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Simfonics Europe GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. ALLGEMEINES Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren an. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten und anteiligen prozentualen Herstellungsnebenkosten nach § 255 S. 2 HGB ermittelt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechend den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Afa-Tabellen ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden nach der steuerlichen Gesetzgebung mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden zum Stichtag einzelwertberichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 % der Nettoforderungen gebildet. Liquide Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, sofern sich zwischen den handelsrechtlichen undsteuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen ergeben, die sich in den nächsten Jahren vorraussichtlich abbauen und zu einer Steuerentlastung führen werden. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden angesetzt, sofern eine Verlustverrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Passive latente Steuern werden als gesonderter Bilanzposten gemäß § 266 III E. HGB ausgewiesen. Sie werden angesetzt, sofern sich zwischen den handelsrechtlichen undsteuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen ergeben, die sich in den nächsten Jahren voraussichtlich abbauen und zu einer Steuerbelastung führen werden. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES 1. Eigenkapital Aufgrund der Aktivierung aktiver latenter Steuern auf steuerlicher Verlustvorträge sowie der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände abzüglich passiver latenter Steuern besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 213.719,66. Die Gewinnrücklagen enthalten ausschließlich andere Gewinnrücklage, die im Rahmen der Anwendung der neuen Regeln des Bilanzmodernisierungsgesetzes entstanden sind. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahre betragen T€ 751 (Vorjahr: T€ 1.246) Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 1.188 (Vorjahr: T€ 1.440) enthalten. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T40 (Vorjahr: T€ 12).
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Geschäftsführung
Auf die Angabe von Organbezügen wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Zum Stichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB, als sie aus der Bilanz und diesem Anhang ersichtlich sind. Düsseldorf, 31. Mai 2012
Nicholas Liebrecht Uwe Lührig |
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