M T -
Dachdecker GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.116,00 |
5.384,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.116,00 |
5.384,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
39.877,14 |
30.544,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.059,45 |
30.383,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
817,69 |
161,29 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47,00 |
187,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.040,14 |
48.615,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.615,54 |
28.672,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.672,11 |
1.648,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.443,43 |
2.023,23 |
| B.
Rückstellungen |
4.964,00 |
3.329,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.460,60 |
16.614,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.299,21 |
16.614,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.040,14 |
48.615,54 |
A N H A N G des Jahresabschlusses
zum
31. Dezember 2010
A. Allgemeine Angaben
I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs.1 HGB.
II. Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich
für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den
Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften. Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung
werden wahrgenommen.
Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289
HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im
Geschäftsjahr 2010 verzichtet.
III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten
von und gegenüber den Gesellschaftern nicht gesondert
ausgewiesen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit
steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung
wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit
der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( §
5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung bewertet.
Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch
Einführung des HGB (in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009,
wird von den gesetzlich zulässigen
Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3,
Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht.
Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der
Vorjahreszahlen:
Durch die erstmalige Anwendung des BILMOG ab
2010 können sich Änderungen der Darstellung und
der Bewertung ergeben.
Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt
vergleichbar (Art. 67 Ab. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs.1
Nr. 6, 265 Abs.1, 284 Abs.2 Nr. 3 HGB).
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Aktivposten
2. Sachanlagen
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, ggf. vermindert um obligatorische
(planmäßige) oder
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände ist
auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in
teilweiser Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen,
geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum
Ansatz kommen.
Die Anlagengegenstände werden nach der
linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens ist im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung ein Sammelposten gebildet (zu bilden) (§ 6
Abs. 2a EStG), wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), den Wert für
das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro
übersteigt. Der Sammelposten wird im Jahr der
Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Zugänge der Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens - mit einem Wert bis zu 150 Euro -
werden - in Übereinstimmung mit den
ertragsteuerlichenVorschriften - in voller Höhe
sofort als Betriebsausgaben abgezogen (§ 6 Abs. 2
EStG).
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter (151 bis 410
EUR) werden in analoger Anwendung mit § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben,
wobei gleichzeitig die Fiktion unterstellt wird, dass im
Jahr des Zuganges wieder der Abgang erfolgt.
Umlaufvermögen
3. Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
die bezogenen Waren sind mit dem beizulegenden Wert
nach Beschaffungsmarktorientierten Grundsätzen zu
Anschaffungskosten i.S. von § 255 Abs. 1 HGB n.F.
bewertet, höchstens mit den Wiederbeschaffungskosten.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge sind nach
Absatzmarkt orientierten Kriterien, unter
Beachtung der verlustfreien Bewertung, mit dem
beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 4
HGB).
Die Bestimmung des beizulegenden Wertes erfolgt nach
Absatzmarktorientierten Grundsätzen nach dem Prinzip
der verlustfreien Bewertung.
Die Bewertung erfolgt durch retrograde Wertermittlung
entsprechend dem Stand der Fertigstellung zum
Bewertungsstichtag.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen sind zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch
höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs.
4 HGB).
Forderungen und Wertpapiere sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und
Leistungen sind angemessen berücksichtigt. Es wurde
eine Pauschal- sowie Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung
des § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
6. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
sind entsprechend § 250 Abs. 1,3 HGB zeitaneilig
abgegrenzt.
Passivposten
7.1. Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe entsprechend § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
7
.2. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbe steuer wurde nach § 274 HGB in Verbindung mit
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung
gebildet.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
9
. Das
Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr
2010 im einzelnen wie folgt entwickelt: - keine
Pflichtangabe -
10. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die in den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit
dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB)
und um die gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 15,00 € sowie um eine Einzelwertberichtigung in
Höhe von 75,00 € gekürzt.
11. Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhalten
Vorauszahlungen für Kfz-Steuern.
12. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach
ungewisse Verbindlichkeiten für Betriebssteuern,
Aufwendungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses
des abgelaufenen Kalenderjahres sowie für Tantiemen
und sonstige Aufwendungen.
13. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 b HGB,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, betragen zum Bilanzstichtag 1.279,07 €.
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den
Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden
Übersicht entnehmen: - keine Pflichtangabe -
14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und nicht unter den
Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind vorhanden:
- keine Pflichtangabe -
15. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen
gem. §§ 251/268 Abs.7 HGB - keine -
E. Sonstige Angaben
16. Gewinnverwendung: - keine Pflichtangabe -
17. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181
BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr
Miloje Tomic.
18. Der
Gesellschafter hat von der Gesellschaft ein
kurzfristiges Darlehen in Höhe von 35.160,45
€ erhalten. Das Darlehen wird mit 3,5 % p. A.
verzinst.
19.Die Forderungen an den Gesellschafter stellen
gleichzeitig Gesellschafterforderungen im Sinne von §
42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie sind unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen der Bilanz ausgewiesen.
F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB
MT-Dachdecker GmbH,
Karlsruhe
gez. Miloje Tomic
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
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