Lehmann Architekten GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Rainer Petereit seit 4.8.2025 | Prokura |
Michael Markus Müller seit 4.8.2025 | Geschäftsführer |
Simone Jung seit 21.11.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Offenburg | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.89% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnbau Offenburg GmbHOffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Wohnbau Offenburg GmbH mit Sitz in Offenburg ist beim Registergericht Freiburg unter der Nummer HRB 470245 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der Wohnbau Offenburg GmbH wurde gem. §§ 242ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) und auf Grundlage der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Wohnbau Offenburg GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss nach den Regeln einer großen Kapitalgesellschaft zu erstellen. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung wurde beachtet und erweitert um die Verbindlichkeiten aus Vermietung. Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 310.664,55 € sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 103.097,57 € und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 161.939,91 € enthalten. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Investitionskostenzuschüsse und planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Aufwendungen für die umfassende Modernisierung von Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Bei umfassenden Modernisierungen wird die Restnutzungsdauer der Gebäude nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme jeweils neu festgelegt. Die planmäßigen Abschreibungen betragen: - Neubauten mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 mit 2 bis 4 %, - Altbauten mit Fertigstellung bis 31.12.1924 mit 2,5%, - Gebäude, bei denen der Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 gestelltwurde degressiv nach § 7Abs. 4 EStG mit 1,25%, - Gebäude nicht Wohnzwecken dienend mit Fertigstellung nach dem 31.12.2000 mit 3 % - Modernisierte Gebäude auf die Restnutzungsdauer, - Spielplätze mit 10 %, - Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einbauten mit Afa-Sätzen zwischen 10 und 20 %. Soweit abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € betragen im laufenden Geschäftsjahr angeschafft wurden, ist ein Sammelposten gebildet worden. Dieser wird entsprechend des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf 5 Jahre linear abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Im Umlaufvermögen sind die Grundstücke mit fertigen Bauten zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Leistungen beinhalten noch nicht abgerechnete Betriebskosten. Die anderen Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellung für Bauinstandhaltung berücksichtigt die früheren Jahren wirtschaftlich zuzuordnenden Instandhaltungsaufwendungen, mit deren Eintreten erfahrungsgemäß zu rechnen ist, die jedoch hinsichtlich Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind. Der etwaige Verbrauch der Rückstellung wurde unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Saldierte Darstellung der latenten Steuern Die saldierten latenten Steuern ergeben einen Aktivsaldo von 3.567.549,58 €. Latente Steuern werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Aktive latente Steuern in Höhe von 3.616.164,46 € wurden mit passiven latenten Steuern in Höhe von 48.614,87 € verrechnet. Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben sich: - Aktiv 14.612,66 € bei immaterielle Vermögensgegenstände - aktiv 714.326,94 € bei Grund und Boden ohne Bauten - aktiv 4.767.744,13 € bei Grund und Boden für Wohnbauten - aktiv 5.205.306,95 € bei Wohnbauten - aktiv 523.211,67 € bei Grund- und Boden für Geschäfts- und andere Bauten - aktiv 35.776,97 € bei Geschäfts- und anderen Bauten - aktiv 188.242,34 € bei Anteile an verbundenen Unternehmen - aktiv 10.814,97 € beim steuerlichen Ausgleichsposten aus Verlustmehrübernahme - aktiv 970.591,33 € bei sonstige Rückstellungen - passiv 122.908,58 € bei Anlagen im Bau - passiv 44.009,44 € bei Forderungen gegen verbundene Unternehmen Für die Ermittlung der latenten Steuern wurden folgende Steuersätze bzw. Bemessungsgrundlagen angewandt:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeitenspiegel Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten, ihre Fristigkeiten und gegebenenfalls bestellte Sicherheiten sind aus dem auf der Folgeseite dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 ersichtlich. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Rechte stellen sich wie folgt dar:
GPR = Grundpfandrechte BÜ = Kommunalbürgschaft der Stadt Offenburg BB = Bankbürgschaft IV. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Rainer Lindenmeier, Betriebswirt geführt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 betrugen 960,00 €. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Zwischen der Wohnbau Offenburg GmbH und der Stadtbau Offenburg GmbH besteht ein Organschaftsverhältnis, wobei die Wohnbau Offenburg GmbH Organträger ist. Ein Ergebnisabführungsvertrag liegt vor. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Honorar des Abschlussprüfers Das als Aufwand des Geschäftsjahres erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 16.800 €. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestehen neben den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten folgende finanzielle Verpflichtungen: Noch nicht ausgeführte Auftragsvergaben an Handwerker/Ingenieure für verschiedene Objekte des Anlagevermögens 4.729 T€ (Vorjahr 3.135 T€). Demgegenüber stehen abgerufene Darlehensmittel, welche erst im Folgejahr verwendet werden i.H.v. 1.200 T€ und noch nicht abgerufene Kreditzusagen i.H. v. 1.325 T€. Des Weiteren stehen auf dem Objekt weitere beleihbare Grundschulden in Höhe von 3.000 T€ für etwaige Kreditaufnahmen zur Verfügung. Verpflichtungen aus bestehenden Kfz-Leasing-Verträgen bis Februar 2024 von insgesamt 1.018,80 € (Vorjahr 7.131,60 €). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Sofern Erwerber von Grundstücken Fremdmittel in Anspruch nehmen und bereits vor dem Übergang des juristischen Eigentums Grundpfandrechte zu Gunsten der jeweiligen Gläubiger eingetragen werden, ist eine Inanspruchnahme der Gesellschaft aus diesen Grundpfandrechten über die jeweils erhaltenen Zahlungen hinaus vertraglich ausgeschlossen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt. Angaben gemäß § 42 III GmbHG Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 10.650.000,00 € (Vorjahr 10.650.000,00 €). Nachtragsbericht Der Geschäftsleitung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge bekannt geworden, die von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss 2023 und die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sind.
Offenburg, 26. April 2024 gez. Rainer Lindenmeier, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024 festgestellt. |
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