Nippon Cargo Airlines Co. Ltd. - Frankfurt Office
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cemil Aktog seit 4.9.2025 | Prokura |
Alexander Bruno Kalab seit 4.9.2025 | Prokura |
Hendrik Bender seit 12.7.2023 | Prokura |
Hamez Ukshini seit 12.7.2023 | Prokura |
Michael Müller-Engel seit 16.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sovereign Speed Holding GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sovereign Speed GmbHHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.20211 Konzern - Lagebericht 20211.1 Grundlagen des Konzerns 1.1.1 Geschäftsmodell des Konzerns Die der Sovereign Speed Gruppe angehörenden Unternehmen sind auf Logistikdienstleistungen von zeitsensiblen Gütern innerhalb Europas spezialisiert, wobei die Kunden ausschließlich Logistik- und Transportdienstleister sind. Die Schwerpunkte der Firmengruppe liegen zum einen in der Expresslogistik mittels eigenem, Fahrplan basiertem Transportnetzwerk, das fast ausschließlich durch Fahrzeuge der eigenen Flotten betrieben wird. Zum anderen haben sich in den vergangenen Jahren das Aircargo Handling, die Kontraktlogistik sowie seit 2020 auch die Luftfracht mit einer eigenen Cargo-Airline als weitere wesentliche Geschäftsfelder entwickelt. 1.2 Wirtschaftsbericht 1.2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Mit etwas über 3 Mio. Beschäftigten ist die Transport- und Logistikbranche nach der Automobilwirtschaft und dem Handel der drittgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland. Die 70.000 Unternehmen der Branche sind überwiegend mittelständisch geprägt. Das Bruttoinlandsprodukt konnte im gesamten Jahr um 2,9 % gesteigert werden. Das Wirtschaftswachstum im Euroraum, dem wichtigsten Exportmarkt der deutschen Wirtschaft, stieg im Jahr 2021 stark. Laut Eurostat konnte das BIP im Vergleich zum Vorjahr um 5,3% gesteigert werden. Für 2022 rechnete die EU-Kommission für den Euroraum mit einem BIP Wachstum von 4,4%. Für die Logistikbranche, in der die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu immer zentraleren Themen werden, erwarteten Branchenexperten durch eine generelle Erholung der Automobil-, Chemie- und Pharma- sowie durch die Entwicklungen in der Maschinenbau- und Elektroindustrie, für Mitte 2022 bereits das Vor-Pandemie-Niveau von 2019 zu erreichen. Jedoch ist die Aussagekraft dieser Prognosen, aufgrund des Krieges in der Ukraine, nicht mehr gegeben. 1.2.2 Geschäftsverlauf Die konsolidierten Umsatzerlöse belaufen sich auf TEUR 107.558 (VJ: TEUR 76.793), der Konzernjahresüberschuss, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, beträgt TEUR 1.086 (VJ: KJFB TEUR 932). Die Geschäftsleitung ist mit der Entwicklung im Konzern sehr zufrieden. Im Berichtsjahr wurden Maßnahmen zur Wiederherstellung, Sicherung und Verbesserung der Ertragskraft der Sovereign Gruppe unternommen. Alle in Vorjahren akquirierten Tochterunternehmen konnten ihre Ergebnissituation verbessern, zum Teil sogar stark verbessern. Der Boom in der Luftfracht führte dazu, dass die Gesellschaften der Businessunit "Aircargo Services" sich sowohl Umsatz-, als auch ergebnisseitig stark verbessern konnten. Dadurch konnte sich diese Businessunit weiter neben der Businessunit "Speed", die das Expresslogistikgeschäft der Sovereign Speed Gruppe betreibt, etablieren. Im Bereich der Businessunit "Speed" konnte vor allem die Tochtergesellschaft in Großbritannien ihren Umsatz- und Ergebnisanteil deutlich ausbauen. Die Ausweitung des Geschäftes wurde durch die Gründung von neuen Regionalgesellschaften in Belgien und Österreich fortgesetzt. Im Rahmen von konzerninternen Umstrukturierungen wurde eine deutsche Regionalgesellschaft verschmolzen sowie Anteile Dritter erworben. Die Sovereign Speed Gruppe konnte sich im Jahr 2021 als Ganzes sehr gut weiterentwickeln. Im Bereich der Umsatzerlöse kam es, dem positiven Trend in der Branche folgend, zu einem starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Das EBITDA stieg im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls stark an, sogar in einem höheren Ausmaß als für das Geschäftsjahr erwartet. Die Restrukturierungen bei in der Vergangenheit erworbenen Gesellschaften wirken sich im Geschäftsjahr 2021 weiter mit deutlich positiven Ergebnissen dieser Tochtergesellschaften auf das Konzernergebnis aus. Negative Auswirkungen auf das Ergebnis haben die Ergebnisse einer internationalen Tochtergesellschaft, sowie die Abschreibungen auf Firmen- und Geschäftswerte, die mit TEUR 369 zu Buche stehen. 1.2.3 Lage Die Finanz- Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens ist unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie zufriedenstellend. 1.2.3.1 Ertragslage Die Umsatzrendite im Jahr 2021 beläuft sich auf 1,4% (VJ: -1,6%). Vor Gewinnabführung an die Muttergesellschaft beträgt die Umsatzrendite 5,1% (VJ: -0,8%). Dieser Anstieg konnte trotz eines erheblichen Anstiegs des Materialaufwandes realisiert werden, da der Personalaufwand und der sonstige betriebliche Aufwand gleichzeitig unterproportionalen im Vergleich zu den Umsatzerlösen wuchsen. Der Anteil dieser drei Aufwandspositionen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen belief sich auf 37,6% (VJ: 25,8%) beim Materialaufwand, 30,6% (VJ: 36,5%) beim Personalaufwand und 26,0% (VJ: 34,8%) bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Materialaufwandsquote ist vor allem aufgrund von höheren Fremdleistungen bei Neugeschäften in den Businessunits Aircargo und Airline gestiegen.
Die Abschreibungen belasten das Ergebnis im Berichtjahr weniger stark. Der Anteil an den Umsatzerlösen sank auf 2,0% (VJ: 3,7%). Hier wirken sich geringere Abschreibungen auf die Firmen- und Geschäftswerte positiv aus. Das Zinsergebnis veränderte sich im Geschäftsjahr nur unwesentlich und belief sich auf -TEUR 509 (VJ: -TEUR 484). Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Muttergesellschaft wurden Gewinne in Höhe von 3,7 % (VJ: 0,8) der Umsatzerlöse abgeführt. 1.2.3.2 Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Berichtsjahr positiv und beläuft sich auf TEUR 1.630. Im Wesentlichen ist dieser Mittelzufluss auf den Anstieg der Verbindlichkeiten und sonstiger Passiva (TEUR 2.952), die Zunahme der Rückstellungen (TEUR 999) sowie auf die verdienten Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 2.194 zurückzuführen. Dem gegenüber stehen Mittelabflüsse aus der Zunahme der Forderungen und sonstiger Aktiva in Höhe von TEUR 6.403. Im Berichtsjahr resultiert aus der Investitionstätigkeit insgesamt ein Mittelabfluss in Höhe von TEUR 2.343. Ursächlich hierfür sind Investitionen in das Sachanlagevermögen (TEUR 2.473). Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 1.286 resultiert zum Großteil aus der Aufnahme von Finanzkrediten (TEUR 2.886). Demgegenüber stehen Mittelabflüsse für die Tilgung von Finanzkrediten (TEUR 1.071) sowie die Zahlung von Zinsen in Höhe von TEUR 529. Unsere Finanzlage ist als stabil zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten machen 24,7% der Bilanzsumme aus. Zwecks Finanzierung unserer Geschäfte bedienen wir uns aus dem laufenden Cashflow, der eingeräumten Kreditlinien und Krediten unserer Banken sowie Darlehen aus dem Gesellschafterkreis. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 25,0% der Bilanzsumme. Sämtliche Verbindlichkeiten können stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden. Der Finanzmittelfonds beträgt zum Stichtag TEUR 3.682. 1.2.3.3 Vermögenslage Die Vorräte, Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und ARAP dominieren die Aktivseite der Bilanz. Sie erreichen einen Anteil in Höhe von 56,5% (VJ: 49,3%) an der Bilanzsumme. Die Wesentliche Veränderung dieser Bilanzposition ergibt sich durch eine Erhöhung der Forderungen aus Lieferung und Leistungen um TEUR 6.191.
