkeiten:
Eckhard Kahnt 11.381,43 €.
Greiz, den
30.06.2011
Greiz, den 30.06.2011
( Eckhard Kahnt
)
( Marcel Kahnt )
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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