CHD Electronics GmbHLiquidiert
25524 Itzehoe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus-Hartwig Dahse seit 14.2.2022 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CHD Electronics GmbHItzehoeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAnhang für das Geschäftsjahr 2010 CHD Electronics GmbH A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Nach § 267 HGB ist die CHD Electronics GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Von der Darstellungsstetigkeit in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht abgewichen. Nicht mit dem Vorjahr vergleichbare Beträge einzelner Posten der Bilanz und GuV bestehen nicht. Außerhalb der größenabhängigen Erleichterungen wurden keine Posten der Bilanz oder GuV aus Gründen der Klarheit zusammengefasst. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gliederungsgrundsätze Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bewertung einzelner Positionen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. In die Anschaffungs-, und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter sind Fremdkapitalzinsen nicht eingeflossen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden wie im Vorjahr bei den beweglichen, im Geschäftsjahr angeschafften Gegenständen des Anlagevermögens nach der linearen Methode pro rata temporis vorgenommen. Sonderabschreibungen nach § 254 HGB wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden mit den jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. In die Berechnung der Herstellungskosten wurden neben den Material- und Lohnkosten im angemessenen Umfang nach Maßgabe der steuerlichen Bewertungsvorschriften Gemeinkosten und Beschaffungskosten einbezogen. Zinsen sind in die Herstellungskosten nicht eingeflossen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. C. Angaben zu Posten der Bilanz Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. In Ihnen sind keine Forderungen gegenüber Gesellschafter enthalten. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten von über 5 Jahren bestehen nicht. Es bestehen keine sicherungsübereignete Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte abgesichert. Weitere Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Unter den Verbindlichkeiten wird ein Darlehen gegenüber dem Gesellschafter C.- H. Dahse in Höhe von 66.788,03 € ausgewiesen. D. Sonstige Angaben 1. Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Claus-Hartwig Dahse. Vorschüsse oder Kredite an ihn wurden im Berichtjahr nicht gewährt. Haftungsverhältnisse ihm gegenüber wurden nicht eingegangen. 2. Arbeitnehmer Während des Berichtszeitraumes waren neben dem Geschäftsführer bis zu zwei festangestellte Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Ergebnisverwendung Über die Verwendung des Jahresergebnisses ist noch zu beschließen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.12.2011 |
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