Ha-Ra Wonn
GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.693,00 |
41.027,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
725,00 |
1.824,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.968,00 |
4.540,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
34.663,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.828,91 |
16.798,49 |
| I.
Vorräte |
12.846,17 |
10.467,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.660,57 |
5.764,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.322,17 |
566,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.093,60 |
320,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
139.086,90 |
167.833,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
193.702,41 |
225.979,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
193.397,74 |
203.249,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.746,24 |
9.851,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
139.086,90 |
167.833,14 |
| B.
Rückstellungen |
15.975,63 |
47.826,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
177.726,78 |
178.152,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
193.702,41 |
225.979,01 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ha-Ra Wonn GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die neuen Vorschriften durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz wurden erstmals für das
Geschäftsjahr beginnend zum 01.01.2010 angewandt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für keine Kapitalgesellschaften (§§ 274a,288
HGB) werden bei der Aufstellung des Anhangs in Anspruch
genommen.
Für die Gliederung der Bilanz wurde das
Gliederungsschema des §266 HGB angewandt.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
2. Erläuterungen und Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
( Art. 67 Abs. 8 Satz 1 )
Immaterielle Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibung , angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00
wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände das Anlaggevermögens
mit einem Wert von mehr als Euro 150,00 und nicht mehr als
Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und
über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert angesetzt.
Liquide Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB aktiviert.
Die Pensionsrückstellung wurde erstmalig nach
BilMoG gemäß § 253 HGB und nach dem
vorgelegten Gutachten der Zurich Service GmbH angesetzt.
Entsprechend der versicherungsmathematischen
Berechnung wurde der Rückstellungskorrekturwert
vollständig angepasst.
Die Rückstellung wurde unter
Berücksichtigung der Abzinsung mit dem Guthaben lt.
Gutachten aus der Rückdeckungsversicherung saldiert.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Ertragssteuer.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und
sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Darlehen wurden entsprechend der Verträge
verzinst.
3. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren beträgt Euro 150.981,13 ( Vorjahr: Euro
158.149,40 ).
Begründung der Nutzungsdauer des Geschäfts-
und Firmenwerts
Bei dem erworbenen Geschäfts- und
Firmenwert wurde die steuerliche Abschreibung beibehalten.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Bewertungsmethode:
|
PUC-Methode
|
Zinssatz:
|
5,15 %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen:
|
2,00 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel:
|
Heubeck RT2005G
|
Saldierung von Planvermögen mit
Altersversorgeverpflichtungen
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden:
|
62.325,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte:
|
55.827,35
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte:
|
55.168,00
|
verrechnete
Aufwendungen:
|
3.055,00
|
verrechnete
Erträge:
|
20.504,00
|
Rankrücktritt
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter:
Gesellschafter
|
Euro
|
Frau Marigt Wonn:
|
105.168,49
|
Herr Klaus Wonn:
|
45.812,64
|
|
150.981,13
|
davon mit Rangrücktrittserklärung Margit
Wonn: Euro 100.000,00
davon mit Rangrücktrittserklärung Klaus
Wonn: Euro 45.000,00
Geschäftsführung:
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:
Frau Margit Wonn
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2011 festgestellt.
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