Binaurics Audio GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Detlef Wiese seit 12.10.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DW Beteiligungsgesellschaft mbH | 55.42% |
| 10.47% | |
UniCredit S.p.A. | 10.04% |
| 5.76% | |
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main | 4.18% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAYAH Communications GmbHHallbergmoosJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2016der MAYAH COMMUNICATIONS GMBH, HallbergmoosAmtsgericht München, HR B Nr. 118601 A. Allgemeine Angaben1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Mayah Communications GmbH zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Mayah Communications GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten werden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr an die Neuerungen des BilRUG angepasst. Umstellungseffekte aus der erstmaligen Anwendung haben sich nicht ergeben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren abgeschrieben. Hinsichtlich der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wird von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Aktivierung erfolgt mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2a HGB. Die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände betreffen die Aktivierung von Entwicklungskosten für die Neu- und Weiterentwicklung der Produktfamilie Andromeda, GeMINI Studio, GeMINI Security und GeMINI Report. Die Entwicklungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Gesellschaft hat aufgrund der aktivierten Eigenleistungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von T€ 158 zu beachten. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Geringwertige immaterielle und materielle Wirtschaftsgüter bis Euro 150 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Für geringwertige immaterielle und materielle Wirtschaftsgüter von € 151 bis € 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der fünf Jahre jeweils mit 20 % abgeschrieben wird. Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Die in den sonstigen Ausleihungen bilanzierten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen werden mit dem Rückkaufswert der Versicherungen bilanziert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten für fertige Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Sofern notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert zum Bilanzstichtag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag bilanziert. Die Rückstellung für Pensionen wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend den Bewertungsannahmen und Bewertungsmethoden gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt. Allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten werden im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sowie die stille Einlage werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Grundlagen der Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Bei den Guthaben bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung zum Brief- bzw. Geldkurs des Stichtags. Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. Anlagevermögen Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich um Anlagen in Wertpapierfonds. Die Finanzinstrumente sind zum Stichtag zu Anschaffungskosten, die unterhalb des Marktwertes liegen, bilanziert. Bei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich um Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die nicht unter die Regelung des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB fallen. Die Ansprüche sind zum Bilanzstichtag als Sicherheit für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen verpfändet. 2. Forderungen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen in Höhe von T€ 12 enthalten, die rechtlich erst mit Einreichung der entsprechenden Erstattungsanträge entstehen. 3. Eigenkapital Das Stammkapital zum 31. Dezember 2016 beträgt € 75.000,00 und ist voll einbezahlt. Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um Zuzahlungen i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2016 um T€ 100 erhöht. Der Verlustvortrag entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
4. Stille Beteiligung Der Ausweis der stillen Beteiligung erfolgt mit Rücksicht auf den Charakter der Einlage nach dem Eigenkapital in einem gesonderten Posten. Wesentliche Kriterien für den Sonderausweis sind: a) Nachrangigkeit im Insolvenzfall gegenüber den Ansprüchen von Gläubigern mit Ausnahme von Gesellschaftern oder deren Angehörigen b) Langfristigkeit (die Laufzeit wurde mit der Änderungsvereinbarung vom 20. Mai 2015 bis 31. Dezember 2019 verlängert). Eine vorzeitige Beendigung ist nur bei Änderung der Gesellschafterstruktur oder bei Kündigung aus wichtigem Grund (vertraglich definiert) möglich c) Fehlende Verlustbeteiligung d) Ergebnisunabhängige Festverzinsung Während die Kriterien a) und b) für eigenkapitalähnlichen Charakter sprechen, weisen die Kriterien c) und d) auf eine Charakterisierung als Fremdkapital hin. Die stille Einlage vereint damit Charaktermerkmale von Eigen- und Fremdkapital. Ein Ausweis unmittelbar innerhalb des Eigenkapitals würde den fehlenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nicht ausreichend Rechnung tragen. Der Ausweis erfolgt daher gemäß § 265 Abs. 5 S. 2 HGB in einer gesonderten Position zwischen Eigen- und Fremdkapital. Der Vertrag befindet sich in ungekündigtem Zustand. Die stille Einlage hat auf Basis der derzeit gültigen Vertragsänderung vom 20. Mai 2015 folgende Restlaufzeit zum 31. Dezember 2016:
5. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbanwertverfahren (projected unit credit method) unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck ermittelt. Folgende Parameter wurden verwendet:
Der Unterschiedsbetrag auf Grund der Bewertungsänderung zwischen der Rückstellung mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz (4,01 %) und dem bisherigen 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (3,24 %) beträgt T€ 70, wofür eine Ausschüttungssperre gilt. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2016
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten im üblichen Umfang. Als Sicherheiten für sonstige Verbindlichkeiten dienen die in den sonstigen Ausleihungen bilanzierten Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zudem Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 25 (Vj. T€ 11) enthalten. C. SONSTIGE ANGABEN1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen bestehen im branchenüblichen Umfang. 2. Beschäftigte während des Geschäftsjahres Im Geschäftsjahr wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB 13 angestellte Mitarbeiter beschäftigt. 3. Geschäftsführung Geschäftsführer Herr Dipl.-Ing. Detlef Wiese D. ERGEBNISVERWENDUNGDer Jahresüberschuss 2016 wird mit dem Verlustvortag verrechnet.
Hallbergmoos, 01. Dezember 2017 Detlef Wiese |
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