Wolfgang
Helbach & Partner GmbH.
Osterspai
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.636,00 |
720,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.636,00 |
720,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.098,31 |
47.343,22 |
| I.
Vorräte |
22.516,91 |
9.660,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.581,40 |
37.683,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
309,50 |
218,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
20.629,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.043,81 |
68.911,49 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.197,94 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Bilanzverlust |
9.584,35 |
33.412,06 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
20.629,77 |
| B.
Rückstellungen |
7.713,00 |
381,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.132,87 |
68.530,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.043,81 |
68.911,49 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der Helbach
& Partner GmbH wurde entsprechend der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
In Arbeit befindliche Aufträge wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen den
voraussichtlichen Steueraufwand der Berichtsperiode.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von Euro
34.458,92 (Vj.: TEuro 33,1).
Der Jahresüberschuss soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Summe
|
Verbindlichkeiten
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
44.580,23
|
0,00
|
0,00
|
44.580,23
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
|
8.552,64
|
0,00
|
0,00
|
8.552,64
|
Summe
|
53.132,87
|
0,00
|
0,00
|
53.132,87
|
Zum 31.12.2011 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):
|
|
Jahresbetrag Euro
|
Leasingverträge
|
|
12.316,40
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3 (Vj.:
3) Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Wolfgang Helbach, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Osterspai, den 18. Dezember 2012
gez. im Original Wolfgang Helbach, GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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