Ludwig
Ziegler Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bammental
(vormals:
Heidelberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.387,50 |
5.580,50 |
| I.
Sachanlagen |
5.387,50 |
5.580,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
334.102,58 |
368.930,77 |
| I.
Vorräte |
277.012,70 |
285.689,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.031,38 |
74.162,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.786,21 |
8.910,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.058,50 |
9.078,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.493,89 |
6.631,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
41.304,38 |
30.000,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
219.996,17 |
282.547,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
607.284,52 |
693.690,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
80.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
32.044,70 |
32.044,70 |
| IV.
Verlustvortrag |
425.269,97 |
382.340,49 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
57.448,41 |
42.929,48 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
219.996,17 |
282.547,76 |
| B.
Rückstellungen |
327.824,25 |
317.879,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.635,57 |
375.046,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.591,48 |
225.720,59 |
| D.
Passive latente Steuern |
824,70 |
764,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
607.284,52 |
693.690,03 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31.12.2011
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der
Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufgrund der Größenmerkmale des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284 und 285 HGB. Erleichterungen
nach § 288 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Die Buchführung wird über EDV unter
Anwendung der DATEV-Software erstellt. Das Belegwesen ist
geordnet.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1. Bilanzierungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel der
Bilanzierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Latente Steuern sowie
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, die
Rechnungsabgrenzungsposten, die Latenten Steuern, das
Eigenkapital sowie die Schulden sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte
unter Berücksichtigung
des
§ 250 HGB
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2.2. Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden lineare und
degressive Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen
des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zu
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für in 2008 und 2009 angeschaffte selbständig
nutzbare bewegliche Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert zwischen EUR 100,01
und
EUR 999,99 wurde ein Sammelposten gebildet, der zu je ein
Fünftel in 2009 und in den Folgejahren aufgelöst
wird. Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Von den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die
Bewertung der angefangenen Arbeiten erfolgte zu den bis zum
Bilanzstichtag angefallenen Aufwendungen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände,
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden
alle vorhersehbaren Risiken berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen
einbezogen und eine Abzinsung vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Dabei wurde gemäß
Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen
Pensionsrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von
15 Jahren angenommen. Damit wurde bei der Berechnung dieser
Rückstellungen ein Zinssatz von 5,14% angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected
Unit Credit Method (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwandt. Mangels
Anpassungsklauseln in den Pensionsvereinbarungen blieben
ein Gehalts- und Anwartschaftstrend ebenso
unberücksichtigt, wie die Fluktuation.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei unverzinslichen
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem
Jahr wurde eine Abzinsung analog den Rückstellungen
vorgenommen.
3. Weitere Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1. Brutto-Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem den Anhang anschließenden Anlagenspiegel
zu entnehmen. Die Geschäftsjahresabschreibung je
Posten der Bilanz ist ebenfalls aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich. Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen.
3.2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Nahezu alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Lediglich der Anspruch aus dem
Körperschaftsteuerguthaben hat eine Restlaufzeit von
fünf Jahren.
3.3. Angaben zu Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von EUR 23.072,00. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht und von diesem Betrag ein Fünfzehntel den
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.538,13
zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand
dargestellt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene
Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von EUR 19.995,74
wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums
den Pensionsrückstellungen zugeführt.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise
durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der
Victoria Lebensversicherung AG, gehörend zum
ERGO-Konzern, in Form von zwei
Rückdeckungsversicherungen angelegt sind. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach dem
BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
3.4. Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt
EUR 150.591,48 (Vorjahr EUR 225.720,59).
Der unter der Position Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag in
Höhe von EUR 128.044,09 (Vorjahr EUR 149.325,63).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die
durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 191.707,59 (Vorjahr EUR 255.095,49).
Zum Bilanzstichtag valutiert eine
Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr gegenüber dem Gesellschafter Helmut Jakober
in Höhe von EUR 21.931,79 (Vorjahr EUR 15.902,79).
Diese Verbindlichkeit wird mit 1,5% verzinst.
3.5. Ausschüttungssperre
Zur Sicherung eines Teils der
Pensionsverpflichtungen sind im Rahmen von zwei
Rückdeckungsversicherungen Mittel zweckgebunden bei
der Victoria Lebensversicherung AG Düsseldorf (ERGO
Versicherung AG) eingebracht worden. Sie sind in Anwendung
des § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich
zum Abschlussstichtag auf EUR 140.672,01 und liegt damit um
EUR 17.777,86 über den Anschaffungskosten. Der
vorgenannte Betrag ist daher für Ausschüttungen
gesperrt.
Des Weiteren sind EUR 40.479,68
gemäß § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterlegen. Dieser Betrag betrifft
den Saldo der aktiven und passiven latenten Steuern.
4. Sonstige Angaben
4.1. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Berichtsjahr 2011 bestand die
Geschäftsführung der Gesellschaft aus den Herren
Helmut Jakober (mit Alleinvertretungsberechtigung) und
Michael Jakober.
4.2. Sonstiges
Eine Überschuldung der Firma lag zum
Bilanzstichtag nicht vor, da der Gesellschafter Helmut
Jakober den Rangrücktritt seiner vorgenannten
Gläubigerforderung für den Insolvenzfall
erklärt hat. Die Rangrücktritterklärung
liegt vor.
Unter Bezugnahme auf § 19 der aktuellen
Fassung der Insolvenzordnung war zudem nachweislich eine
positive Fortführungsprognose gegeben.
Bammental,
31. August 2012 Ludwig Ziegler GmbH
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt.
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