Die Veränderung im Sachanlagevermögen von TEUR 9.928 im Vorjahr auf TEUR 10.300 zum 31.12.2021 ergibt sich zum Großteil durch Investitionen in Höhe von TEUR 2.473 und Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.693. Die liquiden Mittel erreichen einen Anteil von 9,5% (VJ: 9,8%) an der Bilanzsumme und belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 3.682. Die Eigenkapitalquote beträgt 14,4% (VJ: 12,9%). Der Zuwachs resultiert aus dem Konzernjahresgewinn in Höhe von TEUR 1.484. Eine in 2019 erstmalig konsolidierte Gesellschaft mit negativem Eigenkapital, an der der Konzern mit 51 % beteiligt ist führt zum Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von TEUR -1.554 (VJ: TEUR -1.935). Die Fremdkapitalquote erreicht einen Wert von 85,6% (VJ: 87,1%), wobei die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit TEUR 9.567 (VJ: TEUR 7.752) sowie gegenüber Gesellschaftern mit TEUR 6.886 (VJ: TEUR 6.455) die wesentlichen Positionen darstellen. Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 2.705 (VJ: TEUR 4.746), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf TEUR 9.672 (VJ: TEUR 4.974). 1.2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz und Umsatzrendite, EBITDA sowie Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit heran. Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Hinsichtlich der Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit verweisen wir auf die Konzernkapitalflussrechnung. Bei einem EBIT von TEUR 2.797 (VJ: TEUR -86) und einem Konzernumsatz in Höhe von TEUR 107.558 (VJ: TEUR 76.793) beträgt die Umsatzrendite im Berichtsjahr 2,6% (VJ: -0,1%). Der Wert ist im Berichtsjahr positiv. Das EBITDA von TEUR 2.725 im Jahr 2020 auf TEUR 4.991 im abgeschlossenen Geschäftsjahr gestiegen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erreicht einen Wert in Höhe von TEUR 1.630. Dieser positive Wert ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten und sonstiger Passiva zurückzuführen. 1.2.5 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das Personal stellt für die Sovereign Gruppe mit ihren fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen einen maßgeblichen Erfolgsfaktor dar. Als Indikator für eine nachhaltige Mitarbeiterzufriedenheit nutzt die Sovereign Gruppe regelmäßige Mitarbeiterbefragungen durch externe Institute. Außerdem werden Rückmeldungen aus sozialen Medien als Indikator für Mitarbeiterzufriedenheit genutzt. Die Sovereign Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, durch den Einsatz neuester Technologien die CO 2 Effizienz des gesamten Dienstleistungsspektrums zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in der Optimierung von Transporten. 1.3 Prognosebericht Aufgrund der aus den weltweiten anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine resultierenden wirtschaftlichen Krisen ist eine verlässliche Prognose, in welcher Art und Weise sich die gesamtwirtschaftliche Lage und davon abhängig die Situation der Logistikbranche entwickeln werden, schwer möglich. Vor allem Umsatzrückgänge und ein erschwerter Zugang zum Finanz- und Kapitalmarkt können die Ertrags- Vermögens- und Finanzlage der Sovereign-Gruppe generell beeinträchtigen. Für 2022 wird trotzdem mit einer moderaten Verbesserung des EBITDA und der Umsatzerlöse gerechnet. Bei der Umsatzrendite und dem Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit wird eine leichte Steigerung erwartet. 1.4 Chancen und Risikobericht Die Geschäftstätigkeit der Sovereign Speed Gruppe unterliegt einer Vielzahl von Risiken, die stets mit unternehmerischem Handeln einhergehen. 1.4.1 Unternehmensstrategisches Risiko Unternehmensstrategische Risiken bestehen im Wesentlichen in der Fehleinschätzung künftiger Marktentwicklungen und daraus abgeleiteter falscher Unternehmensentscheidungen. Ferner resultieren strategische Risiken aus unerwarteten Veränderungen der Marktbedingungen, die negativ auf die Ertragslage ausstrahlen können. Die strategische Steuerung der Gesellschaft ist vorrangig Aufgabe der Geschäftsführung, die auf Basis intensiver Beobachtung der Wettbewerber und des Marktes Analysen erstellt und daraus Maßnahmen ableitet, die der langfristigen Sicherung der Unternehmensentwicklung dienen. Anhand von Planrechnungen werden Zielgrößen festgelegt, deren Erreichen permanent überwacht wird. 1.4.2 Finanzwirtschaftliche Risiken Die fehlende Finanzkraft für hohe Investitionen sowie der allgemein erschwerte Zugang zu Krediten bedeuten ein Risiko für die Branche. Die Gesellschaft sieht sich aufgrund der Finanzierungssituation in der Lage die notwendigen Investitionen vornehmen zu