Großhandel mit Uhren und Schmuck
Video-Film-Technik-Mainz GmbHLiquidiert
Saalestraße 1, 55122 Mainz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Werner Kammerer seit 29.1.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Video-Film-Technik-Mainz GmbH"Mainz-GonsenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012A K T I V A
Anhang nach § 264 ff HGB auf den 31.12.2012der Video-Film-Technik Mainz GmbH, Saalestr. 1, 55122 MainzAllgemeine AngabenDas Unternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Die nachstehenden Angaben berücksichtigen daher die Erleichterungen der §§ 286, 288 und 326 HGB. Erläuterung:Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Er vermittelt ein der tatsächlichen Vermögens- und Ertragslage entsprechendes Bild. Besondere Umstände liegen nicht vor. 1.) Anlagevermögen a) Sachanlagen Die Vermögensgegenstände wurden zum Zeitpunkt ihres entgeltlichen Erwerbs mit den nach § 255 Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Anschaffungskosten aktiviert. Herstellungskosten sind keine angefallen. Für das abnutzbare Anlagevermögen wurden planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben. Ansonsten wurde das Anlagevermögen unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips bewertet. b) Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen setzt sich aus Vorräten (Waren einschließlich Ersatzteile), Forderungen und flüssigen Mitteln zusammen. 2.) Verbindlichkeiten und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag, die gebildeten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendigen Betrag bewertet. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.3 HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht. 5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Während des Jahres 2012 wurde die Geschäftsführung durch den Gesellschafter, Herrn Werner Kammerer, wahrgenommen. PROTOKOLLUnter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung traten die Gesellschafter der
Werner und Anny Kammerer am 05.11.2013 zwecks Genehmigung des Jahresabschlusses 2012 zusammen. Der von Herrn Steuerberater Christof Schaaf erstellte Jahresabschluss wurde einstimmig genehmigt. Es wurde beschlossen, keine Ausschüttung vorzunehmen.
Mainz den 05.11.2013 gez. Anny Kammerer gez. Werner Kammerer Zusammenfassung 2012 Anlagespiegel der Video-Film-Technik Mainz GmbH
Anmerkung: Ein Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen ist nicht erfolgt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen