Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 13630
Eingetragen
7.1.1999
Branche
Wäscherei und chemische Reinigung für PrivatkundenWäscherei und chemische Reinigung für gewerbliche KundenGroßhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Der Betrieb eines Waschsalons.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Fastabend
seit 8.2.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Waschsalon Wonderwash GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA


2010

Euro


2009

Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

313,00

380,00

II. Sachanlagen

3.272,00

3.077,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

400,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

15.518,83

6.588,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

5.234,18

2.597,99

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

4.969,45

Summe Aktiva

24.738,01

17.612,44



PASSIVA


2010

Euro

2009

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

-30.534,04

-44.134,30

III. Jahresüberschuß

15.445,41

13.600,26

IV. nicht gedeckter Fehlbetrag

0,00

4.969,45

B. Rückstellungen

2.868,00

1.800,00

C. Verbindlichkeiten

11.394,05

15.812,44

Summe Passiva

24.738,01

17.612,44

ANHANG

A. ALLGEMEINES

Der Jahresabschluss der Waschsalon Wonderwash GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des vom Bundesrat am 3. April 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge war nicht erforderlich. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbHG. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren an. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden mittels GWG-Poolabschreibung als GWG-Sammelposten linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegen­den Werten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Forderungen, deren Ein­bringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, waren im Geschäftsjahr nicht vorhanden; uneinbringliche Forderungen waren im Geschäftsjahr nicht vorhanden. Zur Abdeckung des allge­meinen Kreditrisikos ist keine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen erforderlich.

Liquide Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Zum Stichtag 31. Dezember 2010 bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB.

Personal

Im Berichtszeitraum wurden ein Geschäftsführer und keine Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis

Mitglied der Geschäftsführung ist:

Herr Frank Fastabend, Düsseldorf.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Frank Fastabend (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.12.2011

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