können. Hinzu kommt, dass auch in der Corona-Krise durch die Gewährung eines KfW-Darlehens die Liquidität der Unternehmensgruppe sichergestellt ist. 1.4.3 Marktrisiken Risiken für die gesamte Branche ergeben sich vor allem aus konjunkturellen und saisonalen Schwankungen, aus Überbürokratisierung, sowie aus unerwarteten Krisen, wie es sich aktuell am Beispiel des Krieges in der Ukraine zeigt. Als erste Folge des Krieges in der Ukraine ist ein massiv angestiegener Treibstoffpreis zu sehen. Dieser Anstieg könnte die Gewinnmargen der Gruppe belasten. Sovereign Speed hat darauf mit der Einführung eines transparenten Dieselfloaters reagiert, wodurch negative Ergebniseffekte abgefedert werden sollen. Die der Gruppe angehörenden Unternehmen sind auf den Transport von bestimmten Güterarten oder Branchen sowie auf qualitativ hochwertige Transporte spezialisiert und können somit die Marktrisiken mindern. Ein Personalmangel im Bereich der LKW-Fahrer könnte die Entwicklung der Gesellschaft hemmen. Durch Maßnahmen im Bereich Rekrutierung und Mitarbeiterzufriedenheit wirkt die Gruppe diesem potentiellen Risiko entgegen. Risiken ergeben sich auch aus den weiterhin nicht endgültig abschätzbaren Entwicklungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hier sind insbesondere Einschränkungen in internen Abläufen aufgrund von möglichen Krankheits- oder Quarantänefällen in der Belegschaft zu nennen. 1.4.4 IT-Risiko Um mögliche Risiken aus dem IT-Bereich effektiv zu minimieren, setzt die Sovereign Speed Gruppe eine auf die Gesellschaft zugeschnittene Vertriebssoftware ein. Mit Hilfe dieser Software kann auf jede Änderung im Lieferungs- und Forderungsbereich zeitnah reagiert werden. Die Gesellschaft schützt die IT-Systeme vor einem unberechtigten Zugriff durch ein Zugangs- und Berechtigungskonzept, einem Virenschutz sowie weitere umfassende Sicherungseinrichtungen. 1.4.5 Ertragsorientierte Risiken Die Wettbewerbsrisiken haben aufgrund der deutlichen Überkapazitäten in der Branche zugenommen, da insbesondere Anbieter aus Osteuropa Kostenvorteile bieten. Wir gehen dennoch davon aus, dass unsere operativen Tochterunternehmen ihre Marktanteile mittelfristig weiter ausdehnen können. Möglicherweise sind jedoch im Zuge weiterer Organisationsoptimierungen und Effizienzsteigerungen außerordentliche Zusatzkosten damit verbunden. 1.4.6 Risiko bei der Verwendung von Finanzinstrumenten Der Einsatz von Finanzinstrumenten erfolgt mit dem Ziel, Ausfälle zu vermeiden und Planungssicherheit zu erreichen. Die Gesellschaft hat interne Kontrollen aufgebaut, um im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch das Controlling und die Geschäftsleitung eine laufende Überwachung sicherzustellen. Ein Forderungsmanagement ist in Funktion. Wesentliche Ausfallrisiken werden nicht erwartet. Die Zinsbindung der Kreditaufnahmen in den variablen Kreditarten wird fortlaufend nach dem jeweiligen Bedarf festgelegt. Mögliche Auswirkungen von Veränderungen der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Gefahr steigender Zinsen, werden laufend beobachtet und bewertet. 1.4.7 Chancenbericht Die größten Chancen sehen wir weiterhin in der konsequenten Ausschöpfung von Effizienzsteigerungspotentialen in allen operativen und administrativen Prozessen unserer Transportunternehmen, um hierdurch unsere Stückkosten deutlich unter dem Marktdurchschnitt zu halten. Gepaart mit Skaleneffekten, die aus Mengenwachstum und erhöhter Netzwerkauslastung resultieren, wird die Sovereign Gruppe auch in Zukunft gute Ertragsmargen erwirtschaften. Schließlich erweitern unsere Beteiligungsunternehmen stetig ihre Angebotsvielfalt um Zusatzleistungen, die komplementär zum eigentlichen Gütertransport sind und unsere Attraktivität als Lösungsanbieter deutlich steigern. Dieses große Angebotsspektrum stellt für Kunden einen hohen Nutzen dar, da sie, insbesondere in unsicheren Zeiten, auf uns zurückgreifen und so eigene Investitionen vermeiden können. Durch die Bereitstellung einer breiten Logistik-Infrastruktur leistet die Sovereign-Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der europäischen Lieferketten und einer stabilen Versorgung. Dem Wettbewerb am Markt, vor allem durch die zunehmende Konkurrenz der Anbieter in unserem Segment, werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit, Dienstleistungen vor Ort und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. 1.4.8 Gesamtaussage Neben den Entwicklungen und Folgen der Corona-Krise sowie des Ukraine-Krieges, sehen wir die Risiken der künftigen Entwicklung weiterhin in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld, steigenden Rohstoffpreisen und dem stagnierenden Preisniveau. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität und unserer breiten Angebotspalette sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken aber gerüstet.
