Liberta Gast-System GmbHLiquidiert

04109 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 19870
Eingetragen
8.7.2003
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Betrieb von Gastronomischen Einrichtungen sowie die Konzeption.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Theissen
seit 26.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Konstantinos Kirillidis
39.00%
35.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Konstantinos Kirillidis
9.750 €
39.00%
8.750 €
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Liberta Gast-System GmbH Restaurant Rizzi

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 63.399,00 56.611,00
I. Sachanlagen 63.399,00 56.611,00
B. Umlaufvermögen 45.683,79 43.736,65
I. Vorräte 2.337,85 1.780,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.796,30 25.720,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.549,64 16.236,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 672,77 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 109.755,56 100.347,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 34.129,67 24.694,63
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.934,63 -10.166,26
III. Jahresüberschuss 6.195,04 9.860,89
B. Rückstellungen 5.356,54 11.590,17
C. Verbindlichkeiten 68.679,95 61.678,75
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.589,40 2.384,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 109.755,56 100.347,65

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Liberta Gast-System GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Liberta Gast-System GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Liberta Gast-System GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben.

Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 bis 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 68.679,95 34.08,37 30.751,22

Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR durch Sicherungsübereignung und EUR durch eine Grundschuldeintragung im Grundbuch gesichert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Theissen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.

Leipzig, den

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2011.

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