Adank Bauträgergesellschaft m.b.H.
Stadtkoppel 18, 21337 Lüneburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Adank seit 13.10.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adank Bauträgergesellschaft m.b.H.LüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip). Zum 31. Dezember 2021 ist die Gesellschaft in Höhe von € 1.508.064,90 (Vj. € 639.369,3) bilanziell überschuldet. Zur Beseitigung der Überschuldung wurde mit der Gläubigerin eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Zu den Darlehensverträgen mit dem Gläubiger Herrn Rainer Adank, Lüneburg, wurde mit Datum vom 10. Februar 2022 eine Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von €2.289.681,67 vereinbart. Danach tritt Herr Rainer Adank mit seinem Anspruch auf Tilgung und Verzinsung der Darlehensforderungen hinter sämtliche kraft § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung nachrangigen Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft im Rang zurück. Die Darlehensforderungen von Herrn Rainer Adank belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf € 2.289.681,67. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als verbundene Unternehmen werden die Gesellschaften der Rainer-Adank-Unternehmensgruppe bezeichnet. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht. Angabe zu Restlaufzeiten
sonstige Berichtsbestandteile
Lüneburg, den 6. April 2023 gez. Rainer Adank
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