Hamburg, den 28. März 2022 Die Geschäftsführung Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzern Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzerneigenkapitalspiegel der Sovereign Speed GmbH für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2021I. Grundlagen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB. 2. Erläuterungen und Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Der Konzern überschreitet die größenabhängigen Befreiungen gemäß § 293 HGB. Die Befreiung gemäß § 291 HGB greift im Jahr 2021 nicht mehr. Die Gesellschaft ist damit zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Beträge im Konzernanhang in tausend Euro (TEUR) angegeben. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Davon-Vermerke, die wahlweise in der Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Nach § 294 HGB sind die folgenden Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen:
(a) Inanspruchnahme der Befreiung § 264
Abs. 3 HGB
Der Bilanzstichtag des Konzerns entspricht den Regelungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Bei der Sovereign Aviation GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Sovereign Speed GmbH, da diese die alleinige geschäftsführende Funktion ausübt und somit einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann. Gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurde die Haus61 GmbH nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da die Gesellschaft für die Vermittlung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögens- Finanz- und Ertragslage entsprechenden Bildes von untergeordneter Bedeutung ist. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 HGB) In dem Konzernabschluss wurden einheitlich die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Muttergesellschaft angewendet (§ 308 Abs. 1 HGB). Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ermittelt. Die Firmenwerte betreffen zum einen durch Tochtergesellschaften im Rahmen von Asset Deals erworbene Geschäftsbereiche und zum anderen Unterschiedsbeträge im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (siehe auch I 4b in diesem Anhang), die im Rahmen der Neubewertung keinen sonstigen Vermögenswerten zugeordnet werden konnten. Die Firmenwerte betreffen im Wesentlichen die Kundenbeziehungen der jeweiligen Geschäftsbereiche und werden gemäß § 253 Abs. 3 i.V.m. § 285 Nr. 13 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB grundsätzlich über 5 bzw. 10 Jahre abgeschrieben. Dies entspricht der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, abzüglich linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Bis zum Geschäftsjahr 2017 wurden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 150,00 im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden in einem Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Anlagevermögen dann vorgenommen, wenn dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Die Finanzanlagen betreffen verbundene Unternehmen, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von Bedeutung sind und daher nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzgl. Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die aktiven/passiven latenten Steuern werden grundsätzlich auf die Unterschiede zwischen den Bilanzansätzen in der Handels- und Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im vorliegenden Konzernabschluss sind aktive latente Steuern ausgewiesen worden, die aus der Verwendung der unterschiedlichen Nutzungsdauer bei der Abschreibung der Firmenwerte in der Handelsbilanz und Steuerbilanz zweier Tochtergesellschaften resultieren. Der Berechnung der aktiven/passiven latenten Steuern liegen folgende effektive Steuersätze zugrunde, die sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben werden: 15,825% für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 14,35% (Gewerbesteuerhebesatz 410%) sowie 15,4% (Gewerbesteuerhebesatz 440%) für die Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der jeweils zuständigen Gemeinde. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden nur Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden unterjährig mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Kurzfristige Forderungen, Verbindlichkeiten und liquide Mittel in fremden Währungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der auf Fremdwährung (GBP) lautende Jahresabschluss der Tochtergesellschaft Sovereign Speed (UK) Ltd. wird gemäß § 308a HGB in Euro umgerechnet. Dabei werden die Posten der Bilanz mit Ausnahme des Eigenkapitals zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zum historischen Kurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz wird innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. 