Andermatt
BioVet GmbH
Lörrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.847,00 |
11,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.846,00 |
10,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.153.244,38 |
821.603,81 |
| I.
Vorräte |
727.275,42 |
540.875,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
162.270,52 |
126.864,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
263.698,44 |
153.863,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
106.260,91 |
56.897,11 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
0,00 |
34.212,28 |
| Summe
Aktiva |
1.262.352,29 |
912.724,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.511,69 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20,00 |
20,00 |
| III.
Verlustvortrag |
59.232,28 |
60.086,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
81.723,97 |
854,58 |
| V.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
0,00 |
34.212,28 |
| B.
Rückstellungen |
30.364,19 |
12.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.184.476,41 |
900.724,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
784.476,41 |
445.176,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
400.000,00 |
455.547,49 |
| Summe
Passiva |
1.262.352,29 |
912.724,20 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
Andermatt BioVet GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. §
267 Abs. 1 HGB auf.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung und
Erläuterungen wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass - in
Folge des im Geschäftsjahr eingetretenen
Jahresüberschusses - sich der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag gemindert hat. Zur Deckung des
verbleibenden Fehlbetrages wird die Erzielung
zukünftiger Jahresüberschüsse angestrebt.
Außerdem wurde von der Alleingesellschafterin ein
Rangrücktritt für die ihr gegenüber
bestehenden Verbindlichkeiten erklärt.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss der
Andermatt BioVet GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§
242 ff und 264 ff des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bei Zugängen von beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach
dem Grundsatz der Einzelbewertung zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des in § 253 HGB handelsrechtlich
normierten strengen Niederstwertprinzips. Für
Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge
gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
verlustfrei.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
III.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Für die Zulassungsgebühren des Produktes
Thymovar wurde bereits im Jahr 2011 ein
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Weitere Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
die in den Folgejahren bezahlten Zulassungsgebühren
für weitere Produkte gebildet.
Dagegen wurde entsprechend dem Grundsatz der
Wesentlichkeit von der Bilanzierung geringfügiger
Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. Versicherungen,
Kfz-Steuern, etc.) abgesehen.
IV.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt und die
Rückstellungen so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
V.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
D. SONSTIGE ANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT
Zum Geschäftsführer war zum Schluss des
Geschäftsjahres bestellt:
Herr Marc Kalmbach
Herr Marc Kalmbach vertritt die Gesellschaft
alleine.
II.
ANGABEN NACH § 42 ABS. 3 GMBHG
In den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine
Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin, im
Rahmen eines Darlehens i.H.v. 400.000,00 Euro enthalten.
III.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Lörrach, 15. Februar 2024
Andermatt BioVet GmbH
- Geschäftsführung -
______________________
(Marc Kalmbach)
sonstige Berichtsbestandteile
Lörrach, 15. Februar 2024
Marc Kalmbach
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2024
festgestellt.
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