Shorus GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
William Chen Kuo seit 15.7.2010 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UMAX Systems GmbHWillichJahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
Anlagenspiegel
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss der UMAX Systems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2008 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die dem Jahresabschluss 2008 zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt. Im einzelnen wurden folgende Grundsätze angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlage- sowie Finanzanlagevermögen wurden gemäß § 253 (1) HGB zu Anschaffungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden sowohl linear als auch degressiv, jeweils der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend, vorgenommen. Daneben wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag der beizulegende dauerhaft niedrigere Wert angesetzt werden musste. Die Vorräte wurden gemäß § 255 (1) HGB zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bestandsrisiken wurde so ausreichend Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden dauerhaft niedrigeren Wert angesetzt. Das bestehende allgemeine Ausfall-, Kredit- und Zinsverlustrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt, die von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Abzug gebracht wurde. Die flüssigen Mittel sind ebenfalls zu Nennwerten bilanziert. Bei Fremdwährungsgeldbeständen erfolgte die Umrechnung zum Geldkurs am Entstehungstag bzw. am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß den Vorschriften des § 250 Abs. 1 u. 3 HGB angesetzt und beinhalten ein Disagio in Höhe von T€ 18. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in der Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Umrechnung der in den Verbindlichkeiten enthaltenen Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungskurs am Tage des Geschäftsvorfalls oder zum höheren Briefkurs am Bilanzstichtag. II. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel als Anlage zur Bilanz ausgewiesen. Die Entwicklung des Bilanzverlustes stellt sich wie folgt dar:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Lohnsteuer/ Sozialversicherungsbeiträge/ Zölle (T€ 835), ausstehende Abrechnungen (T€ 1.012) und Gewährleistungsverpflichtungen (T€ 95). Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Zum 31. Dezember 2008 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen im Gesamtbetrag von ca. T€ 30. Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtsjahr:
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden zu 38,9 % im Inland erzielt. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 76 (davon T€ 12 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und T€ 54 Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) enthalten. IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer, Herr Chen - genannt William - Kuo, Mönchengladbach, geführt. Gemäß § 286 Absatz 4 HGB wird auf eine Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung verzichtet. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beteiligungen gem. § 285 Nr. 11 HGB: zu 100% an der UMAX UK Limited mit Sitz in Großbritannien. Das satzungsmäßige Kapital dieser Gesellschaft beträgt 50.000,00 GBP (Jahresfehlbetrag im Jahr 2006: 75.688 GBP). Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHGBei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verbindlichkeiten gegenüber der 18,86%igen Gesellschafterin, der VEUTRON Corporation, Hsinchu, Taiwan/R.O.C., vormals UMAX Data Systems Inc. in Höhe von € 2.462.582,47 (Vorjahr € 3.428.103,81) ausgewiesen, daneben werden unter den Sonstigen Rückstellungen T€ 924 (Vorjahr T€ 0) ausgewiesen. Es handelt sich jeweils um kurzfristige unverzinsliche Posten. V. Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Ergebnisses Die Geschäftsführung unterbreitet folgenden Vorschlag zur Verwendung des Bilanzverlustes der UMAX Systems GmbH für das Geschäftsjahr 2008: "Der Bilanzverlust in Höhe von € 4.149.603,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen."
Willich, den 9. September 2009 William Kuo Versagungsvermerk des AbschlussprüfersIch wurde beauftragt, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der UMAX SYSTEMS GMBH, Willich, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 zu prüfen. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Als Ergebnis meiner Prüfung stelle ich fest, dass ich nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage war, ein Prüfungsurteil abzugeben: 1. Für mögliche Verpflichtungen aus einer inzwischen abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 1999 bis 2003 sowie einer ebenfalls inzwischen abgeschlossenen Lohnsteueraußenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1999 bis Mai 2005 wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 835 sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 437 gebildet. Mir wurden keine Unterlagen vorgelegt, aus denen ich die Angemessenheit der Rückstellungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände abschließend beurteilen kann. Entsprechend können auch mögliche Folgeeffekte aus diesen Betriebsprüfungszeiträumen für die Geschäftsjahre 2004 bis 2008 von mir nicht abschließend beurteilt werden. Gegen bisher ergangene Steuerbescheide wurden Rechtsmittel eingelegt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss gegebenenfalls hätte geändert werden müssen. 2. Aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen sowohl im Bereich des Sachanlagevermögens als auch im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in einer Größenordnung von insgesamt ca. T€ 400 wurden seitens der Geschäftsführung keine notwendigen Abwertungen vorgenommen. 3. Die Geschäftsführung hat die Angemessenheit der Annahme über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht nachgewiesen. Eine aktuelle Finanzplanung der Gesellschaft wurde nicht vorgelegt. Wegen dieser Einwendungen sowie Beschränkungen meiner Prüfung konnte ich keine hinreichende Sicherheit über die Angemessenheit der Annahme über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit und damit über den vollständigen und richtigen Ansatz sowie die zutreffende Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erzielen. Des Weiteren wurde entgegen der gesetzlichen Vorschriften kein Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 aufgestellt. Aufgrund der Bedeutung der erläuterten Sachverhalte versage ich den Bestätigungsvermerk.
Krefeld, den 9. September 2009 Bernd Schnaße, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, sofern hierbei mein Versagungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird; ich weise insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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