4. Konsolidierungsgrundsätze a) Angaben zur Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 1 HGB) Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode vorgenommen. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden die Beteiligungsbuchwerte der konsolidierungspflichtigen Anteile gegen das auf diese Anteile entfallende Eigenkapital der einbezogenen Tochterunternehmen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt aufgerechnet. Dabei wurde das Eigenkapital der Tochterunternehmen durch die Zuordnung stiller Reserven mit dem Zeitwert bewertet. Erstkonsolidierungszeitpunkt ist gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 5 HGB (Rückausnahme) der Zeitpunkt zu dem das jeweilige Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Im Berichtsjahr ist dies der Tag des dinglichen Übergangs der Anteile am Tochterunternehmen. b) Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 3 S. 2 HGB) Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung setzt sich wie folgt zusammen und hat sich wie folgt entwickelt:
Die positiven Unterschiedsbeträge betreffen die nach der Verrechnung der Vermögenswerte und Schulden aus den Neubewertungsbilanzen mit den jeweiligen Beteiligungsbuchwerten verbliebenen positiven Unterschiedsbeträge (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den planmäßigen Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie der Erfassung der Hinzuerwerbe für zwei bereits vollkonsolidierte Tochtergesellschaften, die nach der Erwerbsmethode erfasst wurden. c) Schuldenkonsolidierung Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. d) Zwischengewinneliminierung Zwischengewinne, die aus den Leistungen zwischen Konzerngesellschaften in geringem Umfang resultieren können, sind gemäß § 304 Abs. 2 HGB wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht eliminiert worden. e) Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsatzerlöse und die Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen der Empfänger der Leistungen verrechnet worden. Zinsaufwendungen und Zinserträge auf Darlehen, die zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gewährt wurden, wurden verrechnet. f) Anteile anderer Gesellschafter (§ 307 HGB) Für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital in der Bilanz ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Anteil der anderen Gesellschafter am Jahresüberschuss der jeweiligen Gesellschaft unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" gesondert ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Anteil der anderen Gesellschafter am Jahresergebnis der jeweiligen Tochtergesellschaft unter dem Posten "nicht beherrschenden Anteilen zustehender Gewinn" ausgewiesen. II. Erläuterungen zu Einzelposten 1. Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens ist gemäß § 284 Abs. 3 HGB im folgenden Anlagenspiegel dargestellt: KONZERN-ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2021 (Entwicklung Konzern-Anlagevermögen)
Die aktiven latenten Steuern (TEUR 136) betreffen Steuerabgrenzungen auf die temporären Vermögensunterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz aufgrund unterschiedlicher Nutzungsdauern der entgeltlich erworbenen Firmenwerte in den Einzelabschlüssen zweier deutscher Tochtergesellschaften. Der für die Abgrenzung der steuerlichen Belastung zukünftiger Perioden verwendete Steuersatz beträgt unternehmensindividuell 30,18% bzw. 31,23%. Dabei wurde die Körperschaftsteuer mit 15% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer mit einem gemeindeabhängigen Hebesatz von 410% bzw. 440% berücksichtigt. Die Entwicklung des Bilanzpostens aktive latente Steuern stellt sich gem. §314 Abs. 1 Nr. 22 HGB wie folgt dar:
