Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 212858
Eingetragen
27.2.2018
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken, deren Projektierung und Erschließung, die Baubetreuung und Baubegleitung sowie die Tätigkeit als Bauträger, der Handel mit Baustoffen sowie die Vermarktung von regenerativen Energien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Josef Folk
seit 27.2.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Josef FolkJF Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

JF Bau-GmbH

Molbergen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

1.954.345,00

361.644,25

I. Sachanlagen

1.954.345,00

361.644,25

B. Umlaufvermögen

3.635.322,32

4.291.459,17

I. Vorräte

2.629.851,31

4.012.489,76

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

728.011,36

210.848,82

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

277.459,65

68.120,59

Summe Aktiva

5.589.667,32

4.653.103,42



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

319.760,70

197.825,05

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

172.825,05

27.614,74

III. Jahresüberschuss

121.935,65

145.210,31

B. Rückstellungen

112.425,36

65.059,69

C. Verbindlichkeiten

5.157.481,26

4.390.218,68

Summe Passiva

5.589.667,32

4.653.103,42

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die JF Bau GmbH GmbH hat ihren Sitz in Molbergen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter 212858 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde linear über die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen.

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 Satz 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 1,00 % gebildet worden.

Liquide Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Bei der Bewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel - als Bestandteil des Jahresabschlusses - dargestellt.

 

Molbergen, den 10. Juli 2023

gez. Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Juli 2023

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