Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 141319
Eingetragen
17.4.2012
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
Metallbau- und Schlosserleistungen sowie die mechanische Bearbeitung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Norman Eckert
seit 17.4.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eckert-Metallbau GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 47.160,77 57.052,89
davon Ausleihungen an Gesellschafter 3.926,77 3.887,89
B. Umlaufvermögen 35.795,37 41.357,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 164,44 318,00
Aktiva 83.120,58 98.728,19

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 43.240,31 51.766,55
B. Rückstellungen 6.772,67 5.677,91
C. Verbindlichkeiten 33.107,60 41.283,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 18.982,60 23.783,73
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.125,00 17.500,00
davon gegenüber Gesellschaftern 10.100,25 11.747,43
Passiva 83.120,58 98.728,19

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer  141319 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich inBerlin.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022  ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 275 ff. HGB und ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.

Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 (1) HGB und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen. Für Anhangsangaben und die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB und § 326 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapital- gesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu den handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Nutzungsdauer vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögengegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände die Buchwerte unterschreiten, werden zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen bei vorraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sofern Finanzanlagen bestehen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu individuellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. gleitenden Durchschnittspreisen angesetzt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 S.1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungspostens sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro -,--.

Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungs- verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagevermögen
Die Entwicklung und die Aufstellung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens sind in der Entwicklung des Anlagevermögens, das Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Das Sachanlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen die Anlagen, Fuhrpark sowie Geschäftsausstattung.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt.
Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahre entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Restlaufzeiten von über fünf Jahren.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist vollständig eingezahlt.

Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig die Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für Personal.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 10.100,25 T€ und resultieren aus einem Darlehen.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 32.125,-.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

5. Sonstige Angaben

Die Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr beträgt 3.

sonstige Berichtsbestandteile


Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsführer Norman Eckert. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird von der Geschäftsführung wie folgt unterzeichnet:

Berlin, 5. Dezember 2023
Norman Eckert
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2023 festgestellt.

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