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 200 und ist vollständig eingezahlt. Die Steuerrückstellungen (TEUR 409) betreffen Körperschaftsteuer (TEUR 201) und Gewerbesteuer (TEUR 208). Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 2.870) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten (TEUR 785), Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 647), Urlaubsrückstellungen (TEUR 512) sowie sonstige Personalrückstellungen (TEUR 470). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben wir im nachfolgenden Verbindlichkeiten-Spiegel dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Anschaffungsdarlehen in Höhe von TEUR 696. Die Verbindlichkeiten sind durch Sicherheitsabtretungen der finanzierten Gegenstände gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen hier die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte an gelieferten Waren. Die passiven latenten Steuern (TEUR 963) ergeben sich im Wesentlichen (TEUR 959) aus der Aufdeckung stiller Reserven im Anlagevermögen im Zuge der Erstkonsolidierung einer Tochtergesellschaft. Hinzu kommt die passive Steuerabgrenzung der Konzerngesellschaft in Großbritannien (TEUR 4), die temporäre Vermögensunterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der Bewertung des Anlagevermögens sowie den Forderungen und Rückstellungen betrifft. Der für die Abgrenzung der steuerlichen Entlastung zukünftiger Perioden verwendete Steuersatz beträgt 30% bzw. 19%. Die Entwicklung des Bilanzpostens passive latente Steuern stellt sich gem. §314 Abs. 1 Nr. 22 HGB wie folgt dar:
2. Gewinn- und Verlustrechnung Nach Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten setzen sich die Umsatzerlöse wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 2.680) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 162 sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 111 enthalten. Ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind Erträge aus der Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung des Kurzarbeitergeldes (TEUR 81) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 871. In diesen sind Erträge aus der Auflösung von verjährten Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 513 enthalten. Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 153. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 594 enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (TEUR 660) betreffen in Höhe von TEUR 3 latente Steueraufwände aus der Auflösung aktiver latenter Steuern. Aus der Auflösung passiver latenter Steuern ergibt sich außerdem ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 131. III. Sonstige Angaben Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren die Herren: Frank Liebelt, Kaufmann, Scharbeutz Martin Araman, Kaufmann, Hamburg Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. Die Gesellschaft macht von den Erleichterungen des § 286 Absatz 4 HGB hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge Gebrauch. Im Jahresdurchschnitt wurden 694 Arbeitnehmer beschäftigt, davon waren 39 geringfügig Beschäftigte. Sie teilen sich in folgende Gruppen auf:
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB, die sich nicht aus der Bilanz ergeben und nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, wie folgt:
Die zukünftigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 20.284. Die Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Mietverträgen für die Lager- und Büroräume der Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 10.099 und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 9.849. Als Vorgänge von besonderer Bedeutung nach § 314 Nr. 25 HGB nach Abschluss des Geschäftsjahres ist der von Russland in der Ukraine begonnene Krieg zu nennen. Daraus ergeben sich Belastungen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Bis zur Aufstellung des Konzernjahresabschlusses können Auswirkungen auf die Konzern-Umsatzerlöse und das Konzern-Ergebnis nicht exakt beziffert werden, da deren Entwicklungen von den zukünftigen Ereignissen in der Ukraine abhängig sind. Allerdings sehen wir uns, durch die bisher eingeleiteten Maßnahmen, gut für die Zukunft gerüstet. Die Honorare des Abschlussprüfers (§ 314 Nr. 9 HGB) teilen sich in 2021 wie folgt auf:
Konzernverhältnisse gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 7 HGB: Die Gesellschaft stellt einen konsolidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) und einen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 auf. Die Sovereign Speed GmbH wird als Tochterunternehmen der Sovereign Speed Holding GmbH, Hamburg, in den größten Kreis von Unternehmen einbezogen, welcher alle Gesellschaften erfasst, an denen die Sovereign Speed Holding GmbH direkt oder indirekt die Mehrheit der Anteile hält.
Hamburg, 28. März 2022 Die Geschäftsführung Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sovereign Speed GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Sovereign Speed GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Sovereign Speed GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, den 30. März 2022 DIERKES
Hamburg AG
Deecke, Wirtschaftsprüfer Twesten, Wirtschaftsprüfer |
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